Antrag auf ein sogenanntes „AfD-Verbotsverfahren“: Appell an Bundestagsabgeordnete

Update vom 19. Februar 2025 anlässlich der Reaktionen von drei der angeschriebenen acht Bundestagsabgeordneten aus unserer Region → siehe am Ende dieses Beitrags

 

Schreiben der Initiative „Mosbach gegen Rechts“ an Bundestagsabgeordnete der Wahlkreise Odenwald-Tauber (WK 276), Rhein-Neckar (WK 277) und Heilbronn (WK 267), 23. Januar 2025:

Betreff: Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“

Sehr geehrte Frau Warken, sehr geehrter Herr Brandenburg, sehr geehrter Herr Castelucci, sehr geehrter Herr Juratovic, sehr geehrter Herr Kretz, sehr geehrter Herr Link, sehr geehrter Herr Oppelt, sehr geehrter Herr Throm,

Wir, die Initiative „Mosbach gegen Rechts“ sind eine kleine Gruppe, die sich im Jahr 2016 unter anderem angesichts des Aufkommens der AfD zusammengefunden hat und seither gegen rechts-reaktionäre Tendenzen in Politik und Gesellschaft aktiv ist.

Am 13. November 2024 haben 113 Bundestagsabgeordnete von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SSW den im Betreff genannten Antrag (verkürzt auch: „Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren“) im Bundestag eingereicht ( https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013750.pdf ). Voraussichtlich berät der Bundestag in der nächsten Sitzungswoche (27.-31. Januar 2025) über den Antrag. Am 10. und 11. Februar könnte der jetzige Bundestag noch vor der Wahl eine letzte Gelegenheit haben, über den Antrag abzustimmen.

Der parteiübergreifende Charakter des Antrags unterstreicht, dass es nicht um Parteipolitik geht. Angesichts des Erstarkens der AfD als Partei mit zum Teil verfassungsfeindlichen Bestrebungen und menschenverachtenden Äußerungen und Absichten geht es vielmehr um den Schutz der Grundlagen unserer Demokratie, insbesondere der Menschenwürde (in Artikel 1 Grundgesetz) und des Rechtsstaatsprinzips (unter anderem Artikel 20).

Auch wenn wir von „Mosbach gegen Rechts“ mit dem Mittel eines möglichen Parteiverbots nicht glücklich sind, begrüßen wir die Initiative der Abgeordneten und sind dankbar für ihren Mut, sich zu positionieren. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und des Wissens darum halten wir es für eine Pflicht der demokratischen Institutionen, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Bürgerinnen und Bürger, jetzt entschlossen auf verschiedenen Ebenen zu handeln. Die vorzeitige Auflösung des Bundestags und die Neuwahlen können zu veränderten Mehrheitsverhältnissen in der kommenden Legislaturperiode führen, sodass unsicher ist, ob danach jemals noch ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird. Der richtige Zeitpunkt darf daher nicht verpasst werden. Auch da der Antrag im Bundestag nunmal eingereicht wurde, erscheint es uns umso wichtiger, ihn nicht scheitern zu lassen.

Wir sind der Überzeugung, dass ausreichend Beweise für die Verfassungswidrigkeit der AfD vorliegen. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist zudem, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat. Bestätigt wurde dies auch durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die Initiatoren des Antrags zu einem sogenannten AfD-Verbotsverfahren haben in ihrer ausführlichen Begründung weitere Hinweise gegeben. Auch könnten in einem solchen Verfahren noch weitere Belege gesammelt und vorgebracht werden.

Als beispielhafte Hinweise auf die Menschen- und Verfassungsfeindlichkeit der AfD und von vielen ihrer Politiker seien hier nur ein paar wenige Stichwörter genannt:

– das rassistische und diskriminierende Differenzieren zwischen sogenannten „Biodeutschen“ und als abwertend bezeichneten „Passdeutschen“

– die Bereitschaft von AfD-Politikern wie Maximilian Krah oder Björn Höcke bis zu 25 Millionen Menschen abzuschieben und dazu auch Millionen Menschen ihre deutsche Staatsangehörigkeit abzusprechen; in diesem Zusammenhang auch die Teilnahme von AfD-Politikern an dem Geheimtreffen von Rechtsextremisten mit dem Identitären Martin Sellner im November 2023 in Potsdam beziehungsweise an einem Treffen unter anderem mit Neonazis im Dezember 2024 in der Schweiz

– die Leugnung des menschengemachten Klimawandels (entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse) und die Missachtung der Verpflichtung im Grundgesetz zum Umwelt- und Klimaschutz

– fraternisierende Begegnungen von AfD-Politikern mit russischen Politikern (unter anderem mit dem Ex-Präsidenten und Kriegsverbrecher Dmitri Medwedew) und mit russischen Propaganda-Medien, wobei sie Deutschland und die Europäische Union denunzieren

– die Beschäftigung von mehr als 100 Rechtsextremen durch die AfD und ihre Abgeordneten im Deutschen Bundestag sowie viele weitere in den Landtagen

– die Ermöglichung des Zugangs von Verfassungsfeinden zu Räumlichkeiten des Bundestags (zum Beispiel durch die damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, die auch der Reichsbürger-Vereinigung „Patriotische Union“ angehörte)

Nach der Prüfung der AfD auf Verfassungsmäßig- oder -widrigkeit hätte das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Möglichkeit über die AfD in Gänze zu entscheiden. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, dass über das Verbot einzelner Landesverbände oder anderer Parteigliederungen geurteilt wird. Genauso ist der Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung möglich. Doch auch ein solches Urteil kann das Bundesverfassungsgericht nur fällen, wenn Sie, die Abgeordneten, dem Antrag im Bundestag zur Mehrheit verhelfen!

Unabhängig davon ist ein solches Verfahren auch für die AfD eine Chance, einen internen Klärungsprozess durchzuführen, ihr Verhältnis zum Grundgesetz und zur Demokratie (neu) zu bestimmen und gegebenenfalls zu korrigieren. Möglicherweise sind auch die geplante Auflösung der „Jungen Alternative“ und heftige personelle Auseinandersetzungen (zum Beispiel im Landesverband Baden-Württemberg) erste AfD-interne Reaktionen auf das drohende Verbotsverfahren.

Wir wenden uns daher auch an Sie als Bundestagsabgeordnete aus unserer erweiterten Region:

Bitte setzen Sie sich entschlossen für den „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland“ ein als Voraussetzung für ein mögliches Verbot der Partei oder andere geeignete Maßnahmen. Wir bitten Sie, wenn es im Bundestag zu einer Abstimmung über den Antrag kommen sollte, diesem zuzustimmen.

Zugleich möchten wir von „Mosbach gegen Rechts“ an Sie als Politiker beziehungsweise Politikerin im Bundestag appellieren, die Demokratie auch durch positive Maßnahmen zu unterstützen und dadurch (wieder) zu mehr Vertrauen in Politik und Identifikation mit unserem Gemeinwesen beizutragen.

Dazu zählen auch konkrete Konzepte und Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Sicherheit, die Verringerung von Ungleichheit, die Betonung von Kooperation und Solidarität statt harter Alltagskonkurrenz, eine inklusive Gesellschaft, welche auch die wirtschaftliche und kulturelle Teilhabe benachteiligter Menschen und unterschiedlicher sozialer Gruppen garantiert, die Stärkung der öffentlichen Infrastruktur, massive Investitionen in Bildung, gleiche Chancen in Stadt und Land, mehr Transparenz bei Entscheidungsfindungen in der Politik, entschlossene Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen auch zukünftiger Generationen (Klima, Ökologie) usw.

Abschließend bitten wir Sie noch um eine Rückmeldung, ob Sie den Antrag zu dem sogenannten „AfD-Verbotsverfahren“ unterstützen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

die Initiative „Mosbach gegen Rechts“.

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Update, 19. Februar 2025

Reaktionen von Jens Brandenburg, Nina Warken und Lars Castellucci auf den Appell:

„Mosbach gegen Rechts“ hatte in einem Appell vom 23. Januar acht Bundestagsabgeordnete aus unserer erweiterten Region um Unterstützung für den sogenannten „AfD-Verbotsantrag“ angefragt (oder genauer: Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“). Siehe oben. Es waren dies Nina Warken (CDU) vom Wahlkreis Odenwald-Tauber, Moritz Oppelt (CDU), Lars Castellucci (SPD), Jürgen Kretz (Bündnis 90/Die Grünen) und Jens Brandenburg (FDP) vom Wahlkreis Rhein-Neckar sowie Alexander Throm (CDU), Josip Juratovic (SPD) und Michael Georg Link (FDP) vom Wahlkreis Heilbronn.

Immerhin drei von acht Angeschriebenen haben bis jetzt geantwortet: Zuerst hat uns nach wenigen Tagen Hartmut Hanke von Büro von Jens Brandenburg geantwortet. Am 18. Februar trafen dann noch die Antwort von Nina Warken und eine besonders ausführliche Stellungnahme von Lars Castellucci ein. Dankeschön. Alle drei teilen überwiegend unsere Einschätzung der AfD als „extremistisch“ (Büro Brandenburg), „demokratiefeindlich“ (Warken) bzw. „verfassungsfeindlich“ (Castellucci). Castellucci ist besorgt über „eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD“, die rechtsextremes Gedankengut kanalisiere.

Brandenburg und Warken werden dem Antrag aber gegenwärtig nicht zustimmen, auch wenn „Brandenburg sich die Option des Parteiverbots als letzten möglichen Schritt offenhalten“ will. Und Frau Warken versichert, dass sie sich weiterhin dafür einsetzen werde, dass die AfD „niemals Regierungsverantwortung übernimmt und die Geschicke Deutschlands lenkt“. Sowohl Brandenburg als auch Warken verweisen jedoch auf die sehr hohen Hürden, die Langwierigkeit und hohen Risiken eines Parteiverbotsverfahrens.

Das Büro Brandenburg erklärt dazu: „So reicht es für ein Verbot rechtlich nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Zusätzlich muss eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber dem Verfassungsstaat nachgewiesen werden. Das Verfahren birgt entsprechend ein sehr hohes Risiko. Denn im Falle eines Scheiterns könnte die AfD ein Urteil fälschlicherweise als Bestätigung für die Legitimität ihrer Bestrebungen vermarkten“.

Warken und Brandenburg betonen stattdessen vor allem die Notwendigkeit einer politischen beziehungsweise inhaltlichen Auseinandersetzung und die Lösung der „drängenden politischen und gesellschaftlichen Probleme Deutschlands“, „um dem Frust der Bürgerinnen und Bürger zu begegnen“.

Dies hatte auch „Mosbach gegen Rechts“ in seinem Schreiben angesprochen und abschließend appelliert, „die Demokratie auch durch positive Maßnahmen zu unterstützen und dadurch (wieder) zu mehr Vertrauen in Politik und Identifikation mit unserem Gemeinwesen beizutragen. Dazu zählen auch konkrete Konzepte und Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Sicherheit, die Verringerung von Ungleichheit, … eine inklusive Gesellschaft, … die Stärkung der öffentlichen Infrastruktur, massive Investitionen in Bildung, gleiche Chancen in Stadt und Land, mehr Transparenz bei Entscheidungsfindungen in der Politik, entschlossene Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen auch zukünftiger Generationen (Klima, Ökologie) usw.“

„Mosbach gegen Rechts“ möchte dazu noch nachtragen, dass es damit eben nicht meint, noch kurz vor Ende der Legislaturperiode in populistischer Manier überstürzt migrationspolitische Regelungen zu verschärfen, sondern vor allem den sozialen Gehalt unserer Demokratie und damit den solidarischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken. Stattdessen haben Warken und Brandenburg gemeinsam mit den meisten Abgeordneten von Union, AfD, FDP und BSW und ein paar Fraktionslosen am 31. Januar versucht, ein „Zustrombegrenzungsgesetz“ durchzusetzen, nachdem diese Parteien schon am 29. Januar mit ihrer Zustimmung zum Merz’schen „Entschließungsantrag Fünf-Punkte-Plan zur Migrationspolitik“ vorläufig erfolgreich gewesen waren (Brandenburg hatte sich dabei aus welchem Grund auch immer an der Abstimmung nicht beteiligt). Sie haben es dabei bewusst in Kauf genommen, der AfD einen Achtungserfolg im Bundestag zu verschaffen.

Auch Castellucci äußert sich eher vorsichtig angesichts der „Anforderungen an das Verbot einer Partei in einer Demokratie“. Eine Partei könne „durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. … Dennoch haben die vergangenen Parteiverbotsverfahren gezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht strengste Maßstäbe bei der Bewertung der Verfassungswidrigkeit einer Partei anlegt.“

Castellucci schlägt deshalb vor, „dass eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ernsthafte Konsequenzen haben sollte. … Die Auswertung dieser Erkenntnisse durch den Verfassungsschutz spielt auch für uns als Fraktion eine Rolle, wenn wir gemeinsam darüber entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen. … Deshalb müssen wir jede Möglichkeit zur Beweissammlung nutzen, um schließlich darüber entscheiden zu können, ob wir den Weg nach Karlsruhe beschreiten.“ Auch aufgrund der Mehrheitsverhältnisse rechnet Castellucci nicht mehr mit einem Beschlussantrag des Bundestags in der im März zu Ende gehenden Legislaturperiode.

Castellucci bekennt abschließend: „Gedanken bekämpft man nicht mit Verboten. In der Tradition unserer langen Geschichte setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für eine demokratische Streitkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Unser primäres Ziel muss es deshalb sein, als Staat wehrhaft zu bleiben und die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.“ Deswegen habe er sich zuletzt auf die inhaltliche Auseinandersetzung um „die wirtschaftliche und soziale Zukunft unseres Landes“ fokussiert. Er werde „dies auch weiterhin mit klarer Kante gegen die AfD tun.“