Jacques Barrau – Ethnobotaniker und ehemaliger Häftling des KZ Neckarelz

veröffentlicht zum Tag der Biodiversität am 22. Mai 2025

Zum 100. Geburtstag von Jacques Barrau und zum 80. Jahrestag der Befreiung von etwa 850 Häftlingen der KZ Neckargerach und Neckarelz – darunter Jacques Barrau – lud die KZ-Gedenkstätte Neckarelz zum 3. April 2025 zu einem Doppelvortrag ein. Zu dem Abend kamen über 50 Leute. Die junge Kunsthistorikerin Charlotte Röder stellte im ersten Teil die Ergebnisse ihrer Bachelorarbeit zu Barraus Zeichnungen vor. Im zweiten Teil porträtierte Dorothee Roos den Wissenschaftler Barrau, der als Ethnobiologe weltweite Anerkennung fand. Beide Vorträge fanden lebhaftes Interesse.

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der biologischen Vielfalt am 22. Mai soll hier nochmals der Vortrag von Dorothee Roos veröffentlicht werden: https://mosbach-gegen-rechts.de/jacques-barrau-als-wissenschaftler/

Ihren Vortrag schloss Dorothee Roos mit einem Zitat von Jacques Barrau: „Vielfalt – sie ist das Zauberwort. Die kanakischen Gärtner legen all ihre Sorgfalt darein, die biologische und artenmäßige Vielfalt der Pflanzen zu erhalten, ja, sie nach Möglichkeit zu erhöhen. Ich glaube, das Gefährlichste, was Menschen tun können, ist, Uniformität zu vergrößern und zu befördern. Wenn der Prozess der Uniformierung die Natur erfasst hat, dann verödet sie, und auch die menschlichen Zivilisationen gelangen durch Uniformierung nicht zur Ordnung, sondern zur Desintegration… Diese kann tödliche Ausmaße annehmen.“

Jacques Barrau als KZ-Häftling, gezeichnet von seinem russischen Mithäftling Boris Archenko:

Jacuqes Barrau wurde am 3. April 1925 in Marseille geboren. Einen großen Teil seiner Kindheit verbrachte er in der französischen Kolonie Neukaledonien.

1942 begann er einerseits das Studium der Agronomie und Biologie in Toulouse und schloss sich andererseits dem Widerstand gegen die Besatzung Frankreichs durch Nazideutschland er. Er schloss sich der christlichen Widerstandsgruppe „Témoignage chrétien“ und der Gruppe „Combat“ an.

Am 2. Juni 1944 wurde er in Toulouse verhaftet und ins polizeiliche Sicherungs- und Durchgangslager Royallieu-Compiègne gebracht. Mit dem berüchtigten Todeszug bzw. „Train de la mort“ vom 2. Juli 1944 wurde er abtransportiert. Aufgrund der Überbelegung der hermetisch abgeriegelten Waggons, der sommerlichen Hitze und des Vorenthaltens von Wasser verreckten 519 Männer der 2.152 Insassen. Nach drei Tagen traf der Zug am 5. Juli im KZ Dachau ein.

1.000 Überlebende dieses Transports wurden zweieinhalb Wochen später am 22. Juli 1944 zu den Natzweiler KZ-Außenlagern Neckarelz und Neckargeach gebracht, Ankunft folgenden Tag am 23. Juli. Jacques Barrau wurde in dem zum KZ umfunktionierten Gebäude der Volksschule Neckarelz einquartiert. Im Lager fertigte er heimlich Zeichnungen des Lagerlebens und der Arbeit in der unterirdischen Fabrik: die Häftlinge mussten schwere Berg-, Bau- und Erdarbeiten verrichten, um das Gipswerk bei Obrigheim zu einer unterirdischen Rüstungsfabrik von Daimler-Benz auszubauen.

Als Ende März 1945 amerikanische Streitkräfte vorrückten, ließ die SS die KZ-Häftlinge der Neckarlager in Richtung des KZ Dachau evakuieren. Jacques Barrau wurde an seinem 20. Geburtstag am 3. April 1945 befreit.

Er nahm sein Studium wieder auf, das er 1947 abschloss. Weitere Doktorarbeiten verfasste er 1951 und 1962. Von 1947 bis 1952 war er in der Agrarverwaltung der Kolonie Neukaledonien tätig und forschte über Nutzpflanzen. Ab 1956 war er freier Mitarbeiter am Museum für Naturgeschichte in Paris, wo er 1965 auch stellvertretender Direktor  war, den Forschungsbereich Ethnobotanik über Beziehungen zwischen Menschen und Pflanzen aufbaute und 1981 Professor wurde. Dazwischen war er 1964/65 Professor an der Universität Yale in den USA. 1994 wurde ihm der Kosmos-Preis in Osaka in Japan verliehen.

Jacques Barrau starb am 29. Juni 1997 im Alter von 75 Jahren in Paris.

Sein wissenschaftliches Werk umfasst etwa 200 Titel. Sein Hauptwerk ist „Les hommes et leurs aliments“ (Der Mensch und seine Ernährung). Die Erinnerungsarbeit der KZ-Gedenkstätte Neckarelz verdankt ihm die wertvollen zeichnerischen Eindrücke vom Leben der Häftlinge des KZ Neckarelz.

Wikipedia zählt unter seiner vielfältigen wissenschaftlichen Arbeit auf: „Barrau erforschte zunächst den Ursprung, die Akklimatisation, die medizinische Verwendung und die Mittel zur Steigerung der Vielfalt und Produktion von Nahrungspflanzen in den indo-pazifischen Ländern. Darüber hinaus untersuchte er medizinische und technologisch interessante Pflanzen sowie die Pflanzensymbolik in Ozeanien. Er beschäftigte sich mit Fragen wie der Erhaltung des botanischen Erbes durch Versuchsgärten, der Wahrnehmung der pflanzlichen Umwelt, sozioethnischen Aspekten der ländlichen Entwicklung, Anthropologie der Ernährung, Ökologie menschlicher Gesellschaften, Inventarisierung pflanzlicher Ressourcen, Geschichte, Nomenklatur und Domestikation von Pflanzen. Schließlich befasste er sich auch mit der Ethnozoologie, insbesondere mit der Domestikation von Tieren wie der Schweinezucht in der Provence.“

Keine Plattform im ÖRR für Feinde der Demokratie!

Gemeinsames Schreiben des „Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber“ (NGRMT), von „Mosbach gegen Rechts“ und der „Allianz NIE WIEDER“ an die Intendantinnen und Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) Dr. Norbert Himmler (ZDF), Prof. Dr. Kai Gniffke (SWR), Katja Wildermuth (BR), Florian Hager (HR), Ralf Ludwig (MDR), Dr. Yvette Gerner (Radio Bremen), Ulrike Demmer (RBB), Martin Grasmück (SR), Dr. Katrin Vernau (WDR), Peter Limbourg (DW), Gerda Hasselfeldt (Vorsitzende des ZDF Fernsehrats) und Dr. Klaus Sommergeld (Vorsitzender des ARD Rundfunkrats):

6. Mai 2025

Betreff: Zu Händen von Intendant/in …

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …

am 2. Mai 2025 gab das Bundesinnenministerium bekannt, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch einstuft.

Das muss unseres Erachtens zur Folge haben, dass VertreterInnen dieser Partei im öffentlich-rechtlichen Rundfunk / Fernsehen keine Gelegenheit mehr bekommen sollten, ihre gesichert rechtsextremen Inhalte unkommentiert zu verbreiten. Es darf nicht sein, dass der ÖRR den Feinden unserer freiheitlichen Demokratie eine Plattform bietet.

Wir fordern Sie hiermit auf nur noch mit entsprechenden Kommentaren über diese Partei zu berichten, nicht aber unter Beteiligung ihrer Mitglieder – also VertreterInnen dieser gegen die Verfassung gerichteten Partei zu keiner Talkshow mehr einzuladen bzw. solche Formate nicht mehr einzukaufen / zu senden und sie auch zu keinen Interviews mehr einzuladen.

Mit freundlichen Grüßen

für das Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber / die Allianz NIEWIEDER / Mosbach gegen Rechts
Arno Huth & Stefan Heidrich

…

AfD und öffentlich-rechtlicher Rundfunk – zum Beispiel Johann Martel, mittlerweile AfD-Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Odenwald-Tauber:

Am 4. Januar 2020 nahm Johann Martel an einer Kundgebung gegen die GEZ vor dem Gebäude des SWR in Baden-Baden teil und befand sich dabei in übler Gesellschaft. In seinem Aufruf beschuldigte der Rechtsextremist und damalige AfD-MdL Stefan Räpple „die linksextremen Medienleute“ des SWR, dass sie „ungestraft ihr wirres Weltbild auf die Bürger niederprasseln“ ließen und sie gegeneinander aufhetzen würden, „linke Propaganda“, „Manipulation“ und „Deutschenhass“ verbreiten und „Kinder-Indokrination“, „Schautribunale in Talkshows“ sowie „Behinderten- und Seniorendiskriminierung“ betreiben würden.

Nicht weniger hetzte der damalige Freiburger AfD-Stadtrat Dubravko Mandic. Er kündigte an: „Wir werden sie aus ihren Redaktionsstuben vertreiben!“ und animierte die 150 Versammelten zu „Lügenpresse“-Sprechchören. Er warf den SWR-Mitarbeitern vor zu lügen, „dass an ihren Händen Blut klebt“ und Teil einer Verschörung zu sein: „Sie wissen genau, wem sie dienen.“ Er drohte: „Dereinst werden sie für ihre Verbrechen zahlen müssen.“

Hier ließ sich Johann Martel (auf dem Foto links) mit dem damaligen AfD-Landeschef Dirk Spaniel fotografieren, der als parteiinterner Gegenspieler des sich eher bürgerlich gebenden damaligen AfD-Landesfraktionschef Bernd Gögel galt. Spaniel wurde dem früheren AfD-„Flügel“ zugeordnet, kooperierte im letzten Bundestag mit der Höcke-Verehrerin Dr. Christina Baum und hat Kontakte zum rechtsextremen Umfeld der AfD wie der Pseudo-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ und dem Magazin „Compact“. Inzwischen trat er aus der AfD aus, nachdem er von der Parteiströmung um die Bundesvorsitzende Alice Weidel im baden-württembergischen Landesverband an den Rand gedrängt worden war.

Ob auch Johann Martel „Lügenpresse“ auf der Kundgebung in Baden-Baden im Januar 2020 mit skandierte, wissen wir nicht. Schon etwa vier Monate davor hatte die AfD Neckar-Odenwald den Hetzer Stefan Räpple nach Walldürn zum Thema „Die GEZ muss weg. Volksbegehren gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch freie Bürger“ eingeladen. Ende März 2020 schloss das Schiedsgericht des AfD-Landesverbandes Baden-Württemberg Räpple wegen parteischädigenden Verhaltens aus der Partei aus. Ende September 2020 schloss ihn auch noch die AfD-Landtagsfraktion aus.

 

Kurz vor Kriegsende: Hinrichtung des Heinrich Baader in Mosbach

Vor 80 Jahren in Mosbach: barbarische Hinrichtung des Soldaten Heinrich Baader am Stadteingang wegen „Feigheit vor dem Feinde“

 

 

 

Collage:

ehemaliger Mosbacher Bahnhof in Richtung Stadtausgang und Symbolbild

 

 

 

 

Heinrich Baader, geboren am 15. November 1914 in Spalt in der Nähe von Nürnberg, war der Sohn des Mineralwasserfabrikanten Kaspar Baader und dessen Frau Kunigunde. Als Beruf wird Maler angegeben, er war im Kriegseinatz im Zweiten Weltkrieg und heiratete im November 1943. Er sei mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse und dem Silbernen Verwundetenabzeichen ausgezeichnet und zuletzt als „Oberwachtmeister“ oder in einem Feldwebel-Rang bei der „1. schweren Flak Ersatzabteilung 637“ eingesetzt worden.

Am 25. März 1945 wurde der 30-Jährige laut dem „Wehrmachtstandortältesten Mosbach/Baden“ „vom Standgericht des Generals der Wehrmachtordnungstruppen der Heeresgruppe G verurteilt“ und am folgenden Tag „am Stadteingang (gegenüber alter Tankstelle Spitzer)“ an der „Neckarelzer Straße“ erhängt. Der genaue Urteilsspruch ist nicht bekannt, ein Nachkriegsdokument des Kriegsgräberdienstes aus dem Jahr 1946 gibt „Feigheit vor dem Feinde“ als Grund an. Angeblich soll das Urteil „durch SS-Einheiten“ vollstreckt worden sein.

„Auf Befehl der damaligen Machthaber“ sei der Leichnam mindestens drei Tage zur Schau hängen geblieben. Über die Tat habe „in der hiesigen Bevölkerung große Erregung“ geherrscht. Erst zur Beerdigung am 29. März wurde der Leichnam abgenommen. Da Baader „nicht im Kriegergrab beigesetzt werden“ durfte, wurde er „im Grabfeld der Ausländer“ beerdigt. Drei Tage später Anfang April trafen amerikanische Truppen in Mosbach ein.

Im Juli 1947 beschloss der Mosbacher Gemeinderat, die Überreste von Heinrich Baader in das „Kriegergrab“ umzubetten und „zugleich die Einsegnung“ vorzunehmen„ „da der Verstorbene seinerzeit kein kirchliches Begräbnis erhalten“ hatte. Dazu sollte zur Feststellung seiner Konfession seine Ehefrau ausfindig gemacht werden, was jedoch misslang. Ein Vierteljahr später am 9. Oktober erfolgte dann die Umbettung.

Anfang Februar 1948 meldete sich Baaders Ehefrau Betty bei der Stadt Mosbach, um ihren Ehemann in seinen Heimatort Spalt überführen zu lassen. „Oberfeldwebel H. Baader ist katholisch.“ Das Gesundheitsamt Mosbach erhob keine „Bedenken seuchenpolizeilicher Art“. Jedoch sei „zur Zeit die Ausgrabung von Leichen zum Zwecke der Überführung nicht gestattet.“ Zudem waren Bescheinigungen und Genehmigungen zwischen Mosbach und Spalt auszutauschen. Erst am 24. Februar 1948 stellte das Standesamt Mosbach eine Sterbeurkunde für Heinrich Baader aus. Nebenbei erklärte Betty Baader, dass sie „die Angelegenheit zwecks Ergreifung der Schuldigen weiter gegeben“ habe.

Am 25. Februar kündigten Betty Baader und ihr Schwiegervater kurzfristig per Telegramm an, am folgenden Tag „mit Transportauto zur Abholung der Leiche“ zu kommen. Der Landrat in Mosbach erteilte daher eine „Sondergenehmigung“, ein fehlender Leichenpass wurde am 27. Februar ausgestellt und die Überreste Baaders nach Spalt überführt. Heinrich Baaders Vater beglich den Aufwand der Stadt Mosbach mit 50 RM.

 

Offener Brief von mehr als 200 unterzeichnenden Gruppen und Organisationen an die Unionsfraktion

In einer 30-seitigen „Kleinen Anfrage“ mit 551 Punkten an die Bundesregierung möchten Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und die Bundestagsfraktion der CDU/CSU Auskunft über die Finanzierung und politische Neutralität von mehr als fünfzehn zivilgesellschaftlichen Organisationen erhalten. Damit wird suggeriert, dass die Arbeit der genannten zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht nur in unzulässiger Weise die politische Willensbildung in der Bundesrepublik beeinflusse, sondern dieser Arbeit auch ein grundsätzlicher Makel anhafte oder eine schädliche Wirkung zu attestieren sei. Die Anfrage zielt auf die Gemeinnützigkeit und finanzielle Förderung dieser Organisationen und hat einen einschüchternden Charakter.  Objekt dieser Anfrage sind Correctiv gGmbH, Omas gegen Rechts Deutschland e.V., Campact e.V., Attac Trägerverein e.V., Amadeu Antonio Stiftung e.V., Peta Deutschland e.V., Animal Rights Watch e.V., Foodwatch e.V., Dezernat Zukunft e.V., Deutsche Umwelthilfe e.V., Agora Agrarwende gGmbH, Agora Energiewende gGmbH, Greenpeace e.V., BUND e.V., Netzwerk Recherche e.V., Neue deutsche Medienmacher*innen e.V., Delta 1 gGmbH, Green Culture und Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit.

Hintergrund ist, dass diese Organisationen zu Protesten aufgerufen hatten, nachdem die Union gegen Ende Januar 2025 zwei Anträge hinsichtlich migrationsverschärfender politischer Maßnahmen zu überstürzten Abstimmungen in den Bundestag einbrachte, um diese in populistischer Manier und wohlwissend mit den Stimmen der reaktionär-rechten AfD durchzusetzen.

In einem Offenen Brief wenden sich nun mehr als 200 Gruppen und Organisationen aus der Zivilgesellschaft an die Fraktion der Union. Auch „Mosbach gegen Rechts“ und die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ unterstützen dieses Anliegen:

„Hier singt das Volk!“ Musikalischer Protest gegen die AfD in Mosbach im März 2024

 

Offener Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion

4. März 2025

Ihre Kleine Anfrage „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ – eine demokratische Verantwortung?

Sehr geehrte Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Sehr geehrter Herr Merz, sehr geehrter Herr Dobrindt,

die Union in Deutschland steht für eine wehrhafte Demokratie. Mit „Eigenverantwortung, Leistung und Solidarität“ sollen die aktuellen tiefgreifenden Umbrüche bewältigt werden – so steht es in Ihrem Wahlprogramm. Aber: „Populisten und Extremisten vertiefen die Spaltung immer weiter“.

Wir teilen diese Einschätzung und glauben, dass in einer Demokratie Streit und Debatte über den gemeinsamen Weg wichtig und zentral sind. Die Bürgergesellschaft, die wir Zivilgesellschaft nennen, ist in Deutschland geprägt durch die aktive Partizipation vieler, die das öffentliche Leben gestalten und auf der Basis des Grundgesetzes um die besten Lösungen ringen. Das eint uns und unterscheidet uns von Demokratiefeinden.

Wir alle verteidigen – oftmals mit dem Rücken zur Wand – eine lebendige demokratische Kultur vor Ort und setzen uns seit Jahrzehnten für eine pluralistische und liberale Demokratie, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein. Umso stärker sind wir schockiert über die Sichtweise auf bürgerschaftliche Organisationen, die in Ihrer direkt nach der Bundestagswahl eingebrachten Kleinen Anfrage „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ (Drucksache 20/15035) vertreten wird. Die mit der Anfrage eingefordertepolitische Neutralität zivilgesellschaftlicher Organisationen ist nicht nur Teil einer kritischen Nachfrage. Die Vorwürfe betreffen den Kern einer freiheitlichen Gesellschaft: Kritik und Debatte zu politischen Plänen gehören zur Demokratie dazu, sie machen sie stabil und lebendig. Statt demokratisches Engagement zu würdigen, zu schützen und zu stärken, stellen Sie ehrenamtliche Initiativen ebenso wie gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen unter Generalverdacht.

Werden Sie Ihrer demokratischen Verantwortung gerecht

Als größte Fraktion im Deutschen Bundestag und voraussichtliche Regierungspartei tragen Sie eine besondere Verantwortung, unser demokratisches Fundament zu bewahren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Eine kritische und engagierte Bürgerschaft ist dabei kein Störfaktor, sondern stärkt unser Land und ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie.

Zivilgesellschaft ist nicht neutral

Neutralität bedeutet nicht Gleichgültigkeit: Organisationen müssen sich weiterhin klar gegen Angriffe auf die Menschenwürde positionieren können. Sie beziehen sich auf das Grundgesetz und verteidigen die darin verankerten Werte. Demokratie lebt von Verantwortungsbewusstsein – auch in der Zivilgesellschaft. Nichtregierungsorganisationen sind zudem Grundrechtsträger: ihre Äußerungen sind Teil des pluralistischen Meinungsspektrums.

Demokratie braucht konstruktive Diskussionen, keine Einschüchterung

Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spannungen sollten demokratische Parteien sich nicht an Versuchen beteiligen, zivilgesellschaftliches Engagement durch öffentliche Zweifel und potenzielle rechtliche Konsequenzen zu delegitimieren. Lassen Sie uns stattdessen über eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts sprechen, die demokratisches Engagement schützt.

Innere Sicherheit ist Sicherheit für alle

Als Partei, die sich der Inneren Sicherheit verpflichtet fühlt, sollte sich gerade die Union noch stärker dem Erstarken rechtsextremer Deutungsangebote entgegenstellen – denn diese führen zu tagtäglicher realer Gewalt. Das zeigen sowohl die vom Bundesinnenministerium im Januar veröffentlichten Zahlen zu rechtsextremen Straf- und Gewalttaten als auch die jährliche Bilanz der unabhängigen Opferberatungsstellen. Gerade diejenigen, die sich für die Demokratie und Betroffene einsetzen, brauchen hier Ihre Unterstützung.

Demokratie lebt von Debatten – und von Verantwortung

Eine wehrhafte Demokratie lebt vom Engagement der Menschen, die sich für sie einsetzen. Diese Menschen und Organisationen brauchen mehr denn je Schutz und Rückendeckung, auch wenn die Positionen auseinander liegen. Werden Sie dieser demokratischen Verantwortung gerecht und lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Fukushima-Mahnwache 2025: Nein zu Atomkraft und Atombomben

Dienstag, 11. März 2025 um 17.30 Uhr auf dem Kirchplatz Mosbach:

 

Die „Initiative AtomErbe Obrigkeit“ lädt zu dieser Mahnwache ein. Anlass ist die Kernschmelze in gleich drei Atomreaktoren in Fukushima nach einem Erdbeben in Japan vor vierzehn Jahren.

Die Mahnwache beginnt um 17.30 Uhr. Vertreter der Intiative werden sich in kurzen Redebeiträgen gegen eine Renaissance der Atomkraftnutzung in Deutschland positionieren, für eine entschlossene Energiewende und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen auf der Erde, für ein umfassendes Atomwaffenverbot und gegen die Rüstungsspirale. Die Mahnwache endet um 18.01 Uhr nach einer Schweigeminute für alle Opfer der zivilen und miltärischen Atomkraftnutzung.

Die Initiative wendet sich nebenbei auch gegen Einschüchterungsversuche der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch Umwelt-, Klima- und Naturschutzorganisationen wie der BUND, Greenpeace oder die Deutsche Umwelthilfe. Die Union fühlt sich schwer getroffen und beleidigt, weil Zehntausende Menschen gegen deren Abstimmung mit der AfD demonstriert haben, Daher haben die beiden Unionsparteien nun eine „Kleine Anfrage“ mit insgesamt 551 Punkten gestellt, welche die staatliche Förderung dieser Organisationen abfragen und inwiefern sie sich bei den Protesten politisch nicht neutral verhalten haben sollen. Die Unionsfraktionen befinden in der Anfrage, die „Proteste gegen die CDU Deutschlands“ seien eine „gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar vor der nächsten Bundestagswahl“ gewesen und damit „nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt“. Letztlich wollen sie den Organisationen Geld entziehen. Mit Merz als künftigem Kanzler startet die Union mit aller Macht einen Angriff auf die Zivilgesellschaft und auf kritische Medien. Objekt dieser Anfrage sind Correctiv gGmbH, Omas gegen Rechts Deutschland e.V., Campact e.V., Attac Trägerverein e.V., Amadeu Antonio Stiftung e.V., Peta Deutschland e.V., Animal Rights Watch e.V., Foodwatch e.V., Dezernat Zukunft e.V., Deutsche Umwelthilfe e.V., Agora Agrarwende gGmbH, Agora Energiewende gGmbH, Greenpeace e.V., BUND e.V., Netzwerk Recherche e.V., Neue deutsche Medienmacher*innen e.V., Delta 1 gGmbH, Green Culture und Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit.

Antrag auf ein sogenanntes „AfD-Verbotsverfahren“: Appell an Bundestagsabgeordnete

Update vom 19. Februar 2025 anlässlich der Reaktionen von drei der angeschriebenen acht Bundestagsabgeordneten aus unserer Region → siehe am Ende dieses Beitrags

 

Schreiben der Initiative „Mosbach gegen Rechts“ an Bundestagsabgeordnete der Wahlkreise Odenwald-Tauber (WK 276), Rhein-Neckar (WK 277) und Heilbronn (WK 267), 23. Januar 2025:

Betreff: Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“

Sehr geehrte Frau Warken, sehr geehrter Herr Brandenburg, sehr geehrter Herr Castelucci, sehr geehrter Herr Juratovic, sehr geehrter Herr Kretz, sehr geehrter Herr Link, sehr geehrter Herr Oppelt, sehr geehrter Herr Throm,

Wir, die Initiative „Mosbach gegen Rechts“ sind eine kleine Gruppe, die sich im Jahr 2016 unter anderem angesichts des Aufkommens der AfD zusammengefunden hat und seither gegen rechts-reaktionäre Tendenzen in Politik und Gesellschaft aktiv ist.

Am 13. November 2024 haben 113 Bundestagsabgeordnete von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SSW den im Betreff genannten Antrag (verkürzt auch: „Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren“) im Bundestag eingereicht ( https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013750.pdf ). Voraussichtlich berät der Bundestag in der nächsten Sitzungswoche (27.-31. Januar 2025) über den Antrag. Am 10. und 11. Februar könnte der jetzige Bundestag noch vor der Wahl eine letzte Gelegenheit haben, über den Antrag abzustimmen.

Der parteiübergreifende Charakter des Antrags unterstreicht, dass es nicht um Parteipolitik geht. Angesichts des Erstarkens der AfD als Partei mit zum Teil verfassungsfeindlichen Bestrebungen und menschenverachtenden Äußerungen und Absichten geht es vielmehr um den Schutz der Grundlagen unserer Demokratie, insbesondere der Menschenwürde (in Artikel 1 Grundgesetz) und des Rechtsstaatsprinzips (unter anderem Artikel 20).

Auch wenn wir von „Mosbach gegen Rechts“ mit dem Mittel eines möglichen Parteiverbots nicht glücklich sind, begrüßen wir die Initiative der Abgeordneten und sind dankbar für ihren Mut, sich zu positionieren. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und des Wissens darum halten wir es für eine Pflicht der demokratischen Institutionen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Bürgerinnen und Bürger, jetzt entschlossen auf verschiedenen Ebenen zu handeln. Die vorzeitige Auflösung des Bundestags und die Neuwahlen können zu veränderten Mehrheitsverhältnissen in der kommenden Legislaturperiode führen, sodass unsicher ist, ob danach jemals noch ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird. Der richtige Zeitpunkt darf daher nicht verpasst werden. Auch da der Antrag im Bundestag nunmal eingereicht wurde, erscheint es uns umso wichtiger, ihn nicht scheitern zu lassen.

Wir sind der Überzeugung, dass ausreichend Beweise für die Verfassungswidrigkeit der AfD vorliegen. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist zudem, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat. Bestätigt wurde dies auch durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die Initiatoren des Antrags zu einem sogenannten AfD-Verbotsverfahren haben in ihrer ausführlichen Begründung weitere Hinweise gegeben. Auch könnten in einem solchen Verfahren noch weitere Belege gesammelt und vorgebracht werden.

Als beispielhafte Hinweise auf die Menschen- und Verfassungsfeindlichkeit der AfD und von vielen ihrer Politiker seien hier nur ein paar wenige Stichwörter genannt:

– das rassistische und diskriminierende Differenzieren zwischen sogenannten „Biodeutschen“ und als abwertend bezeichneten „Passdeutschen“

– die Bereitschaft von AfD-Politikern wie Maximilian Krah oder Björn Höcke bis zu 25 Millionen Menschen abzuschieben und dazu auch Millionen Menschen ihre deutsche Staatsangehörigkeit abzusprechen; in diesem Zusammenhang auch die Teilnahme von AfD-Politikern an dem Geheimtreffen von Rechtsextremisten mit dem Identitären Martin Sellner im November 2023 in Potsdam beziehungsweise an einem Treffen unter anderem mit Neonazis im Dezember 2024 in der Schweiz

– die Leugnung des menschengemachten Klimawandels (entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse) und die Missachtung der Verpflichtung im Grundgesetz zum Umwelt- und Klimaschutz

– fraternisierende Begegnungen von AfD-Politikern mit russischen Politikern (unter anderem mit dem Ex-Präsidenten und Kriegsverbrecher Dmitri Medwedew) und mit russischen Propaganda-Medien, wobei sie Deutschland und die Europäische Union denunzieren

– die Beschäftigung von mehr als 100 Rechtsextremen durch die AfD und ihre Abgeordneten im Deutschen Bundestag sowie viele weitere in den Landtagen

– die Ermöglichung des Zugangs von Verfassungsfeinden zu Räumlichkeiten des Bundestags (zum Beispiel durch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, die auch der Reichsbürger-Vereinigung „Patriotische Union“ angehörte)

Nach der Prüfung der AfD auf Verfassungsmäßig- oder -widrigkeit hätte das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Möglichkeit über die AfD in Gänze zu entscheiden. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, dass über das Verbot einzelner Landesverbände oder anderer Parteigliederungen geurteilt wird. Genauso ist der Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung möglich. Doch auch ein solches Urteil kann das Bundesverfassungsgericht nur fällen, wenn Sie, die Abgeordneten, dem Antrag im Bundestag zur Mehrheit verhelfen!

Unabhängig davon ist ein solches Verfahren auch für die AfD eine Chance, einen internen Klärungsprozess durchzuführen, ihr Verhältnis zum Grundgesetz und zur Demokratie (neu) zu bestimmen und gegebenenfalls zu korrigieren. Möglicherweise sind auch die geplante Auflösung der „Jungen Alternative“ und heftige personelle Auseinandersetzungen (zum Beispiel im Landesverband Baden-Württemberg) erste AfD-interne Reaktionen auf das drohende Verbotsverfahren.

Wir wenden uns daher auch an Sie als Bundestagsabgeordnete aus unserer erweiterten Region:

Bitte setzen Sie sich entschlossen für den „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland“ ein als Voraussetzung für ein mögliches Verbot der Partei oder andere geeignete Maßnahmen. Wir bitten Sie, wenn es im Bundestag zu einer Abstimmung über den Antrag kommen sollte, diesem zuzustimmen.

Zugleich möchten wir von „Mosbach gegen Rechts“ an Sie als Politiker beziehungsweise Politikerin im Bundestag appellieren, die Demokratie auch durch positive Maßnahmen zu unterstützen und dadurch (wieder) zu mehr Vertrauen in Politik und Identifikation mit unserem Gemeinwesen beizutragen.

Dazu zählen auch konkrete Konzepte und Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Sicherheit, die Verringerung von Ungleichheit, die Betonung von Kooperation und Solidarität statt harter Alltagskonkurrenz, eine inklusive Gesellschaft, welche auch die wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe benachteiligter Menschen und unterschiedlicher sozialer Gruppen garantiert, die Stärkung der öffentlichen Infrastruktur, massive Investitionen in Bildung, gleiche Chancen in Stadt und Land, mehr Transparenz bei Entscheidungsfindungen in der Politik, entschlossene Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen auch zukünftiger Generationen (Klima, Ökologie) usw.

Abschließend bitten wir Sie noch um eine Rückmeldung, ob Sie den Antrag zu dem sogenannten „AfD-Verbotsverfahren“ unterstützen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

die Initiative „Mosbach gegen Rechts“.

– – – – – – – – – –

Update, 19. Februar 2025

Reaktionen von Jens Brandenburg, Nina Warken und Lars Castellucci auf den Appell:

„Mosbach gegen Rechts“ hatte in einem Appell vom 23. Januar acht Bundestagsabgeordnete aus unserer erweiterten Region um Unterstützung für den sogenannten „AfD-Verbotsantrag“ angefragt (oder genauer: Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“). Siehe oben. Es waren dies Nina Warken (CDU) vom Wahlkreis Odenwald-Tauber, Moritz Oppelt (CDU), Lars Castellucci (SPD), Jürgen Kretz (Bündnis 90/Die Grünen) und Jens Brandenburg (FDP) vom Wahlkreis Rhein-Neckar sowie Alexander Throm (CDU), Josip Juratovic (SPD) und Michael Georg Link (FDP) vom Wahlkreis Heilbronn.

Immerhin drei von acht Angeschriebenen haben bis jetzt geantwortet: Zuerst hat uns nach wenigen Tagen Hartmut Hanke von Büro von Jens Brandenburg geantwortet. Am 18. Februar trafen dann noch die Antwort von Nina Warken und eine besonders ausführliche Stellungnahme von Lars Castellucci ein. Dankeschön. Alle drei teilen überwiegend unsere Einschätzung der AfD als „extremistisch“ (Büro Brandenburg), „demokratiefeindlich“ (Warken) bzw. „verfassungsfeindlich“ (Castellucci). Castellucci ist besorgt über „eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD“, die rechtsextremes Gedankengut kanalisiere.

Brandenburg und Warken werden dem Antrag aber gegenwärtig nicht zustimmen, auch wenn „Brandenburg sich die Option des Parteiverbots als letzten möglichen Schritt offenhalten“ will. Und Frau Warken versichert, dass sie sich weiterhin dafür einsetzen werde, dass die AfD „niemals Regierungsverantwortung übernimmt und die Geschicke Deutschlands lenkt“. Sowohl Brandenburg als auch Warken verweisen jedoch auf die sehr hohen Hürden, die Langwierigkeit und hohen Risiken eines Parteiverbotsverfahrens.

Das Büro Brandenburg erklärt dazu: „So reicht es für ein Verbot rechtlich nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Zusätzlich muss eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber dem Verfassungsstaat nachgewiesen werden. Das Verfahren birgt entsprechend ein sehr hohes Risiko. Denn im Falle eines Scheiterns könnte die AfD ein Urteil fälschlicherweise als Bestätigung für die Legitimität ihrer Bestrebungen vermarkten“.

Warken und Brandenburg betonen stattdessen vor allem die Notwendigkeit einer politischen beziehungsweise inhaltlichen Auseinandersetzung und die Lösung der „drängenden politischen und gesellschaftlichen Probleme Deutschlands“, „um dem Frust der Bürgerinnen und Bürger zu begegnen“.

Dies hatte auch „Mosbach gegen Rechts“ in seinem Schreiben angesprochen und abschließend appelliert, „die Demokratie auch durch positive Maßnahmen zu unterstützen und dadurch (wieder) zu mehr Vertrauen in Politik und Identifikation mit unserem Gemeinwesen beizutragen. Dazu zählen auch konkrete Konzepte und Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Sicherheit, die Verringerung von Ungleichheit, … eine inklusive Gesellschaft, … die Stärkung der öffentlichen Infrastruktur, massive Investitionen in Bildung, gleiche Chancen in Stadt und Land, mehr Transparenz bei Entscheidungsfindungen in der Politik, entschlossene Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen auch zukünftiger Generationen (Klima, Ökologie) usw.“

„Mosbach gegen Rechts“ möchte dazu noch nachtragen, dass es damit eben nicht meint, noch kurz vor Ende der Legislaturperiode in populistischer Manier überstürzt migrationspolitische Regelungen zu verschärfen, sondern vor allem den sozialen Gehalt unserer Demokratie und damit den solidarischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken. Stattdessen haben Warken und Brandenburg gemeinsam mit den meisten Abgeordneten von Union, AfD, FDP und BSW und ein paar Fraktionslosen am 31. Januar versucht, ein „Zustrombegrenzungsgesetz“ durchzusetzen, nachdem diese Parteien schon am 29. Januar mit ihrer Zustimmung zum Merz’schen „Entschließungsantrag Fünf-Punkte-Plan zur Migrationspolitik“ vorläufig erfolgreich gewesen waren (Brandenburg hatte sich dabei aus welchem Grund auch immer an der Abstimmung nicht beteiligt). Sie haben es dabei bewusst in Kauf genommen, der AfD einen Achtungserfolg im Bundestag zu verschaffen.

Auch Castellucci äußert sich eher vorsichtig angesichts der „Anforderungen an das Verbot einer Partei in einer Demokratie“. Eine Partei könne „durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. … Dennoch haben die vergangenen Parteiverbotsverfahren gezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht strengste Maßstäbe bei der Bewertung der Verfassungswidrigkeit einer Partei anlegt.“

Castellucci schlägt deshalb vor, „dass eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ernsthafte Konsequenzen haben sollte. … Die Auswertung dieser Erkenntnisse durch den Verfassungsschutz spielt auch für uns als Fraktion eine Rolle, wenn wir gemeinsam darüber entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen. … Deshalb müssen wir jede Möglichkeit zur Beweissammlung nutzen, um schließlich darüber entscheiden zu können, ob wir den Weg nach Karlsruhe beschreiten.“ Auch aufgrund der Mehrheitsverhältnisse rechnet Castellucci nicht mehr mit einem Beschlussantrag des Bundestags in der im März zu Ende gehenden Legislaturperiode.

Castellucci bekennt abschließend: „Gedanken bekämpft man nicht mit Verboten. In der Tradition unserer langen Geschichte setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für eine demokratische Streitkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Unser primäres Ziel muss es deshalb sein, als Staat wehrhaft zu bleiben und die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.“ Deswegen habe er sich zuletzt auf die inhaltliche Auseinandersetzung um „die wirtschaftliche und soziale Zukunft unseres Landes“ fokussiert. Er werde „dies auch weiterhin mit klarer Kante gegen die AfD tun.“

„Petra Kelly – Act now!“ am 22. Januar 2025 im Kino Neckarelz und 4 Jahre Atomwaffenverbotsvertrag

Die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ (IAEO) präsentiert den Film am Mittwoch, 22. Januar 2025 im Kino Neckarelz (Kinostar Filmwelt Mosbach, Bahnhofstraße 1) anlässlich des 4. Jahrestags des Inkrafttretens des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV). Ein Vertreter der Initiative wird vor Filmbeginn eine kurze (zehnminütige) Einführung in den Atomwaffenverbotsvertrag geben. Beginn ist um 20 Uhr.

Die Initiative zur Abschaffung von Atomwaffen ICAN, die 2017 den Friedensnobelpreis bekommen hatte, wirbt in euphorischer Weise für den Film:

Petra Kelly glaubte daran, dass man als einzelner Mensch die Welt verändern kann. Auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges 1982 brachte sie Hunderttausende auf die Straße, um gegen die Stationierung von Atomraketen auf westdeutschem Boden zu protestieren. Petra Kelly wurde nicht nur als Mitbegründerin der Grünen und als deren Star berühmt, sondern auch als eine Frau, die in der Lage war, eine neue, weltverändernde Politik zu begründen und es mit zwei Supermächten aufzunehmen.

Sie wurde zur Symbolfigur der Friedensbewegung in Europa und war dabei sowohl im Austausch mit ostdeutschen Intellektuellen wie Wolf Biermann als auch mit internationalen Mitstreiter:innen wie Joan Baez oder dem Dalai Lama. Bereits vor 40 Jahren forderte sie unerbittlich die radikale Transformation der Gesellschaft. Dabei waren Umwelt-, Friedens- und Menschenrechtsfragen für sie gleichbedeutend. Sie wuchs in den vom Rassismus geprägten USA der 1960er Jahre auf und arbeitete als Studentin in den Monaten vor seiner Ermordung im Wahlkampfteam von Robert Kennedy. Ihr Vorbild war Martin Luther King, dessen Philosophie des zivilen Ungehorsams sie nachhaltig prägte. Das Times-Magazin wählte sie auf die Liste der 1000 bedeutendsten Personen des 20. Jahrhunderts. Ihr Leben war ein großer Wurf, dessen Ende eine Tragödie. Ihr einsamer und gleichzeitig gnadenlos-öffentlicher Tod überschattete lange ihr erfolgreiches politisches Leben.

Der politisch reflektierende Kinodokumentarfilm erzählt von einer der wirkmächtigsten Persönlichkeiten in der alten Bonner Republik. Mit noch nie gezeigten internationalen Archivbildern destilliert er die Beweggründe und Gefühle heraus, die Petra Kellys Handeln geleitet haben und macht Brüche, Ambivalenzen und innere Widersprüche der Hauptfigur und der Zeit / des Zeitgeistes sichtbar. Dabei sprechen enge Freunde und Wegbegleiter erstmals über das private und politische Leben von Petra Kelly. Ein Film über eine Kämpferin und Aktivistin wie es sie heute nicht mehr gibt.

Update 22. Januar 2025:

Vier Jahre Atomwaffenverbotsvertrag! Petra Kelly: „Act now!“

Mit der Vorführung des Films „Petra Kelly: Act Now!“ im Kino Neckarelz feierte die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags am 22. Januar 2021, also vor genau vier Jahren ( https://mosbach-gegen-rechts.de/2020/10/27/mosbach-und-atomwaffenverbotsvertrag/ ). Die Initiative dankt den über fünfzig Zuschauern für Ihr Interesse und Kommen, womit sie die Finanzierung der Filmvorführung abgedeckt haben.

– – – – – – – – – –

Der Atomwaffenverbotsvertrag (kurz: AVV) verbietet die Entwicklung, Produktion, den Test, Erwerb, die Lagerung, den Transport, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen sowie die Drohung damit. Der Vertrag geht damit deutlich über den über fünfzig Jahre alten Nichtverbreitungsvertrag hinaus, der zwar die Atomwaffenstaaten USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien zur vollständigen nuklearen Abrüstung verpflichtet, ihnen aber gleichzeitig einen Sonderstatus gewährt gegenüber den Staaten ohne Atomwaffen, was den Status Quo zementiert.

Der AVV ist ein großer Erfolg der globalen Zivilgesellschaft, wofür der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (kurz ICAN) im Jahr 2017 der Friedensnobelpreis zuerkannt wurde. Diesen erhielt letztes Jahr auch die japanische Anti-Atomwaffen-Organisation Nihon Hidankyo, gegründet von Überlebenden der Atombombenabwürfe am 6. und 9. August 1945 auf Hiroshima und Nagasaki. ICAN und andere Organisationen hatten viele Jahre Vorarbeit geleistet, bis im Dezember 2016 die UN-Generalversammlung den Vertrag auf den Weg brachte. An zwei Verhandlungskonferenzen beteiligten sich dann rund zwei Drittel der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Nicht teil nahmen unter anderem die Atommächte und die NATO-Staaten mit Ausnahme der Niederlande. Der ausgearbeitete Vertrag wurde dann am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen angenommen; die Niederlande stimmte dieses Mal dagegen. Bis zum 75. Geburtstag der UNO am 24. Oktober 2020 unterzeichneten den Vertrag 84 Staaten, von welchen nochmals 50 Staaten ratifizierten, sodass der Vertrag neunzig Tage später am 22. Januar 2021 in Kraft treten konnte.

Mittlerweile haben 94 Staaten den AVV unterzeichnet und 73 Staaten ratifiziert. Zuletzt sind am 24. September 2024 die Salomonen, Sierra Leone und Indonesien hinzu gekommen. Letzteres ist mit etwa 275 Millionen Menschen der einwohnerreichste Mitgliedsstaat. Leider sind die großen Staaten und Mächte nicht mit dabei. Insbesondere Europa und die Europäische Union, die 2012 den Friedensnobelpreis bekommen hatte, fehlen weitgehend. Nur fünf Mini- und Kleinstaaten – der Vatikan, Österreich, San Marino, Irland und Malta – haben ratifiziert, zudem hat noch Liechtenstein unterzeichnet. Deutschland nimmt an dem Prozess zu einer atomwaffenfreien Welt bestenfalls als Beobachter teil. Im November 2023 erklärte eine Vertreterin des Auswärtigen Amts mit Verweis auf Russland und China: Deutschland bekenne sich „voll und ganz zur nuklearen Abschreckung der NATO“ und werde dem AVV weder beitreten noch dessen Anspruch akzeptieren.

Dabei hatte schon am 8. Juli 1996 der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag festgestellt, dass die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen grundsätzlich gegen das Völkerrecht verstoßen und geächtet sind. Der 8. Juli ist als Flaggentag inzwischen ein fester Termin im Kalender vieler Städte, deren Bürgermeister sich den „Mayors for Peace“ angeschlossen haben, und die sich mit der Flaggenhissung an diesem Tag zu einer friedlichen Welt ohne Atomwaffen bekennen. Inzwischen gehören dem Netzwerk über 8.000 Städte und Gemeinden aus 166 Ländern an. In Deutschland sind über 750 Mitgliedsstädte dem Bündnis beigetreten. Im Oktober 2000 ist auch die Stadt Mosbach dem ICAN-Städtebündnis und den Mayors for Peace beigetreten.

Die „Initiative AtomErbe Obrigheim“, will auch dieses Jahres wieder in Mosbach mit einer Friedemskundgebung an die 200.000 Opfer der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki vor nunmehr 80 Jahren erinnern. Die Initiative wendet sich gegen die zivile und militärische Nutzung der Atomenergie und versteht sich auch als Teil der Friedensbewegung in der Tradition der Bewegung des „Kampfes gegen den Atomtod“. Gegen den Beschluss des Bundestags zur Atombewaffnung der Bundeswehr im Jahr 1958 gingen damals über 1,5 Millionen Menschen auf die Straße. Im Jahr 1962 war es aber auch möglich, dass der Chefredakteur des Spiegels Rudolf Augstein wegen „Landesverrat“ verhaftet wurde, weil dieser über die nuklearen Ambitionen von Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß und Bundeskanzler Adenauer berichtet hatte. Auf dem Höhepunkt des Kalten Kriegs zwischen der NATO und dem Ostblock in der ersten Hälfte der 1980er Jahre verfügten die beiden großen Atommächte USA und die Sowjetunion bis zu 60.000 Atomwaffen, was zu einem vielfachen Overkill – also der mehrfachen Vernichtung der Menschheit – gereicht hätte. Immer wieder stand die Menschheit an einem Abgrund.

In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre und in den 1990er Jahren kam es nach dem Zusammenbruch des Ostblocks zu einem Entspannungs- und Abrüstungsprozess. Dieser kam aber etwa ab dem Jahr 2001 zum Erliegen. Zum einen wegen des „Kriegs gegen den Terror“ und desweiteren als die USA und Russland verschiedene Abkommen zur Vertrauensbildung und zur Begrenzung der Atomrüstung unterliefen und kündigten. Die NATO dehnte sich nach Osten aus, während Russland an seinen Rändern und gegen Nachbarstaaten vermehrt aggressiv politisch und militärisch intervenierte.

Die noch rund 10.000 Atomsprengköpfe von Russland und den USA reichen immer noch für einen mehrfachen Overkill. Diese Vernichtungsdrohung ist auch der Grund, weshalb Russland in skrupelloser Weise einen Krieg gegen die Ukraine führen kann, ohne eine noch entschlossenere Unterstützung der Ukraine oder gar ein direktes Eingreifen durch die NATO zu befürchten. Wahrscheinlich ist die Atomkriegsgefahr noch nie so groß gewesen wie in den letzten drei Jahren. Die Atomkriegs- beziehungsweise Weltuntergangsuhr der Atomic Scientists steht nun seit zwei Jahren schon auf 90 Sekunden vor Mitternacht – ihr kritischster Wert bisher überhaupt. Nächste Woche am 28. Januar soll sie neu gestellt werden.

Die weltweiten Militärausgaben haben 2023 mit fast 2.500 Milliarden Dollar einen traurigen Höhepunkt erreicht. Davon gaben die neun Atomwaffenstaaten Russland, USA, China, Großbritannien, Frankreich, Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea fast 100 Milliarden für die Modernisierung oder Neuanschaffung von Atomwaffen aus. Weiteren Staaten wie dem Iran, Saudi-Arabien, Ägypten oder der Türkei werden nukleare Rüstungsambitionen nachgesagt. Forderungen nach massiver Aufrüstung lassen befürchten, dass diese Ausgaben in den nächsten Jahren in der ganzen Welt weiter enorm ansteigen werden. Beispielsweise erwägt Kanzlerkandidat Habeck, 3,5 Prozent vom Bruttoinlandprodukt für das Militär auszugeben, das wären jährlich rund 160 Milliarden Euro. Deutschland wird in den nächsten Jahren deutlich über 10 Milliarden Euro ausgeben, um neue F-35-Kampfflugzeuge aus den USA für die Bundeswehr anzuschaffen. Diese sollen im Ernstfall die 20 in der Eifel gelagerten US-amerikanischen Atomwaffen in gegnerische Ziele schießen.

Die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ ruft mit der Protagonistin des Films Petra Kelly und der Handlungsaufforderung „Act now!“ auch dazu auf, sich gegen den Tod und für das Leben und die Zukunft zu engagieren. Die Probleme liegen offen: die Klimazerstörung, die Vermüllung unserer Welt, das Artensterben, die drohende Auslaugung unserer Böden – es gibt die These von noch 60 bis 100 Ernten –, der drohende Atomtod, die Bedrohung unserer Freiheit durch digitale Überwachung und Steuerung, der Welthunger, der auch als das „größte lösbare Problem der Welt“ bezeichnet wird, undsoweiter.

Unser Appell an die Bundesregierung:

Stoppt die Angriffe auf die Demokratische Selbstverwaltung im Norden und Osten Syriens (DAANES) – gemeinsam für ein demokratisches Syrien!

Screenshot: „Wütende Proteste“ Mitte Dezember 2024 in Kobane gegen die türkische Aggression. Auf der Hauswand steht die Parole der kurdischen Revolutionsbewegung „Jin Jiyan Azadi“ (Frau Leben Freiheit), die auch bei den Protesten im Herbst 2022 im Iran aufgegriffen wurde.

 

Dienstag, 17. Dezember 2024

Gemeinsam für ein demokratisches Syrien! Stoppen Sie die Angriffe der Türkei und von Islamisten auf die Selbstverwaltung im Norden und Osten Syriens!

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz,
sehr geehrte Frau Bundesaußenministerin Annalena Baerbock,

sehr geehrte Frau Bundesinnenministerin Nancy Faeser,

„Mosbach gegen Rechts“ ist eine zivilgesellschaftliche Gruppe in Nordbaden, die sich „gegen Hetze, Nationalismus und Fremenfeindlichkeit“ sowie „für eine offene und solidarische Gesellschaft“ engagiert. Wir haben uns 2016 zusammengefunden und sind seither für die Stärkung der Demokratie und gegen reaktionäre Strömungen in Politik und Gesellschaft aktiv.

Wir begrüßen es, dass in den letzten Wochen die Diktatur des Baath-Regimes relativ kampflos zusammenbrach. Wir haben die Hoffnung, dass die Menschen in Syrien einen Neuanfang schaffen können, sind aber zugleich skeptisch angesichts der islamistischen Herkunft der siegenden HTS.

Gleichzeitig greifen die türkische Luftwaffe und eine vom türkischen Staat unterstützte sogenannte „Syrische Nationalarmee“ (SNA) – bestehend aus Islamisten – Städte und Dörfer in der „Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien“ (DAANES bzw. „Rojava“) an. Diese Region umfasst immerhin über 30 Prozent des Staatsterritoriums und etwa ein Fünftel der Bevölkerung Syriens. Die Türkei verübt Drohnenangriffe und zieht Panzer an der Grenze gegenüber Kobane zusammen und bedroht damit die Stadt, in welcher 2014 die kurdische YPG den Vormarsch des Islamischen Staates zurückgeschlagen hat. Die SNA hat in den letzten Tagen 120.000 Menschen aus der Region Shehba zur Flucht gezwungen. Diese Menschen waren schon einmal 2018 von dschihadistischen, türkisch-unterstützten Milizen aus dem syrisch-kurdischen Kanton Afrin vertrieben worden. Die SNA hat mittlerweile die Gebiete westlich des Euphrats und die Stadt Manbic weitgehend eingenommen. Es gibt Berichte über Massaker an Verwundeten in Krankenhäusern und anderen Menschen in der Zivilbevölkerung sowie über schwere Misshandlungen von Frauen.

Wir von „Mosbach gegen Rechts“ und Leute aus unserem befreundeten Umfeld sind in Sorge um den Schutz der Menschen und die Existenz der DAANES. Diese hat seit 2012, als der Arabische Frühling scheiterte, im Norden und Osten Syriens – die ganze Zeit mehr oder weniger unter Kriegsbedingungen – eine kommunalistische und konföderalistische Demokratie aufgebaut, setzt sich für Geschlechtergleichheit und gegen Gewalt gegen Frauen ein, beteiligt ethnische und religiöse Minderheiten in Entscheidungsstrukturen und engagiert sich für eine ökologische Gesellschaft. Die Idee eines kurdischen Nationalstaates hat sie verworfen zugunsten einer regionalen Autonomie und eines gemeinsamen Kulturraumes in Mezopotamien. Letzte Woche wurden in der Demokratischen Konföderation syrische Flaggen gehisst als Zeichen der Bereitschaft der Verständigung und friedlichen Zusammenarbeit mit den anderen Landesteilen Syriens. Es waren auch die Einheiten der YPG, die zusammen mit der Guerillaorganisation PKK 2014 einen Fluchtkorridor für Tausende im Stich gelassene Jesidinnen und Jesiden freigekämpft haben, die ansonsten einem Völkermord durch den Islamischen Staat zum Opfer gefallen wären.

Als zivilgesellschaftliche und für Demokratie, Emanzipation und Vielfalt eintretende Gruppe solidarisieren wir uns mit dem Modell der „Demokratischen Selbstverwaltung“, das sich seit über zehn Jahren gegen Angriffe des türkischen Militärs, des Islamischen Staates und islamistischer Milizen und im Widerspruch zur syrischen Diktatur behaupten muss. In der Verallgemeinerung dieses Modells sehen wir auch eine Chance für ein pluralistisches, demokratisches und multiethnisches Syrien nach der Diktatur und für den darüber hinausgehenden heterogenen Kulturraum. Wir bedauern, dass diese Anstrengungen in der deutschen Politik nicht oder viel zu wenig positiv wahrgenommen und gewürdigt werden. Die Welt schuldet der damaligen „Demokratischen Konföderation Nordsyrien“ und heutigen DAANES Anerkennung und Unterstützung.

Wir von „Mosbach gegen Rechts“ und Leute aus unserem befreundeten Umfeld wenden uns daher an Sie und appellieren an Sie als Bundeskanzler, als Bundesaußenministerin bzw. als Bundesinnenministerin Deutschlands:

– Üben Sie Druck auf die Türkei aus, um die Angriffe auf die Gebiete der Demokratischen Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien (DAANES) zu stoppen!

– Stoppen Sie alle Rüstungsexporte an die Türkei!

– Unterstützen Sie die Demokratischen Kräfte Syriens SDF gegen ein Wiedererstarken der Terror-Organisation Islamischer Staat!

– Die DAANES muss an Verhandlungen für eine demokratische Neugestaltung Syriens beteiligt werden!

– Erklären Sie die Anerkennung der DAANES durch Deutschland, um den Schutz von Minderheiten zu gewährleisten! Treten Sie für den Schutz der erkämpften Befreiung und Gleichberechtigung der Frauen ein!

– Unterstützen Sie die DAANES und Hilfsorganisationen bei der umfassenden Versorgung von geflüchteten Menschen!

– Beenden Sie die Kriminalisierung der Kurdischen Arbeiterpartei PKK als angebliche Terror-Organisation durch den deutschen Staat! Heben Sie das Verbot des Mezopotamien-Verlags und von MIR-Multimedia auf! Es verstößt gegen die Pressefreiheit.

Wir bitten um eine Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen

Arno Huth.

Mosbach gegen Rechts
DGB Ortsverband Hirschhorn/Neckarsteinach

Kurdisches Gesellschaftszentrum Heilbronn e.V.

V. Altmeyer, Eberbach
Brigitte Augspurger, Wagenschwend
R. B., Mosbach
Christine Becker, Schönau/Odenwald
Claudia Fensky-Perina, Aglasterhausen
Georg Fischer, Oberschefflenz
Simone Heitz, Aglasterhausen
Petra Herter, Obrigheim
Sven Hohnsbeen, Hirschhorn
Arno Huth, Mosbach
Elisabeth Laade, Mosbach
Gabriele Methfessel, Fahrenbach
Kurt Methfessel, Fahrenbach
Barbara Meyer, Mosbach
Gertrud Patan, Oberschefflenz
Helmuth Perina, Aglasterhausen
Thea Raber, Mosbach
Lara Riedel, DGB Hirschhorn/Neckarsteinach
Stefan Riedel, Ludwigshafen
Kai Stöhr, Leimen
Gülistan Tanhan-Ates, Kurdisches Gesellschaftszentrum Heilbronn e.V.
Birgit Wenzel, Osterburken

Buchvorstellung: „Reichsbürger“ im Südwesten

Die Akte Ingo K. aus Bobstadt

Vortrag und Buchvorstellung am 21. November 2024 Um 19 Uhr im Seminarraum der KZ-Gedenkstätte Neckarelz (Mosbacher Straße 39).

Bitte beachten: Aus Sicherheitsgründen ist eine Voranmeldung mit Vor- und Nachname an dokumentationsstelle@la-bw.de erforderlich. Die Anmeldefrist endet am Mittwoch, 20. November 2024 um 19 Uhr. Bitte bringt einen gültigen Lichtbildausweis mit.

Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der Dokumentationsstelle Rechtsextremismus des Landesarchivs Baden-Württemberg statt.

Am frühen Morgen des 20. April 2022 will die Polizei eine illegale Waffe des „Reichsbürgers“ Ingo K. in Boxberg-Bobstadt (Baden-Württemberg) einziehen. Als das SEK versucht, den Rollladen seiner Terrassentür zu öffnen, fallen Schüsse aus dem Inneren der Wohnung. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist überzeugt: Der „Reichsbürger“ hat geschossen, um mehrere SEK-Beamte zu töten.

Das Buch „Reichsbürger im Südwesten. Die Akte Ingo K. aus Bobstadt“, das genau ein Jahr nach dem Gerichtsurteil erscheint, beleuchtet die Tat und deren Hintergründe. Es gibt Einblicke in das gefährliche Weltbild von Ingo K. und führt seine schnelle Radikalisierung während der Corona-Pandemie vor Augen. Das Buch deckt seine rechtsextremen Netzwerke auf und macht deutlich, wie akut die Gefahr militanter „Reichsbürger“ im Südwesten ist. Es kann am Abend zum Preis von 20 Euro erworben werden.

Der Autor Timo Büchner, M.A., studierte Politische Wissenschaften und Jüdische Studien in Heidelberg. Er recherchiert seit Jahren zur extremen Rechten in Baden-Württemberg. Seine Recherchen erscheinen u.a. im Journal Rechts.Geschehen des Landesarchivs Baden-Württemberg.

Weitere Termine der Vortragstour von Timo Büchner mit Vorstellungen seines Buches sind voraussichtlich:

* Freitag, 15.11.2024, 19 Uhr: 97944 Boxberg (Mediothek)

* Montag, 18.11.2024, 19 Uhr: 97980 Bad Mergentheim (Moritz und Lux)

* Mittwoch, 20.11.2024, 19 Uhr: 97990 Weikersheim (Club W71)

* Donnerstag, 21.11.2024, 19 Uhr: 74821 Mosbach (KZ-Gedenkstätte Neckarelz)

* Freitag, 22.11.2024, 19 Uhr: 74722 Buchen (Bücherei des Judentums)

* Dienstag, 26.11.2024, 19.30 Uhr: 74076 Heilbronn (Kaffeehaus Hagen)

* Mittwoch, 27.11.2024, 19 Uhr: 74523 Schwäbisch Hall (Club Alpha 60)

* Donnerstag, 28.11.2024, 19 Uhr: 74564 Crailsheim (Volkshochschule)

* Freitag, 29.11.2024, 19 Uhr: 74592 Kirchberg/Jagst (Ev. Gemeindehaus Lendsiedel)

Erkundigt Euch vorher nochmals und meldet Euch rechtzeitig an.

KHVVG verhindern – Krankenhäuser erhalten

Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald

stellvertretend: Arno Huth

forum-soziales-no@posteo.de

An die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Bundestags

An die lokalen Abgeordneten im ländlichen Raum von Nord-Baden-Württemberg und Südhessen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor der Sommerpause hatten wir uns schon einmal in einem ausführlichen Schreiben an Sie und 60 weitere Bundestagsabgeordnete gewandt in Sorge vor einer massiven Ausdünnung der Krankenhausversorgung im ländlichen Raum durch das geplante sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG zur Krankenhausreform, über welches Sie nach der zweiten und dritten Lesung am 18. Oktober im Bundestag abstimmen sollen. (Unser Schreiben an Sie vom 26. Juni 2024: https://mosbach-gegen-rechts.de/2024/06/24/liebe-abgeordnete-stoppt-lauterbachs-krankenhausreform/ )

Immerhin sechs Abgeordnete haben uns daraufhin mit inhaltlichen Schreiben geantwortet: zwei von der CDU/CSU, zwei von der SPD und zwei von Bündnis 90/Die Grünen. Herzlichen Dank.

Leider sehen wir unsere schwerwiegenden Bedenken weder durch die Antworten noch durch die uns bekannt gewordenen Abänderungen des Gesetzentwurfes nach der Anhörung beim Gesundheitsausschuss am 25. September widerlegt. Die Antworten gehen kaum oder nur wenig auf unsere grundsätzlichen Anregungen hinsichtlich einer Entökonomisierung und Entprivatisierung des Krankenhauswesens ein, weichen aus zum Beispiel auf Nebenaspekte, bringen Gemeinplätze, die dann nicht konkretisiert werden, picken sich einzelne Punkte heraus oder wollen unser Anliegen anscheinend nicht verstehen.

Mit einer kleinen Kundgebung am 25. September 2024 demonstrierten vor dem Paul-Löbe-Haus des Bundestags in Berlin fünfzehn Aktive des Bündnis Klinikrettung (angelehnt bei Gemeingut in BürgerInnenhand) gegen Lauterbachs Krankenhausreform. Auch ein Vertreter des „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“ nahm an der Aktion teil.  Anlass war die öffentliche Mammutanhörung von rund 50 Verbänden und Experten und Epertinnen vor dem Gesundheitsausschusses. MdB Professor Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) vom Ausschuss nahm vom Bündnis Klinikrettung die gesammelten 103.826 Unterschriften von drei Petitionen gegen die Krankenhausreform und Klinikschließungen entgegen. Auf Einladung der Gruppe der Linken hielt auch Laura Valentukeviciute vom Bündnis Klinikrettung einen kurzen Beitrag mit der Forderung nach der Einführung des Selbstkostendeckungsprinzips.

 

Wir möchten sechs unserer zentralen Positionen und Forderungen noch einmal mit diesem Schreiben an Sie zusammenfassen und bitten Sie, dem KHVVG nicht zuzustimmen:

1. das organisierte Kliniksterben und der Verlust von Arbeitsplätzen und Infrastruktur im ländlichen Raum – für eine wohnortnahe Versorgung

Wir misstrauen den Absichten des Bundesgesundheitsministers, denn kurz vor der Corona-Pandemie hatte Karl Lauterbach getwittert, „mindestens jede dritte, eigentlich jede zweite Klinik schließen“ zu wollen. Diese Absichten spiegelten sich auch nach der Corona-Pandemie in den Empfehlungen seiner Kommission zur Krankenhausreform vom Dezember 2022 wider. Diese Kommission wird dominiert von den immer gleichen Gesundheitsökonomen, die schon in Gutachten für die Bertelsmann-Stiftung und die Leopoldina-Akademie nur 330-600 Krankenhäuser (von 1.500-1.900) übriglassen wollten.

Mit irreführender (fast schon erpresserischer) Rhetorik – ohne das KHVVG komme es zu einem unkontrollierten Kliniksterben – will sich die Bundesregierung die Zustimmung zum KHVVG sichern. Gleichzeitig verweigert sich die Bundesregierung einem Vorschaltgesetz zur Abdeckung der gestiegenen Kosten. Ebenso kommen die Bundesländer ihren Verpflichtungen zur ausreichenden Finanzierung von Investitionskosten in Milliardenhöhe seit Jahren nicht nach.

Schon jetzt gibt es viele Gegenden, in denen die Fahrt für Notfälle, Rettungskräfte, Patienten und ihre Angehörige zum nächsten Allgemeinkrankenhaus das Kriterium von 30 Minuten überschreitet.

Die Schließung von Krankenhäusern oder ihre Umwandlung in Sektorenübergreifende Versorgungszentren oder MVZ wird dazu führen, dass zahlreiche Pflegekräfte entlassen oder sich aus ihrem Beruf verabschieden werden.

2. DRG-Fallpauschalen, Vorhaltebudget, Leistungsgruppen und Bürokratisierung

Wir fordern die Abschaffung – nicht die Absenkung – der DRG-Fallpauschalen, die für Über-, Fehl- und Unterversorgung von bestimmten Behandlungen ursächlich sind, die für Abfluss von Profiten (letztlich aus den Mitteln der Beitragszahler) in private Krankenhauskonzerne und Investmentfonds sorgen und zu Rosinenpickerei hinsichtlich bestimmter lukrativer Behandlungen zum Beispiel durch private Fachkliniken ohne allgemeinen Versorgungsauftrag führen. Die oft defizitäre Allgemein- und Notfallversorgung bleibt dann den Grund- und Regelversorgern.

Die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen haben zu einer massiven Bürokratisierung geführt, die über Hunderttausend Vollzeitarbeitskräfte auch aus dem ärztlichen und pflegerischen Bereich und damit Milliardenbeträge bindet. Die Abschaffung der Pauschalen könnte Zehntausende Arbeitskräfte auch für Pflege und ärztliche Behandlung gewinnen.

Auch die Einführung des sogenannten Vorhaltebudgets wird das „ökonomische Hamsterrad“ – wie gern beschönigend dargestellt – nicht stilllegen. Die Höhe dieses Vorhaltebudget wird zumindest beim Einstieg über einen komplizierten Verrechnungsmodus wieder von den Fallzahlen der Vorjahre abhängig gemacht, was zudem für weitere Bürokratie sorgen wird.

Insbesondere vielen Grund- und Regelversorgern droht über die Aberkennung von Leistungsgruppen der Entzug von Einnahmen, nachdem sie auch aufgrund des ökonomischen Drucks in bestimmte Fachrichtungen investiert hatten.

3. Selbstkostendeckungsprinzip statt „ökonomisches Hamsterrad“

Wir fordern dazu auf, das „ökonomische Hamsterrad“ durch das Selbstkostendeckungsprinzip zum Stillstand zu bringen bzw. abzubremsen. Dieses würde natürlich auch eine Vergesellschaftung bzw. Rekommunalisierung der Krankenhäuser voraussetzen. Denn nach unserem Verständnis von Daseinsvorsorge gehen Profite im Gesundheitswesen auf Kosten von Beitragszahlern und Patienten und haben daher keine Berechtigung. Oder plakativ ausgedrückt: „Gesundheit ist keine Ware.“

4. Transformationsfonds: Griff in die Taschen der Beitragszahler der GKV

Dass der Transformationsfonds von 50 Milliarden zur Hälfte durch die gesetzlich Versicherten bezahlt werden soll (neben den Ländern), lehnen wir als einseitig und Zweckentfremdung der Beiträge der Gesetzlich Versicherten ab. Auch die Nachbesserung, dass die Privaten Krankenversicherungen auf freiwilliger Basis einen Anteil zum Transformationsfonds beitragen sollen, halten wir für einen Witz und Ausdruck von politischer Handlungsschwäche.

Wir fordern die Ersetzung der fast 150 gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Deutschland durch eine Bürgerversicherung oder durch die Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens mittels einer progressiven Besteuerung aller Einkommensarten (Geringverdienende würden dann einen geringeren Prozentsatz zahlen). Wir erinnern daran, dass SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen 2021 eine Bürgerversicherung gefordert haben, aber während ihrer Regierungszeit keinerlei Schritte dorthin unternommen haben.

5. Kein ausreichender Ersatz für geschlossene Krankenhäuser: Sektorenübergreifende und Medizinische Versogungszentren (SVZ und MVZ)

Wir bezweifeln, dass die Umwandlung von Krankenhäusern in SVZ (oder gar nur MVZ) einen ausreichenden Ersatz darstellen. Für eine Notfallversorgung rund um die Uhr (24/7, auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen) können sie dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch ist eine durchgängig medizinische Leitung nicht vorgesehen. Diese SVZ bzw. „Level 1i-Krankenhäuser“ sind keine wirklichen Allgemeinkrankenhäuser der Grund- und Regelversorgung mehr. Sie sind zudem Einfallstor für weitere Privatisierungen im Gesundheitswesen, wie in den letzten Jahren der massenhafte Einkauf von MVZ durch Investoren bzw. „Rendite-Jäger“ (so die AOK) zeigt.

Bei der Beschreibung, dass „diese Krankenhäuser gemeinsam mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften künftig das Herz der regionalen Gesundheitsversorgung“ bilden könnten, fragen wir uns zudem, warum Grund- und Regelversorger erst zu SVZ bzw. Level 1i abgewertet werden müssen, um dann für Ambulantisierungen geöffnet zu werden.

6. Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Gemeingüter als nachhaltiger Beitrag zur Demokratie

Angesichts besogrniserregender gesellschaftlicher und politischer Veränderungen möchten wir einen weiteren Punkt aus unserem Schreiben vom 26. Juni nochmals aufgreifen und wiederholen:

„Eine gute Daseinsfürsorge für alle Menschen vermindert gesellschaftliche Ungleichheit und Sozialneid und stärkt damit die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit unserem Gemeinwesen und die Demokratie. Wir erinnern dabei auch an das Sozialstaatsgebot in Artikel 20 Grundgesetz. Dieser unterliegt wie Artikel 1 der Ewigkeitsklausel. Bedauerlicherweise wurde das Sozialstaatsprinzip nicht ausreichend konkretisiert. Allerdings könnte eine gute öffentliche Daseinsvorsorge dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Wir fordern daher auch die Wiedervergesellschaftung oder -kommunalisierung von Krankenhäusern, anstatt durch Privatisierung diese der gesellschaftlichen und demokratischen Verfügung und Steuerung und damit Bedarfsorientierung zu entziehen.“

Wir bitten Sie, den Zusammenhang soziale Sicherheit und öffentliche Daseinsvorsorge einerseits und Demokratie andererseits bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Beispielsweise wurde in einer kurz eingeblendeten Analyse in ARD nach der Thüringen-Landtagswahl festgestellt, dass in Wahlkreisen mit wachsender Bevölkerung die AfD gegenüber 2019 nur um 2,2 % auf 21 % zulegte, mit schrumpfender Bevölkerung schon um 7,3 % auf 32 % und bei stark schrumpfender Bevölkerung sogar um 10 % auf 36 %.

Wir möchten daher nochmals an Sie appellieren:

Stimmen Sie in ihrer Verantwortung als „Volksvertreter“ und Bundestagsabgeordneter nicht der weiteren Beschneidung unserer Krankenhauslandschaft zu, sondern engagieren Sie sich für deren Erhalt und Stärkung insbesondere im ländlichen Raum und in sozial vernachlässigten Stadtteilen. Setzen Sie sich für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser ein.

Freundliche Grüße,

das Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald:

 

Brigitte Augspurger, Limbach-Wagenschwend
Detlef Gräser, Schriesheim
Petra Herter, Obrigheim
Sven Hohnsbeen, Hirschhorn
Arno Huth, Mosbach
Gebriele Methfessel, Fahrenbach
Kurt Methfessel, Fahrenbach
Gertrud Patan, Oberschefflenz
Lara Riedel, DGB-Ortsverband Hirschhorn/Neckarsteinach
Stefan Riedel, DGB-Ortsverband Hirschhorn/Neckarsteinach
Simon Schreiweis, Schefflenz
Kai Stöhr, DGB-Ortsverband Hirschhorn/Neckarsteinach