Liebe Abgeordnete, stoppt das sogenannte „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG):

Für eine echte „Revolution“ (Lauterbach) in der Krankenhausreform!

Arno Huth (für das Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald)
forum-soziales-no@posteo.de

 

26. Juni 2024

An die Bundestagsabgeordneten unserer erweiterten Region,
an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages,
an die Fraktionen des Bundestages

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“ wurde anlässlich der Corona-Pandemie von Leuten aus dem Raum Mosbach, Eberbach, Hirschhorn und Neckarsteinach im Frühjahr 2021 ins Leben gerufen. Das gesamte gesellschaftliche Leben wurde zu dieser Zeit Monate lang in erheblichem Maße unter anderem von den Kapazitäten und der Belegung der Krankenhäuser abhängig gemacht (Stichwort „Krankenhaus-Inzidenz“).

Am Beispiel des Gesundheitssystems bzw. der Krankenversorgung wurden uns damals die Widersprüche zwischen dem öffentlichen Auftrag der Daseinsvorsorge im Allgemeinen und in Krisenzeiten einerseits und den Folgen der zunehmenden Ökonomisierung und Privatisierung für Behandlung und Pflege sowie der Absicht von Politikern und „Gesundheitsökonomen“ zur Schließung von bis zu tausend vor allem kleineren (Allgemein-)Krankenhäusern andererseits bewusst. Nach unserer Beobachtung scheint die Regierungspolitik diesbezüglich jedoch keine Lehren aus der Corona-Pandemie gezogen zu haben.

Wir sind angesichts des Prozesses der Krankenhausreform durch das sogenannte „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ KHVVG und bereits verabschiedete Gesetze (wie beispielsweise das Krankenhaustransparenzgesetz KHTG) sowie wegen eines erwarteten Defizits der Krankenhäuser von 10 Milliarden Euro im Jahr 2024 und einer Welle von Insolvenzen, Schließungen oder Umwandlungen von Allgemeinkrankenhäusern in (private, rentable) Fachkliniken in Sorge um den Erhalt einer flächendeckenden Krankenhausvorsorgung und um die Folgen der Krankenhausreform insbesondere für den ländlichen Raum, aber auch für sozial und infrastrukturell benachteiligte und vernachlässigte Stadtteile.

Wir wenden uns daher an Sie als Abgeordnete oder Abgeordneter aus unserer erweiterten Region oder im Gesundheitsausschuss des Bundestages, mit der Bitte, sich für eine grundlegende Wende in der Krankenhauspolitik einzusetzen.

Kundgebung des „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“ mit 40 Teilnehmenden während der Corona-Pandemie am 17. Juli 2021 auf dem Marktplatz in Mosbach „für den Erhalt und die Stärkung der flächendeckenden Krankenhausversorgung, für gute Arbeitsbedingungen (Krankenhäuser sind keine Fabriken)“ und für einen Stopp der Privatisierungen: „Unsere Gesundheit darf keine Ware sein – keine Profite mit Krankenhäusern!“

Im Sommer 2021 hat sich das „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“ mit folgenden Vorschlägen und Forderungen aus der Sicht von Bürgerinnen und Bürgern, (potentiellen) Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigten an Politiker und die Öffentlichkeit gewandt (siehe 1. bzw. https://mosbach-gegen-rechts.de/2021/07/03/fuer-den-erhalt-und-die-staerkung-der-krankenhaeuser-im-laendlichen-raum/). Im zweiten Teil dieses Schreibens erweitern wir diese um unsere Kritik am geplanten sogenannten „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ KHVVG, über welches Bundesgesundheitsminister Lauterbach Sie in nächster Zeit abstimmen lassen will (siehe 2.).

1. Unsere anlässlich der Corona-Pandemie im Sommer 2021 formulierten Vorschläge und Forderungen für den Erhalt und die Stärkung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung (insbesondere im ländlichen Raum):

+ Erhalt und Ertüchtigung der bestehenden Krankenhausinfrastruktur in Deutschland statt Rückbau-, Schließungs- und Konzentrationsprozesse.

+ Für eine kostendeckende Krankenhausfinanzierung und die Abschaffung der DRG-Fallpauschalen. Das System der DRG-Fallpauschalen führt auch zu Mangelversorgung und schafft Anreize zu wirtschaftlich lukrativen, aber unnötigen Fehlbehandlungen.

In Modellen der Finanzierung des Gesundheitswesens könnten verschiedene sozialere Möglichkeiten erwogen werden: Steuerfinanzierung (wer viel verdient, zahlt dann prozentual höhere Beitragssätze), allgemeine Pflichtkrankenversicherung für alle, eine einheitliche Krankenversicherungskasse für alle (statt rund 150 gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Deutschland samt den unnötig mehrfach vorgehaltenen Bürokratien), Heranziehung anderer Einkommen als nur die Arbeitnehmer- und -geberanteile von Arbeitseinkommen.

+ Ausreichende Investitionsförderung (bisher kamen Länder und Bund ihren diesbezüglichen Verpflichtungen unzureichend nach, es gibt einen Investitionsstau von mehreren Milliarden Euro). Investitionen in moderne Technik, Digitalisierung (aber nicht, um die Gesundheitsindustrie mittels Datenmissbrauch zu bedienen), Vernetzung von kleinen und großen Krankenhäusern (Konsultationen, Austausch, professionelle Weiterleitung nach Erstversorgung usw.) – dies geht nur, wenn sie nicht in einem wirtschaftlichen Konkurrenzverhältnis stehen.

+ Ertüchtigung der kleinen Krankenhäuser (insbesondere im ländlichen Raum), anstatt ihnen weitere Kompetenzen zu nehmen. So fördern Bund und Länder den Abbau von Betten und die Schließungen von Abteilungen oder ganzen Krankenhausstandorten mittels Geldern aus einem Strukturfond (seit 2016 jährlich eine Milliarde Euro, seit 2018 immer noch 750 Millionen Euro).

+ Keine weitere Abwertung von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgern zu sogenannten Integrierten Versorgungszentren IVZ oder ähnlichen Einrichtungen mit anderen klingenden Bezeichnungen wie zum Beispiel Gesundheitscampus. Gegebenenfalls sind Investitionen zur Aufbesserung als vollwertige Grund- und Regelversorger insbesondere in unterversorgten Regionen notwendig. Dazu zählen die Fachabteilungen bzw. Funktionseinheiten der Inneren Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivstation und Notfallversorgung (Notfallstufe 1). Stattdessen wurde 600 kleineren Krankenhäusern im Jahr 2018 die Zuschläge für die Notfallversorgung gestrichen.

+ Für gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land, auch im Gesundheitsbereich (unter anderem Berücksichtigung der 30-Minuten-Erreichbarkeit von Krankenhäusern für alle Menschen).

+ Eine Planung der Krankenhauslandschaft, die sich an Bedürfnissen von BürgerInnen, PatientInnen und Beschäftigten orientiert. Stattdessen sind in den Gremien und Beiräten beim Bundesgesundheitsministerium ständig dieselben Gesundheitsökonomen, die Interessenskonflikte haben und mit neoliberalen Stiftungen und Instituten verbunden sind.

Das bundesweite „Bündnis Klinikrettung“ verlieh den Schmähpreis für Klinikschließer, „die goldene Abrissbirne“, im April 2022 an den baden-württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha, im Juli 2022 an den nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Josef Laumann, im Juli 2023 an den Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und im Juni 2024 an die gesamte Gesundheitsministerkonferenz.

+ Als Übergangsregelung bis zu einer Entscheidung fordern wir die volle Finanzierung der Kosten der Krankenhäuser während der Corona-Pandemie.

+ Grundlage für eine Krankenhausplanung sollte nicht die durchschnittliche Auslastung sein, die zum Beispiel jahreszeitliche Schwankungen oder unvorhergesehene Ereignisse nicht berücksichtigt, sondern die Maximalauslastung. Dies beinhaltet auch die Vorhaltung von Kapazitäten für zukünftige Pandemien und Katastrophen. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich ein abgestimmtes Miteinander der Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen in den Regionen bewährt.

Stattdessen nehmen Gesundheitsökonomen die Corona-Pandemie unter Berufung auf fragwürdige Studien unverschämterweise als Anlass, die Zerschlagung der Krankenhauslandschaft verschärft voranzutreiben: die kleinen Krankenhäuser hätten zur Bewältigung der Corona-Pandemie keinen wichtigen Beitrag geleistet.

+ Die DRG-Fallpauschalen und andere marktwirtschaftliche Instrumente führen zu Druck auf die Beschäftigten, die betriebswirtschaftlich denken und handeln sollen, anstatt dass sie als ÄrztInnen, PflegerInnen und andere ungestört ihrem eigentlichen Auftrag der Behandlung und Versorgung der PatientInnen nachgehen können.

+ Keine Privatisierungen von Krankenhäusern, Teilbereichen oder Serviceleistungen und damit Profiterzielung auf Kosten von Beschäftigten (Personaleinsparungen und weitere Arbeitsverdichtung). Die in der Gesundheitsversorgung eingesetzten öffentlichen Mittel der BeitragszahlerInnen dürfen nicht in private Taschen fließen. Gegebenenfalls sind privatisierte Krankenhäuser wieder in öffentliche Hände rückzuführen (Wiedervergesellschaftung).

+ Die Krankenhäuser gehören der Bevölkerung und nicht den neoliberalen Marktakteuren und -strategen. Entscheiden müssen Pflegefach- und Sachverständige.

Privatisieren bedeutet immer auch Gewinnorientierung und Kosteneffizienz. Leichtfertig werden Personalkosten gespart, weniger Menschen eingestellt und der Arbeitsdruck erhöht.

+ Tarifbindung für alle Klinikangestellten. Volle Rückvergütung für die Krankenhäuser bei Lohnerhöhungen für die Beschäftigten. Gewinnen und Wiedergewinnung von Ärzten und Pflegepersonal durch attraktivere Arbeitsbedingungen, bessere Bezahlung und Stärkung der Ausbildung, anstatt ausgebildetes Personal aus anderen Ländern abzuwerben.

2. Unsere Kritik am geplanten KHVVG und unsere zusätzlichen Forderungen an eine Krankenhausreform:

Für eine Krankenhausreform, die sich an den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern, Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigten in der Krankenbehandlung und Pflege orientiert statt nach Vorgaben oder privatwirtschaftlichen Interessen von Gesundheitsökonomen und Akteuren des Gesundheitsmarktes

+ Wir fordern eine sofortige auskömmliche Überbrückungshilfe für die Krankenhäuser, um Insolvenzen und Schließungen, Teilschließungen oder Umwandlungen von Allgemeinkrankenhäusern in profitable Fach- oder Rehakliniken zu verhindern.

Insbesondere Schließungen im ländlichen Raum gefährden gleiche Lebensbedingungen in Land und Stadt und werden zum Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen führen: viele dringend benötigte Beschäftigte in der Pflege werden ihren Beruf aufgeben, anstatt in teure Städte zu ziehen oder lange Pendel- und Stoßzeiten im Verkehr in Kauf zu nehmen. Es wird zeitlich und streckenmäßig zu längeren Rettungs- und Fahrtzeiten für die sowieso schon überforderten Rettungs- und Krankentransportdienste kommen. Auch werden viele Bürgerinnen und Bürger kein Allgemeinkrankenhaus von innerhalb von 30 Minuten mehr erreichen können, was insbesondere für die älter werdende Bevölkerung im ländlichen Raum nachteilig ist.

Beispielsweise wird aktuell die Schließung der Rotkreuzklinik in Wertheim dazu führen, dass rund 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Main-Tauber-Kreis und angrenzenden Randregionen Bayerns mehr als eine halbe Stunde Fahrtzeit bis zum nächsten Allgemeinkrankenhaus haben werden. Das Defizit der Neckar-Odenwald-Kliniken in Mosbach und Buchen droht dieses Jahr auf 10 bis 15 Millionen Euro zu steigen. Die vier GRN-Kliniken in Eberbach, Sinsheim, Schwetzingen und Weinheim haben 2023 ein Defizit von fast 25 Millionen Euro gehabt.

Der Neubau der Rotkreuzklinik Wertheim wurde 2016 eingeweiht. Er hatte 46 Millionen Euro gekostet. Nach nun nicht einmal acht Jahren wurde das Krankenhaus nach einem Insolvenzverfahren geschlossen.

+ Wir lehnen die Umwandlung (beziehungsweise Abwertung) von Krankenhäusern der Notfallstufen 0 und 1 (Grund- und Regelversorger) in sogenannte Level 1i-Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ, IGZ) oder ähnliche ab. Denn letztere sind keine Allgemeinkrankenhäuser mehr, wenn stationäre Betten ganz oder in erheblichem Ausmaß abgebaut werden, wenn sie in der Nacht und am Wochenende außerhalb allgemeiner Öffnungszeiten geschlossen sind, keine Notfallversorgung garantiert wird und die verbliebene Versorgung von stationären Patientinnen und Patienten dann großenteils unter pflegerischer statt ärztlicher Leitung erfolgt, und wenn die Abdeckung des Basisleistungsspektrum eines Allgemeinkrankenhauses nicht als Standard definiert ist.

Wir befürchten, dass diese MVZ größtenteils privat geführt werden. Schon seit einigen Jahren werden immer mehr Arztpraxen und MVZ von großen Investoren aufgekauft. Das Behandlungsangebot soll dann vorrangig gewinnbringend sein und sich an den Profitinteressen und Marktstrategien von Investoren und ihren Anlegern orientieren und weniger an Bedürfnissen einer lokalen Gesundheitsversorgung.

Grundsätzlich befürworten wir jedoch die Erweiterung des Angebots von ambulanten Leistungen an Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung unter Berücksichtigung von und in Koordination mit anderen Dienstleistern und Akteuren des Gesundheitswesen, da es insbesondere im ländlichen Raum vermehrt zu einem Mangel an Haus- und Facharztpraxen kommt.

+ Das KHVVG hält am System der (abgesenkten) DRG-Fallpauschalen fest und ergänzt diese um eine sogenannte Vorhaltevergütung. Angeblich sollen diese den ökonomischen Druck deutlich verringern. Wir bezweifeln dies, denn diese Vorhaltegütung ist wiederum an die DRG-Fallpauschalen gekoppelt. Durch die Zuweisung von Leistungsgruppen droht kleineren Krankenhäusern, die sich zusätzlich auf eine oder mehrere lukrative Fachrichtungen spezialisiert und darin investiert hatten, wieder die Aberkennung dieser Leistungsgruppen und damit der Verlust relevanter Einnahmen.

+ Die Weiterexistenz der DRG-Fallpauschalen und die kompliziert zu berechnende Vorhaltevergütung werden entgegen von Ankündigungen den bürokratischen Aufwand nicht verringern. Nach einer Überschlagsrechnung des Bündnisses Klinikrettung werden rund 15 % der klinischen Arbeitszeit für Dokumentation und Kodierung der DRG-Fallpauschalen gebunden, was mehr als 120.000 klinische Vollzeitkräfte mit einem Kostenvolumen von rund 10 Milliarden Euro jährlich bedeutet (siehe beispielsweise: https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform-folgen-in-bayern/bayern-mit-selbstkostendeckung)

Befürchtet wird auch, dass die Anforderungen des vor kurzem verabschiedeten Krankenhaustransparenzgesetz KHTG zu weiterem bürokratischen Aufwand führen.

Wir kritisieren auch die in Kauf genommene oder gar beabsichtigte Rufschädigung kleinerer Krankenhäuser in Stellungnahmen der Krankenhauskommission und den im Zusammenhang mit dem KHTG vor kurzem online gestellten „Klink-Atlas“. Während Letzterer mit zahlreichen Fehlern und Mängeln startete, war ein anderes Krankenhausbewertungsportal, die „Weisse Liste“, ohne Notwendigkeit vorzeitig vom Netz genommen worden. Die „Weisse Liste“ hatte Patientenzufriedenheit und Behandlungsqualität bewertet, wobei kleine Krankenhäuser im Durchschnitt nicht schlechter, sondern sogar eher besser als große Krankenhäuser abgeschnitten hatten. (Zum überarbeiteten Klinik-Atlas siehe beispielsweise die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/neustart-der-light-version-des-lauterbach-atlas-hilft-patientinnen-und-patienten-nicht-weiter/)

+ Wir widersprechen hier nochmals der wiederholten Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, Hunderte Krankenhäuser zu schließen, um die freiwerdenden Mittel unter den verbliebenen Krankenhäusern zu verteilen und somit das Defizit von 10 Milliarden Euro zu decken. Eine Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser durch die von uns genannten grundsätzlichen Vorschläge sehen die Regierungspolitik und das KHVVG nicht vor.

+ Als Finanzierungsmodell hat das „Bündnis Klinikrettung“ bei „Gemeingut in BürgerInnenhand“ daher das Konzept „Selbstkostendeckung der Krankenhäuser“ entworfen (siehe https://www.gemeingut.org/forderung-an-die-ministerpraesidentenkonferenz-selbstkostendeckung-statt-selbstbedienungsladen/ mit einem weiteren Link zum Konzept). Die Kosten würden dann durch die Kasse beziehungsweise die Allgemeinheit erstattet, was den ökonomischen Druck bei Behandlung und Pflege spürbar verringern würde: Pflegekräfte und Ärzte könnten sich dann um ihre eigentliche Arbeit kümmern, statt die Qualität ihrer Arbeit ökonomischen Vorgaben und bürokratischen Anforderungen durch das DRG-Fallpauschalensystem unterzuordnen.

Protestaktionen des bundesweiten „Bündnis Klinikrettung“ (angesiedelt bei „Gemeingut in BürgerInnenhand“) anlässlich der Gesundheitsministerkonferenzen im Juni 2023 in Friedrichshafen am Bodensee sowie im Juni 2024 in Travemünde an der Ostsee

+ Wir schließen uns der kritischen Einschätzung des VdK zur „Finanzierung des Transformationsfonds“ in Höhe von 50 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren an. Die Kosten sollen sich die Länder und die gesetzlichen Krankenkassen teilen. Der VdK erklärt dazu: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro aufbringen sollen, um die deutsche Krankenhauslandschaft zu reformieren und die Privatversicherten keinen Beitrag zu der Reform leisten müssen. Das ist nicht solidarisch. Der VdK fordert daher, dass die Transformation aus Steuermitteln finanziert wird.“

+ Eine gute Daseinsfürsorge für alle Menschen vermindert gesellschaftliche Ungleichheit und Sozialneid und stärkt damit die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit unserem Gemeinwesen und die Demokratie. Wir erinnern dabei auch an das Sozialstaatsgebot in Artikel 20 Grundgesetz. Dieser unterliegt wie Artikel 1 der Ewigkeitsklausel. Bedauerlicherweise wurde das Sozialstaatsprinzip nicht ausreichend konkretisiert. Allerdings könnte eine gute öffentliche Daseinsvorsorge dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Wir fordern daher auch die Wiedervergesellschaftung oder -kommunalisierung von Krankenhäusern, anstatt durch Privatisierung diese der gesellschaftlichen und demokratischen Verfügung und Steuerung und damit Bedarfsorientierung zu entziehen.

Aus diesen Gründen wiederholen wir unsere oben genannte Bitte an Sie: Setzen Sie sich für eine grundlegende Wende in der Krankenhauspolitik ein, und stimmen Sie dem vorgelegten Entwurf des „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ nicht zu.

Wir bitten Sie: Engagieren Sie sich …

für den Erhalt und die Stärkung der flächendeckenden Krankenhausversorgung!

für eine auskömmliche, kostendeckende Finanzierung, an welcher sich alle entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen, und für gute Arbeitsbedingungen!

gegen weitere Privatisierungen der Daseinsvorsorge und perspektivisch für die Wiedervergesellschaftung beziehungsweise Kommunalisierung des Krankenhauswesens – unsere Gesundheit darf keine Ware sein – keine Profite mit Krankenhäusern!

für ausreichende finanzielle Überbrückungshilfen bis zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft!

Leisten Sie damit auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie – denn diese benötigt ein soziales Fundament!

Über eine Rückmeldung von Ihnen an forum-soziales-no@posteo.de würden wir uns freuen.

Freundliche Grüße,

das „Bündnis für Krankenhaus und gute Arbeit Neckartal-Odenwald“ und sein Umfeld (in alphabetischer Reihenfolge der Vornamen):

Arno Huth, Mosbach
Brigitte Augspurger, Limbach-Wagenschwend
Detlef Gräser, Schriesheim
Gabriele Methfessel, Fahrenbach
Kurt Methfessel, Fahrenbach
Lara Riedel, DGB Hirschhorn/Neckarsteinach
Petra Herter, Obrigheim
Simon Schreiweis, Schefflenz
Stefan Riedel, DGB Hirschhorn/Neckarsteinach
Sven Hohnsbeen, Hirschhorn
Ursula Donath, Wertheim