Für eine offene und solidarische Gesellschaft – bei uns und weltweit!

Kundgebung am Montag, 20. Juli 2026 in Mosbach (neben der Hübner-Villa in der Alten Bergsteige 3 unterhalb der Alten Mälzerei), Beginn um 17.30 Uhr

Kundgebung der Initiative „Mosbach gegen Rechts“ im Mai 2019 mit 120 Teilnehmer*innen auf dem Marktplatz Mosbach.

 

Die AfD hat an diesem Tag einen sogenannten „Bürgerdialog“ mit den MdB Martin Hess, Marc Bernhard und Johann Martel in der Alten Mälzerei in Mosbach angekündigt. Johann Martel aus unserem Wahlkreis (Odenwald-Tauber) sitzt für die AfD in den Ausschüssen „wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ sowie „für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend“. Statt sich aber für eine gerechte Welt einzusetzen, agiert Johann Martel nach dem Vorbild von US-Präsident Donald Trump für die Kürzung beziehungsweise Abschaffung von Entwicklungshilfe. Diese kritisiert er nicht unter emanzipatorischen Aspekten, sondern hetzt aus egoistischem Nationalismus: „In meiner ersten Rede als Abgeordneter im Bundestag habe ich ausgeführt, dass es sinnvoller ist, staatliche Entwicklungsprojekte zugunsten der Stromsteuer zu stoppen, statt Gender-Missionen der Kirchen im Ausland und Kreuzzüge deutscher Parteistiftungen in Asien zu unterstützen.“

Reaktionär-rechte Politik ist für „Mosbach gegen Rechts“ keine Alternative bei der Bewältigung der großen weltweiten, nationalen und lokalen Herausforderungen in einer global vernetzten Welt. Von daher haben wir von „Mosbach gegen Rechts“ eine Gegenkundgebung angemeldet.

Geplante Beiträge von unserer Seite aus sind unter anderem:

– für Solidarität und Austausch mit dem globalen Süden statt Streichung von Entwicklungshilfe

– für Klimaschutzmaßnahmen und Energiewende statt Leugnung des menschengemachten Klimawandels, für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen auf unserem Planeten

– für Demokratie, Vielfalt, Humanismus und transnationale Verständigung, gegen den antifeministischen Chauvinismus der AfD

– für die Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und eine sozial gerechte Gesellschaft

Veranstalter ist die Initiative „Mosbach gegen Rechts“.

Die AfD ist keine Alternative! Für eine bessere Welt!

 

Stoppt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz! Rettet unsere Krankenhäuser!

Jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken:

Der Bundestag soll nun schon am Donnerstag, 9. Juli (ursprünglich: Freitag, 10. Juli) das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) verabschieden. Das GKV-BStabG würde die Existenz der Neckar-Odenwald-Kliniken massiv bedrohen und eine erfolgreiche Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 20. Mai 2026 praktisch verunmöglichen.

 

Auch ein Mitglied des „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“ nahm am 10. Juni 2026 an der Kundgebung des Bündnis Klinikrettung (angesiedelt bei „Gemeingut in BürgerInnenhand“), der Initiative „Krankenhaus statt Fabrik“, der „Initiative Krankenhaus“, des „vereins demokratischer ärzt*innen“ (vdää) und der AG Soziale Sicherung von attac vor dem Tagungshotel der Gesundheitsministerkonferenz in Hannover teil. Anschließend demonstrierten in der Innenstadt rund 8.000 Menschen gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Foto: Saskia Stöhr.

 

7. Juli 2026, Updates: „Kürzungsorgie“ stoppen

RNZ Mosbach, Printausgabe, 6. Juli 2026, Leserbrief

Zukunft der Neckar-Odenwald-Kliniken

Mit einer großartigen Mobilisierung haben verschiedene Akteure vor allem aus der Mosbacher Stadtgesellschaft und Umgebung zu dem Beschluss des Kreistags beigetragen, der eine dreijährige Bestandsgarantie für die Neckar-Odenwald-Kliniken vorsieht, um in dieser Zeit ein wirtschaftlich einigermaßen tragfähiges Konzept für den Erhalt beider Standorte in Mosbach und Buchen als Allgemeinkrankenhäuser zu entwickeln. Doch noch diese Woche droht im Bundestag die Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG). In dem Sparpaket für 2027 bis 2030 soll der größte Posten von 15 bis 20 Milliarden Euro auf die klammen Krankenhäuser entfallen.

Die baden-württembergische Krankenhausgesellschaft geht schon für 2026 von einem Defizit von 880 Millionen Euro für die Krankenhäuser im Ländle aus, das sich durch das BStabG 2027 auf bis zu 1,7 Milliarden fast verdoppeln könnte. Heiner Scheffold (BWKG) erklärt weiter: „Wenn Bund und Land nicht auskömmlich finanzieren, verschwindet das Defizit nicht. Es landet oft bei Kreisen und Städten – und fehlt für Schulen, Straßen, ÖPNV, Schwimmbäder oder Soziales. Am Ende zahlt die Bevölkerung doppelt: durch schlechter erreichbare medizinische Versorgung und weniger kommunale Spielräume.“ Es drohe die Schließung von Standorten und Abteilungen sowie die Kürzungen von Leistungen, vor allem von „unwirtschaftlichen Angeboten wie Notaufnahmen oder Kinderheilkunde“. Zudem wären längere Wege und längere Wartezeiten die Folge.

Gerald Gass von der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG warnt, es drohe die Schließung von bis zu 400 Krankenhäusern, die Gefährdung von 140.000 Arbeitsplätzen im Krankenhauswesen und damit „eine kalte Marktbereinigung historischen Ausmaßes“.

Runtergerechnet auf die Neckar-Odenwald-Kliniken bedeuten Scheffolds Prognosen, dass sich das jährliche Defizit der Neckar-Odenwald-Kliniken von über 10 Millionen Euro auf 15 bis 20 Millionen ausweiten könnte. Die Politik unserer Direktabgeordneten und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hintertreibt damit den Beschluss des Kreistags des NOK und würde eine wirtschaftliche Stabilisierung der Neckar-Odenwald-Kliniken verunmöglichen.

Dabei hat die DKG dieses Jahr wiederholt vorgerechnet, dass die Krankenhäuser nicht die Kostentreiber im Gesundheitswesen seien. Im westeuropäischen Vergleich seien in Deutschland die Kosten pro Krankenhausfall sowie der Anteil der Krankenhauskosten am BIP und an den Gesamtgesundheitsausgaben deutlich unterdurchschnittlich.

Die Bundesregierung will diese Woche das BStabG ohne ausreichende Information und Auswirkungsanalyse durch den Bundestag peitschen. Jetzt in diesen Tagen muss noch gegengesteuert werden. Das „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“ appelliert hiermit an alle Mitglieder des Kreistags – insbesondere der CDU und SPD –, schnellstmöglich ihre Parteikanäle und andere Kontakte zu den Fraktionen und Abgeordneten im Bundestag und zur Regierung zu nutzen, dass die Kürzungsorgie in der Krankenhauslandschaft gestoppt wird.

Arno Huth, Mosbach

 

Am 6. Juli 2026 hat das „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“ auch einen entsprechenden Appell an die Bundestagsabgeordneten im erweiterten Raum Neckartal-Odenwald und an die Bundestagsabgeordneten im Gesundheitsausschuss geschickt:

„Verhindern Sie die Zerstörung unserer Krankenhäuser und die Vernichtung Zehntausender Arbeitsplätze! Lassen Sie keine Kürzungen bei den Krankenhäusern zu! Stimmen Sie gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierunggesetz!“

 

4. Juli 2026, Updates:

In einer Pressemitteilung vom 2. Juli 2026 weist die Deutsche Krankenhausgesellschaft darauf hin, dass die Bundesregierung das Gesetz noch schneller durchpeitschen will: „Nach den aktuellen Planungen soll der Gesundheitsausschuss bereits am Dienstag in einer Sondersitzung beraten, am Donnerstag der Bundestag und am Freitag der Bundesrat über das Gesetz abstimmen.“ Mit diesem verkürzten Verfahren zeige die Bundesregierung erneut, „dass sie demokratische Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsprozess eher als Hindernis denn als notwendiges Korrektiv betrachtet. Bis zur Stunde kennen weder die Abgeordneten noch die Betroffenen die Änderungsanträge, die dann am Dienstag erstmals beraten werden sollen. Ein Gesetz, das die Gesundheitsversorgung von 80 Millionen Menschen nachhaltig verschlechtern, Krankenhäuser in die Insolvenz treiben und bis zu 140.000 Stellen im Krankenhausbereich gefährden kann, darf nicht im Eilverfahren durch das Parlament gedrückt werden“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. [24]

In einer weiteren Pressemitteilung vom 3. Juli 2026 veröffentlicht die DKG eine Sonderauswertung des Deutschen Krankenhausinstituts DKI, die „den Mythos vom Krankenhaus als Kostentreiber der GKV“ widerlegt: Die DKI-Analyse zeige, dass die Krankenhausausgaben seit dem Jahr 2000 inflationsbereinigt um rund 54 Prozent gestiegen sind, während die gesamten GKV-Leistungsausgaben im gleichen Zeitraum um 63 Prozent zunahmen. Der Anteil der Krankenhäuser an den GKV-Leistungsausgaben sank von 35 Prozent auf 33 Prozent.“ Auch die aktuelle Entwicklung bestätige diesen Trend: „Zwischen 2020 und 2025 stiegen die Krankenhausausgaben nominal um 36,6 Prozent. Maßgeblich hierfür war jedoch die Einführung des politisch gewollten Pflegebudgets. Ohne diesen Effekt hätte das Ausgabenwachstum rund 29 Prozent betragen und damit unter dem Anstieg der gesamten GKV-Leistungsausgaben von 35 Prozent gelegen.“ Das Pflegebudget sei aber keine Kostenexplosion, sondern die politische Entscheidung, die Pflege am Bett vollständig zu finanzieren. Dies als Beleg für ausufernde Krankenhauskosten darzustellen, sei sachlich falsch“. [25]

Hintergrundinformationen

zusammengestellt vom „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“

Stand 3. Juli 2026

Abstimmung über GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 im Bundestag

Im September 2025 setzte die Bundesregierung die Finanzkommission Gesundheit ein, um Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen zu erarbeiten. Auf der Basis der am 30. März 2026 präsentierten Ergebnisse erstellte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der am 29. April vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag fand am 12. Juni statt. [1] Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vom Bundestag in einer Abstimmung am Freitag, 10. Juli verabschieden lassen. [2] Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann den Entwurf jedoch an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geben und so den engen Zeitplan der Bundesregierung verzögern. [3]

Begründung des BStabG durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken soll das Gesetz ein in den kommenden Jahren drohendes Finanzloch bei den gesetzlichen Kassen und steigende Beiträge für Versicherte verhindern. Schon im kommenden Jahr drohe bei den Kassen ein Defizit von 19 Milliarden Euro, das bis 2030 auf etwa 44 Milliarden Euro anwachsen könnte. Darum müsse der Grundsatz gelten: „Wir können nur das ausgeben, was wir auch einnehmen“, betonte Warken. Es gehe darum, steigende Beiträge zu vermeiden, Bürger zu entlasten, für Unternehmen mehr Planungssicherheit zu schaffen und eine „hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung für heute und morgen sicherzustellen“. Das hört sich aber eher nach einer Quadratur des Kreises an. Das vom Bundeskabinett beschlossene Paket sollte die gesetzlichen Kassen 2027 ursprünglich um 16,3 Milliarden Euro entlasten. [3] [4] Aufgrund steigender Kassen-Ausgaben zu Jahresbeginn hat die Bundesgesundheitsministerin Warken Mitte Juni das nötige Sparziel für 2027 allerdings nochmals auf 18,8 Milliarden Euro angehoben.

Die drohenden Einschnitte für die Allgemeinkrankenhäuser durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Der größte Streichungsposten soll auf die Kliniken entfallen. Begründet wird dies damit, dass die Gesamtausgaben für Klinikbehandlungen der größte Kostenblock bei den gesetzlichen Krankenkassen und im vergangenen Jahr um fast zehn Prozent auf 111 Milliarden Euro gestiegen seien. [5]

Bei den Kliniken sollen Ausgaben von rund 5 Milliarden Euro im Jahr 2027 gestrichen werden. Bis 2030 sollen sich die Kürzungen auf fast 15 Milliarden Euro summieren. Dauerhaft abgeschafft werden soll die Meistbegünstigungsklausel, nachdem sie bereits 2026 ausgesetzt wurde und die Krankenhäuser dadurch bereits 1,8 Milliarden Euro zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beitragen. Dadurch sollen die Vergütungen wie bei allen Leistungserbringern nicht stärker steigen als die Beitragseinnahmen. Auch Tariflohnsteigerungen, die über eine bestimmte Schwelle hinausgehen, sollen nicht mehr voll von den Kassen getragen werden, sondern nur noch zur Hälfte. Die jetzige, 2024 eingeführte Regelung habe dazu geführt, dass Tariferhöhungen vollständig an die Beitragszahler weitergereicht werden konnten. [5] [18] [20] [23]

Innerhalb der CDU/CSU wird nun auch noch die Abschaffung des Pflegebudgets und seine Rückführung ins DRG-System diskutiert. Die verpflichtende Anwendung der PPR 2.0 (Pflegepersonalregelung) solle abgeschafft und die Personaluntergrenzen (PPUG) nicht mehr als Strukturvoraussetzung für Leistungsgruppen herangezogen werden. Begründet wird dies unter anderem mit Bürokratieabbau. Die Pflege würde dadurch aber wieder erlösrelevant und die Arbeit von Pflegenden und Behandelnden wieder verstärkt ökonomischen Kriterien unterworfen, was allerdings auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die Patientensicherheit verschlechtern würde. [7]

Die drohende Folge: „eine kalte Marktbereinigung historischen Ausmaßes“, die Schließung von bis zu 400 Krankenhäusern, der Abbau von Zehntausenden Stellen

„Kommen die Einsparungen wie geplant, verlieren wir 2027 insgesamt acht Prozent unserer Erlöse. Dann fallen viele Kliniken weit unter die Nulllinie“, rechnete Gaß von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor. [8] „Für die gleiche Leistung soll den Krankenhäusern zukünftig weniger Geld zur Verfügung stehen.“ [20]

Die Bundesgesundheitsministerin will Milliarden bei den klammen Kliniken sparen. [14]

Laut der DKG und dem Krankenhaus Rating Report wird das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes die „ohnehin schon schwierige Lage der Kliniken weiter verschärfen und zahlreiche Standorte zum Aufgeben zwingen.“ Auf Basis aktuell verfügbarer Krankenhausdaten sei davon auszugehen, dass mindestens 80 Prozent der Krankenhäuser in die Defizitzone rutschen werden, nachdem die DKG bereits für das Jahr 2025 einen Defizitanteil von 66 Prozent in ihrer Herbstumfrage erhoben hatte. „Die Folgen wären ein kalter Strukturwandel, die Schließung von bis zu 400 Krankenhäusern, ein erheblicher Personalabbau in den verbleibenden Kliniken und spürbare Verschlechterungen der Erreichbarkeit im ländlichen Raum. … Insgesamt drohen 336 Krankenhäuser mit anerkannter Notfallversorgung von der Landkarte zu verschwinden.“ An anderer Stelle sprach DKG-Verbandschef Gerald Gass sogar davon, dass bis 2030 ohne eine Korrektur der Kürzungspläne 49 Prozent aller Krankenhausstandorte eine „hohe Ausfallwahrscheinlichkeit“ bevorstehe, also jede zweite Klinik pleitegehen könnte. [6] [8] [20] [21]

die ländlichen Räume werden zu den großen Verlierern zählen

„Zu den großen Verlierern dieses Gesundheitskürzungsgesetzes werden die ländlichen Räume zählen, die … jedes dritte Krankenhaus kurzfristig verlieren werden.“ Laut der DKG wird dort, wo schon heute wenige Standorte sind, wird die Versorgung weiter ausgedünnt. … Ein pauschaler Rasenmäheransatz bei den Krankenhausfinanzen gefährdet die medizinische Versorgung in der Fläche.“ Es drohe „eine kalte Marktbereinigung historischen Ausmaßes“. „Die Konsequenzen werden vor allem im ländlichen Raum sichtbar: Kliniken werden schließen, Versorgungswege länger, Notfallstrukturen ausgedünnt.“ „Der Anteil der Bevölkerung mit einer Anfahrtszeit von mehr als 30 Minuten zum nächsten Krankenhaus würde gegenüber heute viermal höher sein. Der Grundsatz gleichwertiger Lebensbedingungen wird damit massiv beschädigt.“ [6] [23]

Zugleich wäre das Gesetz „faktisch ein Arbeitsplätzevernichtungsgesetz“. „Unter den Bedingungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes müssten die Krankenhäuser bis 2030 rund 8,5 Prozent ihrer Vollzeitstellen abbauen, um die Erlöseinbußen auszugleichen. Der größte Stellenabbau wäre schon im Jahr 2027 erforderlich. [6] Wenn kein größerer Personalabbau gelinge, müssten bis zu „36 Prozent der Standorte aufgegeben werden“, um den Krankenhausmarkt insgesamt wieder auf ein durchschnittliches Jahresergebnis von plus 1,0 Prozent zu bringen. [22] Bis zu 47.000 Stellen im Krankenhausbereich seien gefährdet [21]. Laut anderen Angaben könnten bis zu 140.000 Beschäftigte betroffen sein. [8]

das Märchen von den teuren deutschen Krankenhäusern und Kostentreibern

Die Begleitmusik für die Kürzungen im Krankenhauswesen liefert das Märchen von den explodierenden Krankenhausausgaben. Dem widerspricht jedoch die DKG, die dieses Jahr anhand von Berechnungen des Deutschen Krankenhausinstituts DKI darauf hingewiesen hat, dass im westeuropäischen Vergleich die Kosten pro Krankenhausfall sowie der Anteil der Krankenhauskosten am BIP und an den Gesamtgesundheitsausgaben in Deutschland deutlich unterdurchschnittlich sind. [15] Die DKG resümiert: „Nicht hinnehmbar ist deshalb die fortgesetzte Diffamierung des stationären Sektors als Kostentreiber. Zwar stellen die Ausgaben für Krankenhäuser einen großen Anteil an den GKV-Gesamtausgaben dar, doch umfasst dieser Block auch Leistungen wie zum Beispiel Arzneimittel bei stationären Aufenthalten. Tatsächlich sind die stationären Kosten in den deutschen Krankenhäusern nicht nur langsamer gestiegen als die Gesamtausgaben der GKV, sie sind auch im internationalen Vergleich erstaunlich günstig. Mit unseren stationären Fallkosten liegen wir deutlich unter dem Niveau vergleichbarer europäischer Länder.“ [20]

Auch in wirtschaftlicher Hinsicht sind Investitionen in das Gesundheitswesen keine verlorenen Gelder, sondern tragen regional zu Wertschöpfung, Arbeitseinkommen, Geldumlauf und Kaufkraft bei. [16]

Bürgerversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen aufheben und DRG-Fallpauschalen abschaffen statt „Maßnahmen zur Kostensenkung“ und Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) „warnen vor einem Aufweichen des Sparpakets unter dem Druck von Protesten“ und weisen diese zurück, weil von ihnen „Alternativvorschläge zur Kostensenkung … nicht zu hören“ seien. [10]

Das ist jedoch Demagogie angesichts der Ignorierung von eben solchen Vorschlägen und konkreten Forderungen nach Verbreiterung der Basis der Beitragszahlenden und -berechnung, die gleichzeitig sozial ausgeglichener wären. Beispielsweise ist die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern mit solchen Forderungen in mehreren Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit gegangen und beklagt, dass es „offensichtlich Tabuthemen gibt“, wobei gerade diese „das Gesundheitssystem radikal reformieren und stabilisieren“ könnten: „Bezahlen sollen Normalverdiener. Geschont werden Großverdiener, die durch eine Beitragsbemessungsgrenze nicht solidarisch in die Krankenkassen einzahlen.“ Die Aktionsgruppe hingegen fordert „zu folgenden Reformen mit folgenden finanziellen Auswirkungen im Gesundheitswesen auf“ [11]:

– „Abschaffung der Fallpauschalen (12 Mrd. Euro)“ – „Verzichten wir auf die extrem verwaltungsintensive Fallpauschalenabrechnung für Krankenhäuser.“ Der Verwaltungskostenanteil der Krankenhäuser steigt stetig aufgrund ständig neuer Anforderungen an Kodierung, Dokumentation, Qualitätssicherung und Zertifizierungen. Nach Berechnungen von Klaus Emmerich von der Aktionsgruppe entspricht dies rund 125.000 Vollzeitstellen in Pflege, Behandlung und Medizintechnik – „mehr Personal weg vom Computer hin zum Patienten“ [11]. Ähnlich geht die Deutsche Krankenhausgesellschaft davon aus, „dass Beschäftigte im ärztlichen und pflegerischen Dienst täglich rund drei Stunden mit administrativen Tätigkeiten verbringen.“ Demnach „arbeiten rechnerisch 66.300 Vollzeitkräfte im ärztlichen und 137.000 im pflegerischen Bereich ausschließlich für bürokratische Aufgaben.“ Nur eine Stunde weniger Bürokratie täglich würde die Arbeitszeit von rund 22.000 Ärztinnen und Ärzten und mehr als 45.000 Vollzeit-Pflegekräften befreien. [13]

– „Einführung einer Bürgerkrankenversicherung (9 Mrd. Euro)“ – „Ersetzen wir alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen durch eine Bürgerkrankenversicherung.“ Anmerkung: die Verwaltungskosten der 93 gesetzlichen Krankenkassen betrugen im Jahr 2025 fast 13 Milliarden Euro, die der 39 privaten Krankenkassen fast 4 Milliarden Euro. Die Aktionsgruppe schätzt, dass „eine einzige Bürgerkrankenversicherung anstelle der GKV und PKV … Verwaltungskosten im Umfang von etwa 6,3 Mrd. Euro freisetzen“ könnte.

– „Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Großverdiener (58,4 Mrd. Euro)“ – „Schaffen wir gleiche prozentuale Beitragszahlungen in die Krankenkassen, auch für Millionäre und Milliardäre.“

– „Verzichten wir auch auf den 50 Mrd. Euro schweren Transformationsfonds, der in Wirklichkeit ein Krankenhausschließungsfonds“ sei.

Damit seien deutsche Krankenhäuser und die deutsche Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau finanzierbar. Wir bräuchten nur den Mut, mit etlichen Tabus zu brechen. „Notwendig ist ein solidarisches Gesundheitssystem, an dem sich alle Bürger entsprechend ihren Einkommensverhältnissen vollumfänglich beteiligen, und wo ökonomisch orientierte Fallpauschalen für die Abrechnung der Krankenhäuser keinen Platz mehr haben.“ [11]

– Als weitere Möglichkeit der Entlastung schlagen viele Akteure noch die Herausnahme der „versicherungsfremder Leistungen“ aus der Finanzierung durch die Gesetzlichen Krankenkassen und damit durch die Beitragszahler vor. Das Volumen hier betrage rund zwölf Milliarden Euro. Die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger solle der Bund übernehmen. [14] [18] [23]

– Ein Gewinnverbot beziehungsweise die Rekommunalisierung von Kliniken könnte verhindern, dass bis zu einer Milliarde Euro Gewinne (aus den eingesetzten Mitteln der Beitragszahler) von privaten Krankenhauskonzernen an Aktionäre ausgeschüttet werden. Während private Kliniken vor allem ein lukratives Leistungsspektrum anbieten, müssen die kommunalen (und die freigemeinnützigen) Krankenhäuser einen öffentlichen Versorgungsauftrag erfüllen. Die Grund- und Notfallversorgung werden aber nicht kostendeckend vergütet und sind defizitär.

Auch die Petition „Rettet unser Gesundheitssystem! Stoppt Warkens Kürzungskatastrophe bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen!“ fordert eine „solidarische Finanzierung von Gesundheitsversorgung statt Mehrbelastung für Versicherte und Beschäftigte!“ und konkret eine „Bürger:innenversicherung für alle – Schluss mit der Zwei-Klassen-Medizin!“, „steuerfinanzierte Zuschüsse für die GKV, um Geringverdiener:innen zu entlasten“, „Beitragsbemessungsgrenze abschaffen (aktuell: 62.100 €/Jahr) – wer mehr verdient, zahlt mehr in die Solidargemeinschaft ein“ und „DRG-Fallpauschalensystem abschaffen – stattdessen: volle Selbstkostendeckung für Krankenhäuser.“ [17]

die Auswirkungen des BStabG für die Neckar-Odenwald-Kliniken

Der Vorsitzende der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) Heiner Scheffold rechnet für 2026 in Baden-Württemberg mit einem Defizit von „880 Millionen Euro über alle Klinikträger hinweg“, der größte Teil davon bei den kommunalen Trägern. „Durch das vom Bund geplante Beitragsstabilisierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) könnte das jährliche Defizit 2027 auf bis zu 1,7 Milliarden Euro steigen“, sich also fast verdoppeln. „Im Kern bekommen die Krankenhäuser weniger Geld für ihre Leistungen, während die Kosten steigen“.

Scheffold erklärt weiter: „Wenn Bund und Land nicht auskömmlich finanzieren, verschwindet das Defizit nicht. Es landet oft bei Kreisen und Städten – und fehlt für Schulen, Straßen, ÖPNV, Schwimmbäder oder Soziales. Am Ende zahlt die Bevölkerung doppelt: durch schlechter erreichbare medizinische Versorgung und weniger kommunale Spielräume. Deshalb können kommunale Träger nicht dauerhaft als Ausfallbürgen einspringen.“

„Jeder Träger wird prüfen müssen, welche Standorte, Abteilungen oder Leistungen er noch halten kann, gerade unwirtschaftliche Angebote wie Notaufnahmen oder Kinderheilkunde. Für die Menschen heißt das: längere Wege, längere Wartezeiten, weniger Angebote. Seit 2023 gab es bundesweit 79 Klinikinsolvenzen.“ [14]

das BStabG könnte das Defizit der Neckar-Odenwald-Kliniken massiv vergrößern

Auf die Neckar-Odenwald-Kliniken übertragen bedeuten Scheffolds Prognosen, dass sich das jährliche Defizit der Neckar-Odenwald-Kliniken von über 10 Millionen Euro pro Jahr auf 15 bis 20 Millionen oder noch mehr ausweiten könnte mit allen von Scheffold dargestellten Konsequenzen für den Neckar-Odenwald-Kreis und seine Kommunen. Die Politik von unserer Direktabgeordneten und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hintertreibt damit den Beschluss des Kreistags im NOK, der eine dreijährige Bestandsgarantie für die Neckar-Odenwald-Kliniken vorsieht, um in dieser Zeit ein tragfähiges Konzept für den Erhalt beider Standorte in Mosbach und Buchen als Allgemeinkrankenhäuser zu entwickeln.

Soziale Kürzungen und Erosion der Demokratie

In einem nicht-öffentlichen Schreiben an die Kreisräte des NOK vor der letzten Kreistagssitzung hat das „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“ auch auf die Bedeutung einer guten öffentlichen Daseinsvorsorge für den Erhalt der Demokratie hingewiesen: „Im Grundgesetz unterliegt das Sozialstaatspostulat von Artikel 20 der Ewigkeitsklausel. Das Vertrauen der Bürger in unser Gemeinwesen und in die Politik, dass diese ihre Angelegenheiten, ihre soziale Sicherheit und ihren Alltag ernst nimmt, darf nicht weiter erschüttert werden.“

Immer wieder ziehen Krankenhausschließungen auch „politische Verwerfungen in den Kreisen“ nach sich: „Beispielsweise führte der Unmut über die Schließung der Helfenstein-Klinik mit dazu, dass über 81 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Geislingens (Steige) bei einem Referendum im September 2021 dafür stimmten, dass die Stadt den Landkreis Göppingen verlassen und zum Alb-Donau-Kreis übertreten solle.“ Im Neckar-Odenwald-Kreis kommen angesichts der Diskussionen um die Schließung des Krankenhauses Mosbach untergründig wieder alte Konflikte aus der Zeit der Kreisreform von 1973 hervor. In Bayern wurden bei den Kommunalwahlen im März Landräte für Klinikschließungen abgestraft. [19]

„Wenn der Bund und die Länder die Kommunen und Kreise mit den Folgen und Kosten der politisch vorangetriebenen Ökonomisierung, Privatisierungen und Vernachlässigung der öffentlichen Daseinsvorsorge auch weiterhin im Regen stehen lassen, droht ein weiterer Vertrauensverlust in demokratische Politik und die Begünstigung reaktionär-rechter Stimmungen: Bei der baden-württembergischen Landtagswahl im März hat die AfD insbesondere im ländlichen Raum Erfolge gefeiert. In einer ARD-Analyse nach der Thüringen-Landtagswahl des Jahres 2024 wurde festgestellt, dass in Wahlkreisen mit wachsender Bevölkerung die AfD gegenüber 2019 nur um 2,2 % auf 21 % zulegte, mit schrumpfender Bevölkerung schon um 7,3 % auf 32 % und bei stark schrumpfender Bevölkerung sogar um 10 % auf 36 %.“

Das Bündnis weist „jedoch rechts-reaktionäre Stimmungsmache zurück, welche die Finanzierung von Krankenhäusern gegen Entwicklungshilfeausgaben oder Kosten für die Versorgung von Geflüchteten ausspielen wollen. Diese haben nichts mit der oben aufgezeigten Fehlkonstruktion der Krankenhausfinanzierung zu tun. Eine global vernetzte Welt ist auf gegenseitige Kooperation und Solidarität angewiesen.“ Zudem drohe „unser Gesundheitswesen ohne migrantische Fach- und Hilfsarbeitskräfte und Auszubildende in Pflege, Behandlung und Servicebereichen zusammenzubrechen“.

Quellen

[1] 24. Juni 2026: Interdisziplinärer Verband für Gesundheitsberufe: Fragen zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz https://ivfgesund.de/aktuelle-informationen/fragen-zum-geplanten-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz/

[2] Deutscher Bundestag: Abstimmung über GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-gkv-1184352

[3] 12. Juni 2026, Tagesschau: Debatte im Bundestag: Opposition warnt vor Kahlschlag im Gesundheitssystem https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-krankenkassen-reform-100.html

[4] 12. Juni 2026: Länder stellen sich gemeinsam gegen Krankenkassen-Sparpaket https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheit-laender-stellen-sich-gemeinsam-gegen-krankenkassen-sparpaket-02/100231826.html

[5] 28. Mai 2026: Verdi warnt vor „Sparorgie“ bei den Kliniken https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/reform-verdi-warnt-vor-sparorgie-bei-den-kliniken/100228549.html

[6] 25. Juni 2026: DKG zu den Ergebnissen des Krankenhaus Rating Reports: Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte für 400 Kliniken das Aus bedeuten https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/beitragssatzstabilisierungsgesetz-koennte-fuer-400-kliniken-das-aus-bedeuten/

[7] 23. Juni 2026: Union will Pflegebudget und PPR abschaffen https://www.bibliomedmanager.de/news/bmg-will-pflegebudget-und-ppr-abschaffen

[8] 22. Juni 2026: „Planlose Kürzungsmaßnahmen“: Krankenhausgesellschaft erwartet eine massive Klinik-Pleitewelle https://www.n-tv.de/politik/Krankenhausgesellschaft-erwartet-eine-massive-Klinik-Pleitewelle-id30994460.html

[9] 19. Juni 2026: Krankenkassenbeiträge: Koalition schiebt Abstimmung über Spargesetz https://www.bibliomedmanager.de/news/gesundheitsreform-verschoben-spargesetz-gkv

[10] 10. Juni 2026: Länder wollen Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erreichen https://www.aerzteblatt.de/news/lander-wollen-anderungen-am-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-erreichen-72902591-27b7-404e-b58f-721606cbd398

[11] 2024, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern: Personal gebunden durch DRG-Fallpauschalenabrechnung https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/aktuelles/kh-statistik-2024/ ; 18. Mai 2026: Bezahlbares Gesundheitssystem für Alle https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/aktuelles/bezahlbares-gesundheitssystem-f%C3%BCr-alle/ ; 26. Mai 2026: Bezahlbares Gesundheitssystem für Alle – Vorschlag der Wirtschaftsweisen für solidarische Gesundheitsfinanzierung weiter denken https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/aktuelles/bezahlbares-gesundheitssystem-f%C3%BCr-alle/ ; 8. Juni 2026: Finanzierbare Krankenhäuser – ein Aufklärungsvideo https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/aktuelles/bezahlbares-gesundheitssystem-f%C3%BCr-alle/

[12] 10. Juni 2026: Gemeinwohl statt Spar- und Profitdruck! Initiativen überreichen Forderungen an die GMK https://www.gemeingut.org/gemeinwohl-statt-spar-und-profitdruck-initiativen-ueberreichen-forderungen-an-die-gmk/

[13] 29. Januar 2026, Statistisches Bundesamt: Personal in Krankenhäusern wächst https://www.bibliomedmanager.de/news/beschaeftigte-gesundheitswesen-2024-personalzuwachs-dkg

[14] 27. Mai 2026: Interview mit Heiner Scheffold, Vorsitzender der BWKG https://www.badische-zeitung.de/scheffold-zu-krankenversichung-und-klinikfinanzierung-das-wird-reform-genannt-ist-aber-gar-keine

[15] April 2026: DKI Factsheet: Krankenhäuser sind keine Kostentreiber; deutsches Krankenhauswesen im europäischen Vergleich günstig https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2026/2026-04-29_PM_DKG_zur_Kabinettsbeschluss_Anlage_2_Factsheetpdf.pdf und https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2026/Faktenpapier_Kostentreiber_Krankenhaus.pdf

[16] Oktober 2025: Die volkswirtschaftlichen Effekte der Gesundheitseinrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg https://www.ladadi.de/medien/pdfs/fb-102-buero-des-landrats/251031-studie-oekonomischer-fussabdruck-gesundheitseinrichtungen-ladadi-final.pdf?cid=as0 und https://www.uni-mannheim.de/newsroom/presse/pressemitteilungen/2025/juni/ruestung-ohne-rendite/ ; siehe auch: 30. Juni 2025, Universität Mannheim: Rüstung ohne Rendite – Warum der wirtschaftliche Effekt ausbleibt https://www.uni-mannheim.de/newsroom/presse/pressemitteilungen/2025/juni/ruestung-ohne-rendite/

[17] 2026: Petition: Rettet unser Gesundheitssystem! Stoppt Warkens Kürzungskatastrophe bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen! https://innn.it/gesundheitssystemretten

[18] 10. Juni 2026: Bundesrat fordert mehr Verantwortung vom Bund https://www.aerzteblatt.de/news/gkv-finanzen-bundesrat-fordert-mehr-verantwortung-vom-bund-61ae49e1-cc72-47df-9c3c-c52a15290598 ; 2. Juni 2026: AOK: Stichwort Meistbegünstigungsklausel https://www.aok.de/pp/bv/nachricht/stichwort-meistbeguenstigungsklausel/ ; 15. April 2026: Bundesregierung spart sich um die Wahrheit herum – Kliniken sollen erneut zahlen, obwohl sie nicht die Ursache der Kostenkrise sind https://www.vkd-online.de/Publikation/pressemitteilung-15-04-2026-berlin/

[19] 29. September 2021: Geislingen will weg https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/548/geislingen-will-weg-7747.html ; 22. März 2026: Wo Landräte und Bürgermeister über die Klinikreform stürzen https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-stichwahl-landraete-klinikreform-li.3456036

[20] 29. April 2026, DKG: Beitragssatz-Stabilitätsgesetz entzieht den Kliniken die Existenzgrundlage https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/beitragssatz-stabilitaetsgesetz-entzieht-den-kliniken-die-existenzgrundlage/

[21] 8. Mai 2026: Zwischen Beitragsstabilität und Versorgungsrealität https://www.curacon.de/neuigkeiten/neuigkeit/zwischen-beitragsstabilitaet-und-versorgungsrealitaet

[22] 20. Mai 2026: Warkens Spargesetz könnte Kliniken in die rote Zahlen treiben https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/krankenh%C3%A4user-warkens-spargesetz-k%C3%B6nnte-kliniken-in-die-roten-zahlen-treiben/ar-AA23GWiz

[23] 14. April 2026, DKG: Bundesregierung treibt Krankenhäuser sehenden Auges tiefer in die Krise – Versorgung steht am Scheideweg, die Trägervielfalt vor dem Aus https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/bundesregierung-treibt-krankenhaeuser-sehenden-auges-tiefer-in-die-krise-versorgung-steht-am-scheideweg-die-traegervielfalt-vor-dem-aus/

[24] 2. Juli 2026, DKG: Regierung verabschiedet sich von demokratischen Mitwirkungsrechten https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/regierung-verabschiedet-sich-von-demokratischen-mitwirkungsrechten/ 

[25] 3. Juli 2026, DKG: Sonderauswertung des DKI widerlegt den Mythos vom Krankenhaus als Kostentreiber der GKV https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/sonderauswertung-des-dki-widerlegt-den-mythos-vom-krankenhaus-als-kostentreiber-der-gkv/ 

 

GEGEN DAS VERGESSEN – ANNE FRANK TAG MOSBACH 2026

FREITAG, 26. JUNI 2026 UM 10 UHR AUF DEM MARKTPLATZ

Hintergrund der Audio-Aktion:

Am 12.6. ist Anne Franks Geburtstag. Verschiedene Schulen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis beteiligen sich deshalb am Anne-Frank-Tag. Sie erzählen von vergessenen Orten, Ereignissen
und Menschen aus der Zeit des Nationalsozialismus in Mosbach.

Erzählt diese Geschichten weiter, damit sie nicht vergessen werden!

Bitte Smartphone und Kopfhörer mitbringen!

Es beteiligen sich das Nicolaus-Kistner-Gymnasium, die Realschule Obrigheim, die Augusta-Bender-Schule, das Auguste-Pattberg-Gymnasium, das Berufsbildungswerk Mosbach, die Gemeinschaftsschule Obrigheim, die Hardbergschule und die Schefflenztalschule.

 

UN-Klimaresolution: eine gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht

UN-Generalversammlung verabschiedete Resolution zum Klimaschutz

Vor zwei Wochen, am 20. Mai 2026 hat die UN-Generalversammlung mit großer Mehrheit eine wegweisende Resolution zum Klimaschutz verabschiedet. Der Beschluss verpflichtet Staaten, den Klimawandel stärker zu bekämpfen. Die Resolution wurde mit 141 Ja-Stimmen angenommen. Acht Länder stimmten dagegen, darunter die Gas- und Ölexporteure USA, Russland und Iran. 28 Länder enthielten sich.

Die Generalversammlung hatte zuvor unter Leitung des Inselstaates Vanuatu den Internationalen Gerichtshof (IGH) um ein Gutachten zur Verantwortung der Staaten bei der Einhaltung ihrer Klimaschutzverpflichtungen gebeten. Das Gutachten wurde im Juli 2025 veröffentlicht und übertraf die Erwartungen der Klimaschützer: Der IGH entschied darin, dass es rechtswidrig sei, wenn Länder ihre Klimaschutzverpflichtungen vernachlässigten und dass ein Staat, der gegen seine Klimaverpflichtungen verstößt, verpflichtet werden kann, „den geschädigten Staaten vollständigen Schadensersatz zu leisten“.

Um das nicht bindende IGH-Gutachten in die Praxis zu überführen, legte Vanuatu im Januar den Resolutionsentwurf vor, über den nun abgestimmt wurde. Die Resolution begrüßt das IGH-Gutachten „als maßgeblichen Beitrag zur Klärung des geltenden Völkerrechts“ und fordert die Staaten auf, „ihren jeweiligen Verpflichtungen“ zum Klimaschutz nachzukommen. „Die Staaten und Völker, die die schwerste Last zu tragen haben, sind häufig diejenigen, die am wenigsten zu dem Problem beigetragen haben“, sagte Vanuatus UN-Botschafter Odo Tevi vor der Abstimmung.

UN-Generalsekretär António Guterres begrüßte das Ergebnis der Abstimmung: „Dies ist eine eindrucksvolle Bestätigung des Völkerrechts, der Klimagerechtigkeit, der Wissenschaft und der Verantwortung der Staaten, die Menschen vor der sich verschärfenden Klimakrise zu schützen“, sagte er.

Der Resolutionsentwurf war während der Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten allerdings abgeschwächt worden. In der ursprünglichen Fassung wurde die Einrichtung eines internationalen Klimaschadensregisters gefordert. Dies taucht in dem verabschiedeten Text nicht mehr auf.

Die USA als einer der größten Verursacher von Treibhausgasen lehnten die Resolution ab. Die stellvertretende UN-Botschafterin der USA, Tammy Bruce, sprach von einer „sehr problematischen“ Resolution. Sie enthalte „unangemessene politische Forderungen in Bezug auf fossile Brennstoffe und andere Klimathemen“. Die Regierung in Washington sehe zudem keine Grundlage dafür, dass der ‌UN-Generalsekretär über die aufgeworfenen Rechtsfragen ‌berichten müsse. Unter US-Präsident Donald Trump sind die USA aus dem Pariser Klimaabkommen ausgestiegen und fördern die Produktion fossiler Brennstoffe. Neben den USA stimmten auch Saudi-Arabien, Russland, Israel, der Iran, der Jemen, Liberia und Belarus gegen die ‌Resolution. Unter den Enthaltungen waren die Türkei, der Gastgeber des Klimagipfels COP31, sowie Indien und die Ölförderländer Katar und Nigeria.

Die US-Regierung hatte zudem massiven Druck ausgeübt, den Resolutionsentwurf zurückzuziehen, und daran gearbeitet ihn abzuschwächen.

In der deutschen Öffentlichkeit kaum wahrgenommen

In der deutschen Öffentlichkeit war der Prozess zu der UN-Klimaresolution nur wenig wahrnehmbar. Die Medien in Deutschland berichteten kaum darüber – ausgenommen die Arbeitsgruppe „Klimakrise und Menschenrechte“ von amnesty international. Auch die deutsche Politik hielt sich sehr zurück. Die Bundesregierung reagierte auf eine Anfrage der grünen Abgeordneten Lisa Badum nur äußerst verhalten und versteckte sich hinter der Europäischen Union: „Die Bundesregierung beteilige sich konstruktiv an diesen Verhandlungen im Rahmen einer gemeinsamen EU-Verhandlungsführung. Die Bundesregierung werde sich zu dieser Resolution einschließlich ihres Stimmverhaltens final positionieren, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind und der Text der Resolution feststeht.“ Aus den wenigen durchgesehenen Medienberichten zur Abstimmung geht auch kaum hervor, ob Deutschland mit ja votierte.

In der Berliner Zeitung hingegen nahm Christof Weber das Ereignis zum Anlass, Zweifel an den wissenschaftlichen Grundlagen der Klimaforschung zu säen, anstatt die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen für einen großen Teil der Menschheit ernst zu nehmen. Schon die Überschrift bei dem Artikel hinter Bezahlschranke soll wohl verunsichern: „UN-Klimaresolution: Wie sicher sind die wissenschaftlichen Grundlagen? Die UN fordert Staaten zu strengeren Maßnahmen gegen den Klimawandel auf, während die Debatte um Klimamodelle brodelt. Auch hier sollte hinterfragt werden.“

Die Initiative AtomErbe Obrigheim hat bei ihrer Kundgebung zum 40. Tschernobyl-Jahrestag für die Annahme der Resolution geworben. Diese sei „auch ein wichtiges Bekenntnis zur Vision einer transnationalen, universellen Menschheit. Wir leben in Zeiten nationalistischer Engstirnigkeiten. Reaktionäre Rechte und rechtslibertäre Tech-Milliardäre stellen Entwicklungshilfe, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie die Solidarität mit Menschen anderer Herkunft in Frage. Sie denunzieren eine Politik der Empathie als Ideologie, als Schwächung und Schädigung ihres jeweiligen Nationalstaates. Die UN-Klimaresolution ist – ähnlich dem vor fünf Jahren in Kraft getretenen Atomwaffenverbotsvertrag – jedoch ein bedeutsamer Teil einer Gegenbewegung, die an der Idee der Menschheit und der Allgemeinen Menschenrechte festhält. Wir begrüßen es, dass Länder aus dem globalen Süden und dem pazifischen Ozean trotz ihrer internationalen Schwäche und auch aus Notwehr diese Initiative ergreifen. Eine Unterstützung der UN-Resolution durch Deutschland und Europa könnte die Vereinten Nationen stärken als Gegengewicht zu der zunehmenden weltpolitischen Polarisierung und Fragmentierung. Dass die UN-Klimaresolution so wenig Beachtung und Unterstützung in Deutschland und Europa findet, ist bedauernswert und zeugt von tiefer Ignoranz der Deutschen Politik – dies umso mehr, als eine ehemalige deutsche Außenministerin die amtierende Präsidentin der UN-Generalversammlung ist.“

Zynismus und Hilflosigkeit angesichts der Schwäche der Weltgemeinschaft

Wahrscheinlich hätte Svenja Beller in ihrem Kommentar in der Wochenzeitung Freitag gerne das Zustandekommen der UN-Klimaresolution als großen Erfolg gefeiert, was ihr aber angesichts der Schwäche der Weltgemeinschaft schwer fällt. Zunächst noch ironisch beginnt sie: „Es gibt was zu feiern: Die Weltgemeinschaft will jetzt doch endlich das Klima schützen! Ja, echt, wurde ganz frisch von ganz oben beschlossen. Dahinter steckt eine richtige David-gegen-Goliath-Geschichte: 27 Jura-Studierende von den Pazifikinseln – genau, jenen, die im Begriff sind, abzusaufen – entwickelten aus einer Klassenarbeit eine Klimagerechtigkeitskampagne, die im Kern alle Staaten für die Klimakrise in die Verantwortung nehmen will.“

Und kommt dann zu dem „Haken an der Sache: Genau wie die Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs ist die Resolution der UN-Generalversammlung rechtlich nicht bindend.“ Wenn UN-Generalsekretär Antonio Guterres diese als „eine eindrucksvolle Affirmation des Völkerrechts“ bezeichne, so diene das eher zur „Selbstermutigung der Weltgemeinschaft“, um mit dem Prinzip Hoffnung die reale Hilflosigkeit der UNO angesichts des Zustandes der Welt zu übertünchen.

Wir sind trotzdem der Ansicht, dass die Resolution Erfolg verdient. Und da wir bei einer einfachen Suche im Internet eine deutsche Übersetzung des Textes der UN-Klimaresolution nicht gefunden haben, wollen wir hier wenigstens eine Version einer Übersetzungsmaschine veröffentlichen:

Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen

zum „Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf den Klimawandel“

Die Generalversammlung,

geleitet von den in der Charta der Vereinten Nationen und im Völkerrecht verankerten Zielen und Grundsätzen,

unter Hinweis auf ihre Resolution 77/276 vom 29. März 2023, mit der sie beschloss, den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten zu den Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf den Klimawandel zu ersuchen,

unter Hinweis auch auf ihre Resolution 76/300 vom 28. Juli 2022, in der sie das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht anerkennt, und unter Hinweis auf die Feststellung des Gerichtshofs, dass dieses Recht eine Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Menschenrechte ist, wie etwa des Rechts auf Leben, Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich des Zugangs zu Wasser, Nahrung und Wohnraum,

unter Betonung der Tatsache, dass der Klimawandel eine beispiellose Herausforderung von zivilisatorischem Ausmaß darstellt und dass das Wohlergehen heutiger und künftiger Generationen der Menschheit von unserer sofortigen und dringenden Reaktion darauf abhängt,

unter Bekräftigung des Rechts aller Völker auf Selbstbestimmung sowie der Achtung der territorialen Integrität im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht,

unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen [1] und das Pariser Abkommen [2] und in Anerkennung der Tatsache, dass diese die vorrangigen internationalen, zwischenstaatlichen Foren für die Aushandlung der globalen Reaktion auf den Klimawandel sind,

In Anerkennung der Feststellung des Gerichtshofs, dass der Grundsatz der lex specialis nicht zu einem allgemeinen Ausschluss anderer Regeln des Völkerrechts durch die Klimaschutzverträge führt,

Nach Erhalt des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025, in dem der Gerichtshof unter anderem feststellte, dass:

(a) Unbeschadet anderer Regeln des Völkerrechts, die unter verschiedenen Umständen im Zusammenhang mit dem Klimawandel ebenfalls relevant sein können, umfasst das unmittelbar relevanteste anwendbare Recht, das die Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf den Klimawandel regelt, unter anderem:

(i) die Charta der Vereinten Nationen, das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das Kyoto-Protokoll, das Pariser Abkommen, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht, das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika,

(ii) die gewohnheitsrechtliche Pflicht, erhebliche Umweltschäden zu verhindern, wobei anerkannt wird, dass der Maßstab für die gebotene Sorgfalt streng ist, sowie die Pflicht zur Zusammenarbeit zum Schutz der Umwelt,

(iii) das internationale Menschenrechtsrecht,

(iv) bestimmte Leitprinzipien für die Auslegung und Anwendung verschiedener anwendbarer Regeln und Grundsätze (nachhaltige Entwicklung, gemeinsame, aber differenzierte Verantwortlichkeiten und jeweilige Fähigkeiten, Gerechtigkeit, Generationengerechtigkeit und der Vorsorgeansatz oder das Vorsorgeprinzip),

(b) Die Verpflichtungen der Staaten hinsichtlich des Schutzes des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt vor anthropogenen Treibhausgasemissionen, insbesondere die Verpflichtung zur Verhinderung erheblicher grenzüberschreitender Schäden nach dem Völkergewohnheitsrecht, sind Verpflichtungen erga omnes oder, im vertragsrechtlichen Kontext, erga omnes partes,

(c) Eine Verletzung einer der vom Gerichtshof in Bezug auf den Klimawandel festgestellten Verpflichtungen durch einen Staat stellt eine völkerrechtswidrige Handlung dar, die die Verantwortung dieses Staates nach sich zieht,

(e) Zu den rechtlichen Folgen, die sich aus der Begehung einer völkerrechtswidrigen Handlung ergeben, können folgende Verpflichtungen gehören: (i) die Einstellung der rechtswidrigen Handlungen oder Unterlassungen, sofern diese andauern; (ii) die Abgabe von Zusicherungen und Garantien, dass sich die rechtswidrige Handlung nicht wiederholen wird, sofern die Umstände dies erfordern; und (iii) die vollständige Wiedergutmachung gegenüber den geschädigten Staaten in Form von Rückerstattung, Entschädigung und Genugtuung, sofern die allgemeinen Voraussetzungen des Rechts der Staatenverantwortlichkeit erfüllt sind, einschließlich des Nachweises eines hinreichend unmittelbaren und sicheren Kausalzusammenhangs zwischen der rechtswidrigen Handlung und dem Schaden,

unter Betonung der Tatsache, dass die Achtung des Internationalen Gerichtshofs und seiner Funktionen, einschließlich der Ausübung seiner beratenden Zuständigkeit, für das Völkerrecht und die Gerechtigkeit sowie für eine auf Rechtsstaatlichkeit beruhende internationale Ordnung von wesentlicher Bedeutung ist,

unter Hinweis auf das Gutachten des Internationalen Seerechtsgerichtshofs vom 21. Mai 2024,

in dem Bewusstsein, dass Entwicklungsländer, die besonders anfällig für die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsstaaten, am wenigsten zu den anthropogenen Treibhausgaskonzentrationen in der globalen Atmosphäre beigetragen haben, und dass die Anfälligkeit für den Klimawandel durch historische und anhaltende Ungleichheiten beeinflusst wird und oft am stärksten von indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften, Frauen und Mädchen, Kindern und Jugendlichen sowie Menschen in prekären Situationen zu spüren ist,

Entschlossen, die Feststellungen des Gerichtshofs in eine verstärkte multilaterale Zusammenarbeit und beschleunigte Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen im Einklang mit dem Völkerrecht umzusetzen,

1. begrüßt das einstimmige Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025 zu den Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf den Klimawandel und bekräftigt die Bedeutung des Gutachtens des Gerichtshofs als maßgeblichen Beitrag zur Klärung des geltenden Völkerrechts;

2. fordert alle Staaten auf, ihren jeweiligen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, um den Schutz des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt vor anthropogenen Treibhausgasemissionen zu gewährleisten, wie vom Gerichtshof festgestellt, beispielsweise durch:

(a) die Verhinderung erheblicher Umweltschäden durch das Handeln mit der gebotenen Sorgfalt, in Anerkennung der Feststellung des Gerichtshofs, dass der Maßstab der gebotenen Sorgfalt zur Verhinderung erheblicher Schäden am Klimasystem streng ist, sowie durch den Einsatz aller ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, um zu verhindern, dass Aktivitäten, die innerhalb ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle durchgeführt werden, erhebliche Schäden am Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt verursachen, im Einklang mit ihren gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten;

(b) in gutem Glauben miteinander zusammenzuarbeiten, um erhebliche Schäden am Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt zu verhindern, was eine nachhaltige und kontinuierliche Zusammenarbeit der Staaten erfordert, wenn sie Maßnahmen zur Verhinderung solcher Schäden ergreifen;

c) die Achtung und Gewährleistung der wirksamen Ausübung der Menschenrechte von Völkern und Einzelpersonen im Rahmen des Völkerrechts durch Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt;

3. fordert alle Vertragsparteien des Pariser Abkommens auf, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen, wie sie vom Gerichtshof festgestellt wurden, nachzukommen, und zwar im Einklang mit ihren gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten.

4. fordert die Staaten nachdrücklich auf, im Rahmen des Pariser Abkommens und unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten, Wege und Ansätze Maßnahmen umzusetzen, um das kollektive Temperaturziel zu erreichen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen, unter anderem durch eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdopplung der globalen durchschnittlichen jährlichen Rate der Energieeffizienzsteigerungen bis 2030, auf gerechte, geordnete und ausgewogene Weise von fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen wegzukommen, um bis 2050 im Einklang mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen Netto-Null zu erreichen, und ineffiziente Subventionen für fossile Brennstoffe, die weder Energiearmut noch gerechte Übergänge bekämpfen, so bald wie möglich auslaufen zu lassen;

5. fordert die Staaten auf, die uneingeschränkte, sinnvolle und gleichberechtigte Beteiligung indigener Völker, lokaler Gemeinschaften, Menschen afrikanischer Herkunft, Frauen und Mädchen, Kinder und Jugendlicher, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen in prekären Lebenssituationen an Entscheidungsprozessen im Bereich des Klimaschutzes sicherzustellen, wo dies angemessen ist, unter anderem durch den Zugang zu Informationen und den Zugang zur Justiz;

6. erinnert daran, dass der Internationale Gerichtshof festgestellt hat, dass die Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen die Vertragsstaaten im Zusammenhang mit physischen Veränderungen infolge des Anstiegs des Meeresspiegels nicht verpflichten, ihre Seekarten oder Listen mit geografischen Koordinaten, die die Basislinien und die Außengrenzen ihrer Meereszonen angeben, zu aktualisieren, sobald diese ordnungsgemäß im Einklang mit dem Übereinkommen festgelegt wurden, und bekräftigt, dass dies wesentliche Rechtssicherheit bietet;

7. erinnert ferner daran, dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass das Verschwinden eines der konstituierenden Elemente eines Staates, sobald dieser einmal gegründet ist, nicht zwangsläufig den Verlust seiner Staatlichkeit nach sich zieht, und bekräftigt die Kontinuität der Staatlichkeit angesichts des Anstiegs des Meeresspiegels;

8. erinnert an die Feststellung des Gerichtshofs, dass Staaten Verpflichtungen nach dem Grundsatz der Nichtzurückweisung haben, wenn ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass ein reales Risiko einer irreparablen Beeinträchtigung des Rechts auf Leben unter Verstoß gegen Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte besteht, falls Personen in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden;

9. fordert alle Staaten auf, im Einklang mit ihren jeweiligen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu handeln, und nimmt dabei die Feststellung des Gutachtens zur Kenntnis, dass ein Verstoß eines Staates gegen eine der vom Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Klimawandel festgestellten Verpflichtungen eine völkerrechtswidrige Handlung darstellt, die die Verantwortung dieses Staates nach sich zieht, dass der verantwortliche Staat einer fortdauernden Verpflichtung zur Erfüllung der verletzten Verpflichtung unterliegt und dass die rechtlichen Folgen, die sich aus der Begehung einer völkerrechtswidrigen Handlung ergeben, folgende Verpflichtungen umfassen können: (i) die Einstellung der rechtswidrigen Handlungen oder Unterlassungen, sofern diese andauern; (ii) die Abgabe von Zusicherungen und Garantien für die Nichtwiederholung, sofern die Umstände dies erfordern; und (iii) die vollständige Wiedergutmachung gegenüber den geschädigten Staaten in Form von Rückerstattung, Entschädigung und Genugtuung, sofern die allgemeinen Voraussetzungen des Rechts der Staatenverantwortlichkeit erfüllt sind, einschließlich des Nachweises eines hinreichend unmittelbaren und sicheren Kausalzusammenhangs zwischen der rechtswidrigen Handlung und dem Schaden;

10. ersucht den Generalsekretär, im Rahmen der vorhandenen Ressourcen und in Absprache mit den Mitgliedstaaten der Generalversammlung während ihrer zweiundachtzigsten Tagung einen Bericht vorzulegen, der Wege zur Förderung der Erfüllung aller Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Feststellungen des Gerichtshofs enthält, unter Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und möglicher Lücken bei den multilateralen Bemühungen zur Bewältigung der nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels im Einklang mit dem Völkerrecht, unbeschadet der Rechtspositionen der Staaten und ohne dass damit eine Feststellung der Verantwortung verbunden wäre, bei gleichzeitiger Gewährleistung der Koordinierung, Kohärenz und Komplementarität mit bestehenden Mechanismen und Verfahren, einschließlich derjenigen im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und des Pariser Abkommens, sicherzustellen;

11. beschließt, den Punkt „Folgemaßnahmen zum Gutachten des Internationalen Gerichtshofs über die Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf den Klimawandel“ in die vorläufige Tagesordnung ihrer dreiundachtzigsten Tagung aufzunehmen.

Fußnoten:

[1] Vereinte Nationen, Vertragssammlung, Band 1771, Nr. 30822.

[2] Angenommen im Rahmen der UNFCCC in FCCC/CP/2015/10/Add.1, Beschluss 1/CP.21.

Brief an den neuen baden-württembergischen Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand

Kein „Weiter-so“ mit Klinikschließungen in Baden-Württemberg!

Bündnis Klinikrettung
Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald

Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Integration Baden-Württemberg
Minister Oliver Hildenbrand

Mosbach/Berlin, den 15.05.2026

Sehr geehrter Herr Hildenbrand,

wir, das lokale „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“ und das bundesweite „Bündnis Klinikrettung“ wenden uns an Sie anlässlich Ihrer Ernennung zum zukünftigen Sozial- und Gesundheitsminister von Baden-Württemberg.

Wir sind besorgt über die zunehmende Ausdünnung der flächendeckenden Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg, insbesondere über die drohende Schließung des Mosbacher Krankenhauses beziehungsweise Abwertung zu einer sogenannten „Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung“ (SüV) ohne Notfallversorgung und durchgängige ärztliche Anwesenheit.

Sie kennen die Problematik aus Ihrer Geburtsstadt Wertheim in unserem benachbarten Landkreis Main-Tauber, wo im Sommer 2024 die Rotkreuzklinik geschlossen wurde und dadurch mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner von einer innerhalb von 30 Minuten erreichbaren Grund- und Regelversorgung abgeschnitten waren. Die Klinik wurde in einem großen Kraftakt von der Stadt Anfang des Jahres 2025 als Bürgerspital wiedereröffnet, aber eine durchgängig geöffnete Notaufnahme scheitert immer noch an den Kosten.

Angesichts des hohen Defizits der Neckar-Odenwald-Kliniken (mit den Standorten Mosbach und Buchen) von jeweils 10-12 Millionen Euro in den Jahren 2024 und 2025 gibt es in den letzten Monaten eine erregt geführte öffentliche Auseinandersetzung um den Erhalt der beiden Standorte als Allgemeinkrankenhäuser der Grund- und Regelversorgung beziehungsweise der Umwandlung von Buchen zu einem kleinen Schwerpunktkrankenhaus bei gleichzeitiger Schließung des Standorts Mosbach. Anfang dieses Monats hat Ihr Vorgänger Manfred Lucha das Krankenhaus Mosbach besucht und weiteren Druck ausgeübt, es zu schließen.

Wie sie wissen, gibt es zwei wesentliche Faktoren für die Misere im Krankenhaussektor: Einerseits die Unterfinanzierung inbesondere der Grund- und Regelversorger und der Notfallversorgung durch das DRG-Fallpauschalensystem und andererseits die unzureichende Investitionskostenförderung durch die Bundesländer.

Das Fallpauschalensystem führt zu Über-, Fehl- und Unterversorgung. Insbesondere (private) Fachkliniken bieten ein Leistungsspektrum für lukrative Fälle an („Rosinenpickerei“), während öffentliche Krankenhäuser mit der Grund- und Regelversorgung den allgemeinen, aber großenteils defizitären Versorgungsauftrag sicherstellen müssen. Gleichzeitig führt die unter anderem mit dem Fallpauschalensystem einhergehende Bürokratie bundesweit zur Bindung von jährlich bis zu 10 Milliarden Euro beziehungsweise über 100.000 Vollzeitstellen von pflegerischem, ärztlichem und anderem Personal, das bei der Behandlung und Pflege von Patienten fehlt. Das Personal steht unter dem Druck, betriebswirtschaftlich bei Pflege und Behandlung entscheiden zu müssen. Auch die Vorhaltevergütung des KHAG* ist wieder abhängig von Fallzahlen, führt zu zusätzlicher Bürokratie und begünstigt eher die größeren Krankenhäuser.

Die Investitionsförderung ist nicht nur unzureichend, durch die Einführung des Transformationsfonds wird damit der Schwerpunkt auf Schließungen und Neubau gelegt. Wer das Krankenhaus vor Ort erhalten möchte, trägt die Kosten größtenteils alleine, bei der Umstrukturierung übernimmt die meisten Kosten der Bund – wohin das führt, liegt auf der Hand.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch die verunglimpfenden Behauptungen von Politikern und Gesundheitsökonomen zurück, dass das Krankenhauswesen in Deutschland besonders teuer und der Kostentreiber im Gesundheitswesen sei. Beispielsweise hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft dieses Jahr anhand von Berechnungen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) darauf hingewiesen, dass im westeuropäischen Vergleich die Kosten pro Krankenhausfall sowie der Anteil der Krankenhauskosten am BIP und an den Gesamtgesundheitsausgaben in Deutschland deutlich unterdurchschnittlich sind. Von daher haben wir auch kein Verständnis für flapsige Aussagen von Manfred Lucha wie „In Nachbarländern lache man über ein System wie in Deutschland, wo …“.

Minister Lucha hat bis zum Ende seiner Amtszeit den strikten Kurs von Klinikschließungen, Klinikkonzentration und deutlich unzureichenden Investitionsförderungen betrieben und damit die wohnortnahe klinische Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg grundsätzlich in Frage gestellt. Dafür hatte das „Bündnis Klinikrettung“ Manfred Lucha im April 2022 den Schmähpreis „Goldene Abrissbirne“ verliehen.

Herr Lucha rühmte sich dafür, den Strukturwandel im Krankenhauswesen in Baden-Württemberg besonders weit vorangetrieben zu haben. Die Kehrseite sind jedoch die zunehmende Ausdünnung der Krankenhausversorgung insbesondere im ländlichen Raum – seit dem Jahr 2020 zählt das Bündnis Klinikrettung 21 Krankenhausschließungen in Baden-Württemberg – und politische Verwerfungen in den Kreisen. Beispielsweise führte der Unmut über die Schließung der Helfenstein-Klinik mit dazu, dass über 81 Prozent der Bürgerinnen und Bürger Geislingens bei einem Referendum im September 2021 dafür stimmten, dass die Stadt den Landkreis Göppingen verlassen und zum Alb-Donau-Kreis übertreten solle. Im Neckar-Odenwald-Kreis kommen untergründig wieder alte Konflikte aus der Zeit der Kreisreform von 1973 hervor. Politisch hat es noch mehr Sprengstoff: In unserem Nachbarbundesland Bayern wurden bei den Kommunalwahlen im März Landräte für Klinikschließungen abgestraft.

Wenn der Bund und die Länder die Kommunen und Kreise mit den Folgen und Kosten der politisch vorangetriebenen Ökonomisierung, Privatisierungen und Vernachlässigung der öffentlichen Daseinsvorsorge auch weiterhin im Regen stehen lassen, droht ein weiterer Vertrauensverlust in demokratische Politik und die Begünstigung reaktionär-rechter Stimmungen: Bei der Landtagswahl hat die AfD insbesondere im ländlichen Raum Erfolge gefeiert.

Im neuen Koalitionsvertrag „Aus Verantwortung fürs Land“ vermissen wir klare Bekenntnisse und konkrete Maßnahmen zum Erhalt und zur Ertüchtigung einer flächendeckenden Krankenhauslandschaft. Im Gegenteil bleibt die diesbezüglich nicht näher erläuterte „neue Krankenhausplanung“ vage, sodass wir befürchten, dass mit den „Möglichkeiten nachhaltigen sowie seriellen Bauens“ gleichzeitig der Abbau von Standorten von Allgemeinkrankenhäusern fortgesetzt wird, entsprechend der bisherigen Praxis, aus zwei bis vier Häusern eines zu machen.

Im Koalitionsvertrag bekennen Sie sich jedoch zur „Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) […] und die in Zusammenhang damit definierte Erreichbarkeit innerhalb einer Fahrzeit von 30 Minuten für mindestens 95 Prozent der zu versorgenden Menschen in der Planungsregion“. Diese machen jedoch nur Sinn bei Anbindung an ein Allgemeinkrankenhaus (mindestens der Grund- und Regelversorgung mit der Basisnotfallversorgung). Gerade hier drohen jedoch empfindliche Versorgungslücken im ländlichen Raum, wie schon anhand des Beispiels Wertheim erwähnt.

Auch bei der Schließung der Krankenhauses Mosbach oder seiner Umwandlung zu einem SüV wären mehr als 13.000 Menschen von einem innerhalb von 30 Minuten erreichbaren Allgemeinkrankenhaus mit Notfallversorgung abgeschnitten, was auch die Umsetzung dieses Ziels im Koalitionsvertrag hintertreiben würde.

Wir warnen vor der Geringschätzung der Leistungen der kleineren Allgemeinkrankenhäuser. Mit ihrer Schließung werden viele Probleme verlagert. Ende 2025 wurde das Krankenhaus in Breisach in Südbaden geschlossen. Gleichzeitig musste die kaufmännische Direktorin der Uniklinik Freiburg angesichts des Defizits in Höhe von mehreren Millionen Euro einräumen: „Durch die Schließung von Kreißsälen, Notfallpraxen und kleinen Häusern im Umland müsse die Uniklinik immer mehr Regelversorgung anbieten. Diese sei für ein Haus nicht kostendeckend zu leisten, das Forschung, Lehre und Hochleistungsmedizin verbinde.“

Wir appellieren an Sie, eine Kursänderung einzuleiten, umgehend ausreichende Investitionsfördermittel für die Krankenhäuser in Baden-Württemberg bereitzustellen, das Kliniksterben umgehend zu stoppen, sich gegenüber dem Bund für eine kostendeckende Krankenhausfinanzierung einzusetzen und alles zu tun, um beide Standorte der Neckar-Odenwald-Kliniken in Mosbach und Buchen als Allgemeinkrankenhäuser zu erhalten.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr neues Amt als Sozial- und Gesundheitsminister und erhoffen uns von Ihnen mehr Wertschätzung und Engagement für eine gute und flächendeckende Daseinsvorsorge.

Wir bitten um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Arno Huth, Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald
Kontakt: forum-soziales-no@posteo.de

Laura Valentukeviciute
Bündnis Klinikrettung
c/o Gemeingut in BürgerInnenhand
Weidenweg 37
10249 Berlin

 

* Hier ist uns ein kleiner Fehler unterlaufen, der aber inhaltlich nichts ändert. Gemeint ist nicht das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), sondern der Kern der Krankenhausreform, das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).

Der Rebell vom Taubertal und die Wallfahrt nach Niklashausen

Vortrag von Gunter Haug am Dienstag, 28. April 2026 um 19.30 Uhr in Mosbach-Neckarelz

Die Initiative „Mosbach gegen Rechts“ lädt für Dienstag, den 28. April 2026 um 19.30 Uhr zu dem Vortrag „Der kurze Sommer des Pfeiferhans von Niklashausen“ in den Seminarraum der KZ-Gedenkstätte Neckarelz (Mosbacher Straße 39) ein.

Hans Böhm, ein einfacher junger Schäfer, hat im Jahr 1476 einen gewaltigen Flächenbrand entfacht, als er in dem kleinen Dorf Niklashausen im Taubertal gegen soziale Missstände, gegen die Obrigkeit und sogar gegen die Kirche zu Felde zog. Seinen Einsatz für mehr Gerechtigkeit hat er mit dem Leben bezahlen müssen. Auf dem Scheiterhaufen in Würzburg sollten mit ihm auch seine Forderungen in Flammen aufgehen. Doch in den Herzen der Menschen ist er unvergessen.

Der Schriftsteller Gunter Haug aus Schwaigern schreibt unter anderem für die baden-württembergische Wochenzeitung Kontext und organisiert die Vortragsreihe „Wehret den Anfängen“ im Kaffeehaus Hagen in Heilbronn. Er hat zahlreiche Kriminalromane und landeskundliche Bücher veröffentlicht.

Die Initiative „Mosbach gegen Rechts“ knüpft mit dieser Veranstaltung an den Vortrag vom letzten Jahr „Der helle Haufen der Odenwälder und Neckartaler im Bauernkrieg“ vor 500 Jahren an.

Atomkatastrophen: 40 Jahre Tschernobyl, 15 Jahre Fukushima – und heute

Mahnwache auf dem Kirchplatz in Mosbach

Update vom 26. April 2026

Zu den Jahrestagen der Atomkatastrophen von Tschernobyl im ukrainischen Teil der Sowjetunion (vor 40 Jahren am 26. April 1986) und Fukushima in Japan (vor 15 Jahren am 11. März 2011) konnte die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ insgesamt siebzehn TeilnehmerInnen bei ihrer schon am Freitag stattgefundenen Mahnwache auf dem Kirchplatz in Mosbach begrüßen.

Fotos von Klaus Brauch-Dylla

Erinnerungen an die Tage nach der Katastrophe

Gertrud Patan: „Ereignisse wie die Katastrophe in Tschernobyl bleiben im Gedächtnis und ich kann mich an die Tage damals gut erinnern. Die Sowjetunion versuchte die Kernschmelze zu verheimlichen. Die Beschädigungen des Kraftwerks waren aber durch die Explosionen so groß, dass eine radioaktive Wolke vom Wind über Europa getragen wurde. Zwei Tage später wurde in Schweden eine hohe Radioaktivitätskonzentration in der Luft gemessen, am Abend des 28. April kam die erste Nachricht davon in Deutschland an.“

Am 1. Mai war wunderschönes Wetter. „Alle waren im Freien zum Spazierengehen, Radfahren, Spielen. Damals gab es am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, immer eine Versammlung der Gewerkschaft hier auf dem Marktplatz in Mosbach mit Reden, und ich glaube auch Getränken und Musik. Es waren Tische und Bänke aufgestellt, und alle freuten sich über das gute Wetter. Der Kreisverband der Grünen hat parallel dazu einen Stand auf dem Marktplatz gehabt, und wir haben Anti-Atomkraft-Informationen verteilt und mit vielen interessierten Menschen Gespräche zu der Katastrophe geführt.

Erst nach dem 1. Mai wurde bekannt, dass die radioaktive Wolke auch über Deutschland gezogen war und dass eigentlich alle besser zuhause geblieben wären. Allerdings hatten wir hier Glück mit dem schönen Wetter, weil nicht so viele radioaktive Partikel auf den Boden gelangten. In Bayern und um den Bodensee hat es geregnet, und es wurden radioaktive Stoffe aus der Luft ausgewaschen und haben sich im Boden angereichert.

In ganz Deutschland gab es eine mehr oder weniger starke radioaktive Belastung der Böden und der Pflanzen, so dass auf den Äckern Salat und Gemüse untergepflügt wurde. Auch die Milch war belastet, … und Eltern mit kleinen Kindern suchten verzweifelt nach unbelastetem Milchpulver. Auch Wildtiere und Pilze konnte man nicht essen, das blieb sogar in den Folgejahren so.

Dass es für die deutschen AKW keine Konsequenzen hatte, begründete die Regierung damit, dass sie viel sicherer seien als die sowjetischen AKW. (Diese Begründung wurde später aber durch die Katastrophe in Japan im Jahr 2011, einem vergleichbaren Industrieland, ad absurdum geführt.) In der Bevölkerung änderte sich danach die Stimmung, und im Lauf der 1990er Jahre war die Mehrheit gegen Atomstrom. Im Jahr 2000 gab es dann unter der rotgrünen Bundesregierung den sogenannten Atomkonsens, der aber immer noch 20 Jahre Laufzeit vorsah.“

Die Urananreicherungsanlage in Gronau

Angesichts der vielen Berichte und Sendungen in diesen Tagen verzichtete Arno Huth auf weitere Schilderungen zur Atomkatastrophe, um stattdessen auf aktuelle Themen einzugehen:

„Auch wenn Deutschland 2023 alle Atomkraftwerke abgeschaltet hat, so ist aus unserer Sicht der Atomausstieg unvollständig. Neben verschiedenen Forschungsreaktoren gibt es noch die Urananreicherungsanlage in Gronau in Nordrhein-Westfalen und die Brennelementefabrik in Lingen in Niedersachsen. Beide dienen der Produktion von Kernbrennstoffen für Atomkraftwerke.

Urananreicherungsanlagen sind international auch deshalb problematisch, weil die Zentrifugen auch zur Anreicherung von Uran auf das Niveau von Atomwaffen eingesetzt werden können. Länder mit Urananreicherungsanlagen stehen also auch im Verdacht, Atomwaffen zu produzieren oder sich diese Option offenzuhalten. Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron hatte bei einem Besuch der Atomfabrik Le Creusot im Jahr 2020 klargestellt, dass es ohne zivile Nutzung der Atomenergie auch keine militärische Nutzung gebe.

Mit der Urananreicherungsanlage in Gronau leistet sich Deutschland somit eine Atomanlage, die – wenn sie im Besitz von anderen Staaten wie dem Iran und Nordkorea ist – für die USA als Grund oder Vorwand für heftige internationale Spannungen oder einen Krieg dient. …

Im November 2025 warnte der Chef der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), Rafael Grossi, davor, dass die Zahl der Länder mit Atomwaffen in den nächsten Jahrzehnten von neun auf über 25 ansteigen könnte, sollte das internationale Nichtverbreitungssystem geschwächt werden. Auch Deutschland verfüge über so umfassende Kapazitäten und Fähigkeiten, dass es ein realisierbares Atomwaffenprogramm entwickeln könnte, auch wenn es derzeit keine Anzeichen dafür gebe.

Örtliche Bürgerinitiativen in Gronau bemängeln vor allem die wachsende Menge an Atommüll, der beim Prozess der Anreicherung entsteht. In Gronau lagern 20.000 Tonnen davon in Fässern unter freiem Himmel auf dem Hof der Fabrik. Der Verbleib dieses Gefahrguts ist bis heute ungeklärt.“

Kooperation mit dem russischen Staatskonzern Rosatom bei der Brennelementefabrik in Lingen

„Mehr als vier Jahre dauert nun der Krieg Russlands gegen die Ukraine. Im Oktober 2025 verhängte die Europäische Union das 19. Sanktionspaket gegen Russland. Besonders brisant ist jedoch eine Ausnahme: In Lingen kooperiert eine Tochtergesellschaft des französischen Atomkonzerns Framatome, die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) mit dem zivil-militärischen russischen Staatskonzern Rosatom. Es geht um die Produktion von sechseckigen Brennelementen für 19 Kernkraftwerke sowjetischer Bauart insbesondere in Osteuropa.

Im Februar 2026 empfahl die Bundesregierung der niedersächischen Landesregierung, diese Kooperation unter Auflagen zu genehmigen. Die Dialektik dabei: osteuropäische Staaten könnten ihre Abhängigkeit von Brennelemente-Lieferungen aus Russland verringern, wenn mit Rosatom in Lingen kooperiert werde. Inzwischen haben mehr als 11.000 Menschen und Organisationen bei der niedersächsischen Genehmigungsbehörde Einwendungen erhoben.“

Altreaktoren im benachbarten Ausland

„Auch von Atomkraftwerken aus dem benachbarten Ausland gehen weiterhin Gefahren aus. Außer einem Reaktor in Temelin in Tschechien laufen in der Schweiz nicht weit von der Grenze seit 53 und 56 Jahrenn zwei Uraltreaktoren in Beznau, seit 46 Jahren einer in Gösgen und seit 41 Jahren einer in Leibenstadt.

Die vier Reaktoren im französischen Cattenom nahe der Grenze zu Deutschland und Luxemburg sind seit 35 bis 39 Jahren am Netz. Insgesamt betreibt Frankreich über 57 Kernreaktoren und beabsichtigt, die Laufzeiten seiner Atomkraftwerke auf über 60 Jahre hinaus auszuweiten. Weitere seit über 50 Jahre alte Reaktoren befinden sich in den Niederlanden und in Belgien im Betrieb.“

Atomkraftwerke im Krieg

„Angesichts der zunehmend instabilen und enthemmten Weltpolitik stellen Atomkraftwerke ein hohes Gefahrenpotential in kriegerischen Auseinandersetzungen dar, wie es sich in den aktuellen Kriegen immer wieder zeigt. Sie können zu potentiellen gegnerischen Angriffszielen … werden oder ihre Sicherheitssysteme durch Kriegseinwirkungen beschädigt werden.

Im Iran bombardierten die USA und Israel Atomanlagen, und Geschosse schlugen auf dem Gelände des iranischen Atomkraftwerks Buschehr ein.

Gleich nach Beginn des Krieges sollen im März 2022 russische Soldaten üb erstürzt aus der Umgebung von Tschernobyl abgezogen sein, nachdem durch Aufwirbelungen von Militärfahrzeugen deutlich erhöhte Radioaktivitätswerte festgestellt worden seien. Im Februar 2025 wurde die Schutzhülle über der Ruine des Atomreaktors Tschernobyl mutmaßlich durch eine russische Kampfdrohne zerstört. Sie wird wieder aufwändig repariert werden müssen.

Immer wieder gibt es beunruhigende Nachrichten über Kriegshandlungen beim Atomkraftwerk Saporischschja in dem von Russland annektierten Teil der Ukraine. Zwar wurden die Reaktoren vom Netz genommen, trotzdem müssen die Brennstäbe mit riesigen Mengen Wasser gekühlt werden, damit keine Kernschmelze eintritt. Als im Juni 2023 der Kachowka-Staudamm zerstört wurde, war die Verfügbarkeit von Kühlwasser gefährdet. Ein weiteres solches Szenario besteht bei einer längeren Unterbrechung der externen Stromversorgung, wenn die Stromversorgung angegriffen wird. Diese Gefahr besteht auch für die anderen Atomkraftwerke in der Ukraine angesichts massiver russischer Angriffe auf die Strominfrastruktur. In diesem April registrierte die Internationale Agentur für Atomenergie im Atomkraftwerk Saporischschja den dreizehnten Stromausfall seit Kriegsbeginn. Nach der Insvasion soll Russland das ukrainische Personal unter Misshandlungen und Drohungen zur Weiterarbeit gezwungen haben und gleichzeitig Waffen zum Schutz vor ukrainischen Gegenangriffen deponiert haben. Immer wieder gab es auch Einschläge von Drohnen und Geschossen beim Atomkraftwerk Saporischschja.

Als im April 2024 die Ukraine ihre Gegenoffensive in Richtung der Stadt Kursk gestartet hatte, wurde spekuliert, ob ein Ziel auch die Einnahme des dortigen Atomkraftwerks als Tauschpfand in Verhandlungen sein könnte, um das Atomkraftwerks Saporischschja zurück zu erhalten. Im August meldete Russland, eine ukrainische Drohne sei auf das Atomkraftwerk Kursk gefallen und habe einen Brand ausgelöst.

Umgekehrt hat die Ukraine vorletztes Jahr angekündigt, in den nächsten Jahren mehrere Atomreaktoren bauen zu wollen – auch im Vertrauen darauf, dass Russland diese im Gegensatz zur sonstigen Energieinfrastruktur nicht angreifen würde.“

Ermordung der ukrainischen Journalistin Wiktorija Roschtschyna in russischer Gefangenschaft

Arno Huth erinnerte auch an das grausame Schicksal der ermordeten 27-jährigen ukrainischen Journalistin Wiktorija Roschtschyna: „Im Sommer 2023 überquert Wiktorija Roschtschyna illegalerweise und vermutlich zu Fuß die Grenze von Lettland nach Russland und reist weiter in die russisch besetzen Gebiete der Ukraine, unter anderem in die Stadt Enerhodar, wo sich das ukrainische Atomkraftwerk Saporischschja befindet. Seitdem dieses von Russland besetzt ist, gibt es Berichte über Nötigung, Folterung, Zwangsverpflichtung und Verschwindenlassen von nicht kollaborierenden Beschäftigten. In der Stadt Enerhodar, wo die meisten Beschäftigten wohnen, will Roschtschyna darüber recherchieren.

Sie wird dort gefangen genommen und in Folterkellern und Gefängnissen in den russischen Städten Melitopol und Taganrog gefoltert, wie eine später freigekommene Zellengenossin bezeugt. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich immer mehr. Erst im Sommer 2024 erholt sie sich nach einer Krankenhausbehandlung, und sie darf einmal ihre Eltern kurz anrufen. Dann wird sie aber an einen unbekannten Ort verlegt, wo sie September 2024 stirbt. Erst ein halbes Jahr später im Februar 2025 wird ihre stark verweste Leiche tiefgefroren der Ukraine übergeben. Ihr Körper soll zahlreiche Spuren von Folter und Misshandlung zeigen.“

Keine „Renaissance der Atomenergie“!

In ihren zwei weiteren Beiträgen ging Gertrud Patan auf die Forderungen aus der Politik nach einem Wiedereinstieg in die Atomkraftnutzung in Deutschland sowie auf Alternativen vor dem Hintergrund der Klimazerstörung durch fossile Energien ein:

„Trotz der schlimmen Erfahrungen und den ungelösten Problemen mit dem Atommüll gibt es deutsche Politiker, die wieder Atomstrom propagieren, zum Beispiel der bayerische Ministerpräsident Söder und die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen. Und vor kurzem forderte der CDU-Politiker Spahn, dass die drei zuletzt abgeschalteten Atomkraftwerke wieder in Betrieb genommen werden. Die Chefs der Betreiberfirmen EnBW und RWE haben aber vor kurzem nochmals betont, dass die Anlagen bereits weit zurückgebaut und technisch nicht mehr aktivierbar sind. Sogar der Bundeskanzler hat diesem Ansinnen widersprochen. Allerdings wurde die Atomenergie auf EU-Ebene in der sogenannten Taxonomie-Verordnung als „grüne“ Energie eingestuft, was eine staatliche Förderung ermöglicht.

Und aus den USA kommt die Formulierung von der ‚Renaissance der Atomenergie‘. Dabei stagniert die Anzahl der Anlagen weltweit seit etwa zehn Jahren bei rund 400, die im Durchschnitt mehr als 30 Jahre alt sind. Den wenigen neuen Anlagen stehen entsprechend viele Abschaltungen gegenüber. Als Begründung für neue AKW werden der steigende Strombedarf und die schwankende Erzeugung bei den Erneuerbaren angeführt. Und es wird auf den Bau von neuen Rechenzentren, vor allem für die KI verwiesen.

Nachdem sich der Bau von großen Atomkraftwerken als viel zu teuer erwiesen hat und viel zu lange dauert (Beispiele in Europa sind Flamanville in Frankreich und Olkiluoto in Finnland), werden sogenannte SMR als neue Idee propagiert, die kleiner, schneller zu bauen und damit günstiger sein sollen, zudem sollen sie sicherer sein und weniger Atommüll hinterlassen.

Das Neue daran ist vor allem, dass es kleine Anlagen sein sollen, die in Serie gebaut werden. Alles andere ist genauso problematisch wie bei den großen. Bisher fehlt auch der Beweis, dass solche kleinen Anlagen funktionieren. Es gibt nur wenige Anlagen, die zu Forschungszwecken in Einzelanfertigung hergestellt wurden. Von Serienfertigung ist man weit entfernt. Und die sogenannten Investoren geben nur Geld dazu, wenn sie staatliche Förderung und Garantien bekommen.

Die Reaktorprojekte für SMR bauen alle auf bereits vorhandenen Techniken auf wie zum Beispiel dem in Deutschland genutzten Druckwasserreaktor (KWO) oder einem natriumgekühlten „Schnellen Brüter“ (wie in Kalkar, der nie in Betrieb ging) oder einem gasgekühlten Hochtemperaturreaktor (wie in Hamm-Uentrop, der nach etwa anderthalb Jahren abgeschaltet wurde).

Ein neuer Traum sind kleine unterirdische Atomreaktoren entsprechend einem U-Boot-Antrieb mit z. B. 15 MW, d. h. um die elektrischen Leistung des KWO zu erbringen, müsste man mehr als 20 solche Reaktoren (Zylinder mit ca. 70 cm Durchmesser) etwa 1,5 km tief in den Boden versenken. Für eine Leistung wie in Neckarwestheim wären rund 100 Reaktoren notwendig. In den USA versucht man, eine solche Anlage zu bauen.

Ein weiterer Traum, der seit Jahrzehnten geträumt wird, ist die Stromerzeugung durch Kernfusion, also nicht Atomspaltung, sondern Verschmelzung von Atomen. Daran wird auch in Deutschland (in Karlsruhe, Garching und Greifswald) geforscht, gefördert mit Millionen von EU-Geldern Bei dieser Technik wird versucht, die Energie der Sonne nachzubilden, dafür müssten über 100 Mio °C hergestellt werden. Ich halte das für menschliche Hybris.

Die Forschung macht seit Jahrzehnten kaum Fortschritte, aber der Glaube, dass man damit auf der Erde Strom erzeugen kann, scheint unerschütterlich.“

Atomenergie und Klimaschutz

„Als weiteren Grund für die Atomenergie nennen die Befürworter auch den Klimaschutz. Dafür taugt sie aber nicht, denn Atomkraft ist nicht CO2-frei, wenn man den Ablauf vom Uranabbau über die Anreicherung, die Brennelementherstellung und nicht zuletzt die Aufbewahrung des Atommülls mit allen dazugehörigen Transporten betrachtet.

Atomenergie trägt weltweit nur 2 % zum weltweiten Gesamtenergieverbrauch und 10 % zum Stromverbrauch bei. Ein größerer Beitrag ist auf lange Sicht nicht zu erwarten, denn die AKW-Flotte ist alt und laut dem DIW wird bis 2030 die Hälfte davon aus Altersgründen – sprich aus Sicherheitsgründen – abgeschaltet werden. Selbst wenn die Neubaurate extrem gesteigert würde, was unwahrscheinlich ist, würde es zu lange dauern, um die Erderwärmung zu bremsen. Zur Zeit sind etwa 50 Anlagen im Bau, die Hälfte davon in China.

Dazu kommen die extrem hohe Gefährlichkeit und das ungelöste Problem des Atommülls.

Über den gesamten Nutzungszyklus wird Menschen und Umwelt Schaden zugefügt. Schon am Anfang der Kette, beim Uranabbau, werden Menschen ausgebeutet, ihre Gesundheit geschädigt, die Umwelt zerstört und gefährlicher radioaktiver Müll hinterlassen, und das vor allem in dünn besiedelten Gebieten, meist mit indigener Bevölkerung. Solche Hinterlassenschaften gibt es aber auch in Deutschland in den neuen Bundesländern, wo zu DDR-Zeiten Uran abgebaut wurde ohne Rücksicht auf die Bevölkerung und die Umwelt.

Die Vorsitzende des IPPNW, Dr. Angelika Claußen bringt es auf den Punkt, wenn sie sagt: Atomkraft ist schlicht zu langsam, zu teuer, zu gefährlich und zu schlecht mit den Erneuerbaren kombinierbar, als dass sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnte.“

Für den Klimaschutz gibt es schon seit Jahrzehnten vonseiten der Umweltschutz-Bewegungen den Vorschlag der 3 großen E, als noch von einem sinkenden Stromverbrauch ausgegangen werden konnte:

• Energieeinsparung (davon hört man heute leider nichts mehr)

• Energieeffizienz (da hat sich beim Bau von Geräten einiges getan)

• Erneuerbare Energien, die inzwischen einen weltweiten Siegeszug angetreten haben – nicht zuletzt wohl durch das Beispiel Deutschlands.

Was gemeinsam mit den Erneuerbaren vorangetrieben werden sollte, aber bis heute nicht in ausreichenden Maß erfolgt, sind Speichermedien wie Batterien, Pumpwasserspeicher, Strom aus Biomasse (möglichst nur aus Abfällen), organisatorische Maßnahmen wie kurzzeitige Abschaltung von Großverbrauchern wie Kühlanlagen. Ein Thema ist auch der Netzausbau, um Strom aus Gebieten mit hoher Stromerzeugung zu verteilen, sowie smarte Stromzähler, mit denen ein Verbrauch in der günstigsten Zeit möglich ist.

Aber auch bei diesen Maßnahmen sind natürlich immer die Auswirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen.“

Für die Zukunft

Arno Huth lenkte zuletzt noch die Aufmerksamkeit auf eine in Deutschland wenig beachtete, aber besonders wichtige Initiative von Staaten vorrangig aus dem pazifischen Ozean und dem „globalen Süden“ und erklärte: „Außer von amnesty international habe ich in den deutschen Medien dazu leider nur äußerst wenig gefunden: https://amnesty-klimakrise.de/2026/04/wie-die-von-vanuatu-vorgeschlagene-un-klimaresolution-die-verantwortlichkeiten-im-klimabereich-fuer-jahrzehnte-neu-definieren-koennte/

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen gab 2023 beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein Gutachten in Auftrag. Dieser beschied im Juli 2025, dass alle Staaten völkerrechtlich verpflichtet seien, alles ihnen mögliche zu tun, um den Ausstoß der Treibhausgase zu senken und die Klimazerstörung zu stoppen. Der IGH unterstreicht die Bedeutung des Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt für den Klimaschutz

Unter anderem die Inselrepublik Vanuatu kämpft aktuell darum, diese Verpflichtung durch eine Klimaresolution der Vereinten Nationen weiter festzuschreiben. Klimaschutz soll darin als eine Frage menschenrechtlicher Verantwortung gegenüber gegenwärtigen und zukünftigen Generationen verankert werden.

Hingegen beklagt eine Petition der NGO Avaaz, dass US-Präsident Donald Trump versuche, Regierungen zur Ablehnung von Klimaschutzplänen zu zwingen. Von der Bundesregierung habe ich nur eine verhaltene Stellungnahme auf die Frage der grünen Abgeordneten Lisa Badum gefunden: Die Bundesregierung beteilige sich konstruktiv an diesen Verhandlungen im Rahmen einer gemeinsamen EU-Verhandlungsführung. Die Bundesregierung werde sich zu dieser Resolution einschließlich ihres Stimmverhaltens final positionieren, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind und der Text der Resolution feststeht.

Wir von der Initiative AtomErbe Obrigheim wollen noch in den nächsten Tagen mit einem Brief an die Bundesregierung appellieren, die Initiative Vanuatus zur Annahme der UN-Klimaresolution aktiv zu unterstützen.

Ich sehe darin auch ein wichtiges Bekenntnis zur Vision einer transnationalen, universellen Menschheit. Wir leben in Zeiten nationalistischer Engstirnigkeiten. Reaktionäre Rechte und rechtslibertäre Tech-Milliardäre stellen Entwicklungshilfe, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie die Solidarität mit Menschen anderer Herkunft in Frage. Sie denunzieren eine Politik der Empathie als Ideologie, als Schwächung und Schädigung ihres jeweiligen Nationalstaates.

Die UN-Klimaresolution ist – ähnlich dem vor fünf Jahren in Kraft getretenen Atomwaffenverbotsvertrag – jedoch ein bedeutsamer Teil einer Gegenbewegung, die an der Idee der Menschheit und der Allgemeinen Menschenrechte festhält. Wir begrüßen es, dass Länder aus dem globalen „Süden“ trotz ihrer internationalen Schwäche und auch aus Notwehr diese Initiative ergreifen. Eine Unterstützung der UN-Resolution durch Deutschland und Europa könnte auch die Vereinten Nationen stärken als Gegengewicht zu der zunehmenden weltpolitischen Polarisierung und Fragmentierung.

Dass die UN-Klimaresolution so wenig Beachtung und Unterstützung in Deutschland und Europa findet, ist bedauernswert und zeugt von tiefer Ignoranz der Deutschen Politik – dies umso mehr, als eine ehemalige deutsche Außenministerin die amtierende Präsidentin der UN-Generalversammlung ist.“

Abschließend gedachten die TeilnehmerInnen der Mahnwache mit einer Schweigeminute allen Opfern der militärischen und zivilen Atomkraftnutzung, den direkten und mittelbaren Opfern der Atomkatastrophen von Fukushima, Tschernobyl und anderen Unfällen, den Opfern in den Uranabbaugebieten aufgrund radioaktiv kontaminierten Wasser und Lebensmitteln sowie Gesundheitsschäden durch radioaktiv strahlende Stäube und bei der Arbeit in den Uranminen sowie den Hunderttausenden Toten aufgrund der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki und im Umkreis der Atomtestgebiete.

Mahnwache mit kurzen Redebeiträgen am Freitag, 24. April 2026 um 17.30 Uhr auf dem Kirchplatz in Mosbach

Anlässlich der beiden Jahrestage der Atomkatastrophen von Tschernobyl (Super-GAU am 26. April 1986) und Fukushima (Kernschmelzen in drei Reaktoren am 11. März 2011) erinnert die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ mit einer Mahnwache an die Opfer und warnt vor den vielen Gefahren der zivilen und militärischen Nutzung der Atomkraft.

Die Initiative fordert die Stilllegung der Urananreichungsanlage in Gronau und der Brennelementefabrik in Lingen sowie die Beendigung der Geschäfte mit dem russischen Staatskonzern Rosatom.

Trotz des deutschen Atomausstiegs gehen auch weiterhin Gefahren durch Atomkraftwerke für uns aus. In der benachbarten Schweiz läuft das Atomkraftwerk Beznau seit 56 Jahren, und Frankreich beabsichtigt, die Laufzeiten seiner Atomkraftwerke auf über 60 Jahre hinaus auszuweiten.

Die Initiative weist auf die strahlenden Hinterlassenschaften des Uranabbaus und die gesundheitlichen Folgen in den Abbaugebieten sowie die ungelöste Problematik des Verbleibs der radioaktiven Abfälle und die von ihm über Jahrtausende ausgehenden Gefahren hin.

Die Initiative warnt vor den in Kriegssituationen ausgehenden Gefahren für Atomkraftwerke. In Tschernobyl wurde die Schutzhülle über der Ruine des Atomreaktors zerstört. Immer wieder gibt es beunruhigende Nachrichten über Kriegshandlungen beim Atomkraftwerk Saporischschja in dem von Russland annektierten Teil der Ukraine. Im Juni 2023 wurde der Kachowka-Staudamm zerstört, was die Kühlung der Brennstäbe des Atomkraftwerks Saporischschja gefährdete. Eine ukrainische Drohne sei im August 2025 auf das russische Atomkraftwerk Kursk gefallen und habe einen Brand ausgelöst. Im Iran bombardierten die USA und Israel Atomanlagen und Geschosse schlugen in der Umgebung des Atomkraftwerks Buschehr ein.

Die Initiative hält Milliardeninvestitionen in Kernfusion und neue angeblich smarte Atomkraftwerke für Irrwege. Unabhängig von den Gefahren wird auch in den kommenden Jahren beziehungsweise Jahrzehnten eine wirtschaftliche Nutzung solcher Kraftwerke nicht ausgereift oder technologisch nicht möglich sein. Die Initiative fordert stattdessen, die Energiewende mittels Energieeinsparungen, Effizienz, Erneuerbarer Energien sowie Speichertechnologien und des notwendigen Ausbaus der Netze entschlossen voranzubringen.

„Deutsch genug?“ – Eine Reise von Kasachstan über Buchen nach Mosbach

Volles Haus im Bildungszentrum: Lesung und Vortrag von Ira Peter über Russlanddeutsche in unserer Gesellschaft

Gastbeitrag von Klaus Brauch-Dylla

Warum ist die Herkunft vieler Mitbürger bis heute ein blinder Fleck in unserer Gesellschaft? Mit über 90 Teilnehmer:innen war das Bildungszentrum Mosbach im Ökumenischen Zentrum bestens gefüllt, als die Autorin Ira Peter ihr Buch „Deutsch genug?“ vorstellte. Die Lesung, finanziell unterstützt durch den Lions Club Mosbach, entwickelte sich zu einer tiefgründigen Analyse über Identität, Diskriminierung und das Ringen um Anerkennung.

Der Abend war ein besonderer Termin für Ira Peter. Die Journalistin, die 1992 als Neunjährige aus Kasachstan nach Buchen kam und dort 2003 ihr Abitur am Burghardt-Gymnasium ablegte, kehrte für ihre mittlerweile 99. Lesung in den Neckar-Odenwald-Kreis zurück. Begrüßt von Ulrich Neubert (Leiter des Bildungszentrums Mosbach, katholische Erwachsenenbildung) und Klaus Brauch-Dylla (Grüne NOK), von dem der Impuls für den Abend ausging, schlug Peter eine Brücke zwischen ihrer persönlichen Biografie und den großen politischen Fragen unserer Zeit.

Anpassung und die „Scham“ der Herkunft

Ira Peters Weg ist exemplarisch für den Großteil der rund 2,5 Millionen Russlanddeutschen. Ihre Großeltern, deutsche Kolonisten in der Ukraine, wurden 1936 unter Stalin nach Nordkasachstan deportiert, erlebten Diskriminierung, Lagerhaft, Verschwinden und Verlust von Verwandten. In Mosbach schilderte sie eindrücklich, wie sie als Jugendliche versuchte, ihre Wurzeln zu kappen, um dazuzugehören. „Mit dem Wechsel aufs Gymnasium wurden die Unterschiede zu den Steffis und Michaels spürbar“, so Peter. Sie gab ihre Zweisprachigkeit auf und passte sich extrem an, um dem „Antislawismus“ zu entgehen – jener einst von den Nazis forcierten Form von Rassismus, die Menschen aus dem Osten oft pauschal als „die Russen“ abwertet.

Struktureller Rassismus und seine Folgen

Ein wichtiger Punkt des Abends war Peters These, dass der Antislawismus, den Russlanddeutsche und jüdische Kontingentflüchtlinge in den 90er Jahren erlebten, strukturell identisch mit dem Rassismus gegen heutige Migrantengruppen sei. Prägnant kritisch beleuchtete sie die verweigerte Anerkennung von Lebensleistungen: „Wer als Ärztin kommt, aber nur als Reinigungskraft arbeiten darf, verliert das Vertrauen.“ Über 90 Prozent der Berufsabschlüsse seien damals nicht anerkannt worden – ein massiver Entzug von Status und Zugehörigkeit.

Wenn Ausgrenzung neuen Rassismus schürt

Besonders hellhörig wurde das Publikum bei der Analyse der psychologischen Spätfolgen. Peter erläuterte freundlich – differenziert, ohne anzuklagen -, wie erlebte Abwertung („Ihr seid keine echten Deutschen“) eine gefährliche Spirale in Gang setzen kann. Dieser Schmerz könne einen „reaktiven Rassismus“ triggern – sowohl gegen die Aufnahmegesellschaft als auch gegen später nachkommende Migranten. „Man versucht oft, sich auf Kosten anderer aufzuwerten, um endlich eine vermeintliche Überlegenheit zu spüren“, analysierte die Autorin. Diese Mechanismen machten Teile der Gruppe anfällig für rechtspopulistische Versprechen von klarer Identität und traditionellen Werten wie auch für russische Staatspropaganda – Kanäle, die mit der Chiffre „Russophobie“ eine Solidarisierung bei Kritik an Putins kriegerisch-faschistischer Politik bezweckten.

Deutschsein als demokratisches Bekenntnis

In der von Ulrich Neubert moderierten, sehr regen Diskussionsrunde wurde deutlich, wie groß der Klärungsbedarf ist. Auf die Frage, was „deutsch genug“ eigentlich bedeute, fand Peter eine klare Antwort: Es sei keine Frage der Abstammung, sondern der Identifikation mit Werten des Grundgesetzes wie Toleranz und Vielfalt und der Verantwortung für die deutsche Geschichte.

Der Abend endete mit einer langen Schlange am Signiertisch. Ira Peter nahm sich in ihrer zugewandten Art viel Zeit für persönliche Gespräche mit Zuhörer:innen und Leser:innen, von denen einige die Biografie von Ira Peter teilten.

Beeindruckt fasste Ulrich Neubert den Abend zusammen: „Sie hat einen Blick in die Geschichte und das Leben vieler russlanddeutscher Menschen in unserem Land eröffnet und nachvollziehbar verständlich gemacht. Wissen, das bislang so in der Gesellschaft fehlt.“

„mit Bürgern sprechen, gemeinsam Schnitzel essen und in Endlosschleife das Badnerlied anstimmen“

Wie tickt Lukas Huber, der AfD-Direktkandidat im Neckar-Odenwald-Kreis für die Landtagswahl?

Wir haben auf seinen Seiten in den sozialen Medien nachgesehen. Das ausführliche Porträt findet Ihr unter https://mosbach-gegen-rechts.de/afd-direktkandidat-lukas-huber/

Nachdem sich verschiedene Leute aus der reaktionär-rechten Ecke darüber beschwert haben, dass wir von „Mosbach gegen Rechts“ uns für den Erhalt der Neckar-Odenwald-Kliniken einsetzen würden, obwohl dies gar nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen würde, wollen wir dieses Mal unsere Kritiker besänftigen und uns wieder unserem Kernbereich widmen, nämlich „gegen Rechts“ zu sein. Konkret haben wir uns dazu das Programm des Landtagswahlkandidaten der AfD für den Neckar-Odenwald-Kreis Lukas Huber angesehen, welches sich am authentischsten auf seinen Seiten in den Sozialen Medien findet.

Der noch nicht 30-jährige Mathematiker aus Walldürn ist „stolzer halber oberschlesischer Aussiedlersohn“. In den letzten Jahren seiner Schulzeit hatte er unter „linker Ideologie“ leiden müssen. Der frühere Vorsitzende der rechtsextremen Partei „Die Republikaner“ Franz Schönhuber, der Nazi Björn Höcke sowie der antisemitische Geschichtsrevisionist Martin Hohmann können als wegweisende Vorbilder für Hubers politische Entwicklung angesehen werden. Seinen politischen Einstieg hatte Lukas Huber in der „Jungen Alternative“, für deren Nachfolgeorganisation er „Siegfried, den Drachentöter“ aus der germanischen Nibelungen-Mythologie als Logo vorschlug.

Während seiner Zeit in Heidelberg als Mathematik-Student durfte er im Sommer 2021 für den „Schriesheimer Demokratie- und Kulturverein e.V.“ im örtlichen Mitteilungsblatt gegen die deutsche Fußball-Nationalmannschaft hetzen: „Was, bitteschön, soll an der deutschen Nationalmannschaft noch deutsch, national oder männlich sein?“

Zwar gibt Lukas Huber an, „mehrere Jahre Berufserfahrung als Finanz- und Versicherungsmathematiker sowie Privatlehrer für Mathematik“ zu haben. Aus nicht ersichtlichem Grund unterschlägt er aber seine Tätigkeit als „Fachmitarbeiter“ für die Entwicklungshilfepolitiker der AfD im Bundestag Johann Martel und Matthias Rentzsch.

Wie sieht sein Leben als Wahlkämpfer aus? „Mit Bürgern sprechen, gemeinsam Schnitzel essen und in Endlosschleife das Badnerlied anstimmen – für mich als hoffentlich baldiger Heimatpolitiker Standardprogramm, aber immer erhebend!“ Mit der Geste des zukünftigen Landesvaters rief Lukas Huber das Jahr 2026 „zum Jahr der Heimat aus!“

Der Heimatpolitiker Lukas Huber ist ein Fan des Molkerei-Besitzers und Multimilliardärs Theo Müller, wobei er übersieht, dass Müllermilch mit der Übernahme und nachfolgenden Schießung der Landliebe-Standorte Heilbronn und Schefflenz bis Sommer 2026 über 400 Arbeitsplätze unter anderem in seiner Heimat vernichten wird. Auch die von Müllers Geschäftspraktiken gegängelten Milchbauern scheinen Lukas Huber nicht näher zu interessieren.

Die AfD-„Mutfrau“ Emely Knorr und Lukas Huber versichern sich gegenseitig, dass es „nur zwei Geschlechter“ gibt. Allerdings sind diese Mutfrauen in der AfD Baden-Württemberg eine Minderheit. Unter den Direkt- und Listenkandidaten der AfD für die Landtagswahl machen sie nur rund ein Zehntel aus. Ihre Interessen müssen dann vorwiegend von AfD-Männern vertreten werden. Mit einem sexistischen Martin-Luther-Zitat posaunte Huber seine sexuellen Fantasien heraus: „Das ist der Frau’n Gebühr / In der Woche zwier / Schadet weder Dir noch ihr / Macht im Jahre hundertvier.“

Auch in der Entwicklungshilfe fehlt den Experten aus der AfD Verständnis und Empathie für die Alltagsnöte von Frauen: Martel will alle „Gender-Projekte“ im Ausland streichen, und Huber macht Stimmung gegen ein Entwicklungshilfe-Projekt der Landesregierung in Burundi zur regional und ökologisch angepassten Produktion von Damenbinden aus Banenenfasern. Sie haben keine Ahnung, welche Bedeutung eine gute Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Zugang zu Ernährung und Wasser usw. für Emanzipation und gesellschaftliche Teilhabe von Frauen hat.

Die menschengemachte Klimaerwärmung und damit die unsichere Zukunft nachfolgender Generationen auf unserem Planeten taugen für Lukas Huber bestenfalls zu einem Witz: Die Grünen hätten mit der Finanzierung des Baus von Radwegen den Klimawandel gestoppt, was in diesem kalten Winter spürbar geworden sei, denn Huber musste schon im November frieren.

Kommentarlos teilt Lukas Huber ein Sharepic, das als gemeinsame Schnittmenge von Union, SPD, Die Grünen und Linke ihre Unterstützung für Migranten bzw. Migration darstellt. Er legt damit eine Verschwörung und „Volksverrat“ nahe. Huber schlägt die Anerkennung von Palästina als Staat vor – nicht als Lösung für das humanitäre Elend in der Region oder aus friedenspolitischen Gründen, sondern um Palästinenser aus Deutschland dorthin abzuschieben.

Zuletzt hat Lukas Huber die Aufmerksamkeit der lokalen Medien gefunden, als er in Hüffenhardt eine Arche und eine Regenbogenfahne fehlinterpretierte: „Flüchtlingsboot und LGBTQ-Flagge“ seien „die Prioritäten der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Kirchenvertreter widersprachen jedoch: der Regenbogen stehe für die Verbindung Gottes mit den Menschen, als nach der großen Flut im Alten Testament Noah und die anderen Überlebenden die Arche wieder verließen und an Land gingen.

Unsere ausführliche Version des Lukas-Huber-Porträts findet sich unter https://mosbach-gegen-rechts.de/afd-direktkandidat-lukas-huber/

21. Februar in Mosbach: Kundgebung „Klang der Demokratie“

Lieder für Demokratie und Menschenrechte

 

Die Initiative „Herz statt Hetze Neckar-Odenwald-Kreis“ schreibt:

Musik kann verbinden, stärken und Haltung hörbar machen. Zwei Jahre nach dem Anti-AfD-Event „Hier singt das Volk“ wird in der Mosbacher Innenstadt erneut musikalisch demonstriert. Am 21. Februar 2026 laden wir Sie und Euch um 11 Uhr auf den Château-Thierry-Platz (vor der Volksbank) in Mosbach ein.

Mit großer instrumentaler Unterstützung des Blasmusikverbandes Tauber-Odenwald-Bauland laden wir Sie und Euch ein, Ihre und Eure Stimmen zu erheben und gemeinsam Lieder für Demokratie und Menschenrechte zu singen. Die musikalische Leitung haben die Chorleiter Horst Berger (Buchen) und Christof Roos (Mosbach) übernommen.

Außerdem freuen wir uns, dass Pfarrerin Birgit Lallathin und Pfarrer Frederik Reith zu uns sprechen werden und auch Herbert Münkel als Präsident des Blasmusikverbandes ein Grußwort hält.

Ziel dieser Kundgebung ist es, ein deutliches Zeichen gegen HASS, HETZE und Rassismus zu setzen und für ein respektvolles, demokratisches Miteinander einzustehen, auch im Hinblick auf die Landtagswahl am 8. März 2026. Lasst uns gemeinsam mit unserer Musik zeigen, dass wir für Offenheit, Vielfalt und ein friedliches Zusammenleben einstehen.

Samstag, 21.02.2026, 11:00 Uhr

Château-Thierry-Platz, Hauptstraße 16, 74821 Mosbach

Veranstalter: Initiative HERZ statt HETZE Neckar-Odenwald-Kreis und das Aktionsbündnis für Demokratie und Menschenrechte Neckar-Odenwald zur Kundgebung „Klang der Demokratie”

Unterstützt von: Chorverband Mosbach, Sängerkreis Buchen, Pfarrkapelle Eberbach, Blasmusikverband Tauber-Odenwald-Bauland, Ev. Dekanat Odenwald-Tauber, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Neckar-Odenwald-Kreis, Kath. Kirchengemeinde Bauland-Odenwald, Kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz, KZ-Gedenkstätte Neckarelz, Mosbach gegen Rechts, Omas for Future Rechts Kleiner Odenwald und weitere.