Unser Brief an die Bundesregierung: für Frieden, Demokratie und Menschenrechte in Syrien

Unterstützt die Demokratische Selbstverwaltung in Nordostsyrien (Westkurdistan)!

Achtet auf weitere und aktualisierte Ankündigungen!

 

Unser Appell an den Bundeskanzler (und entsprechend an den Bundesaußenminister)

18. Januar 2026

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,

laut Medienberichten wollen Sie sich am Dienstag in Berlin mit dem syrischen Präsidenten Ahmed Al-Scharaa treffen, während gleichzeitig die syrische Armee in Gebiete der Demokratischen Selbstverwaltung in Nordostsyrien DAANES vorrückt. Zehntausende Menschen sind auf der Flucht vor der syrischen Armee.

Gemutmaßt wird, dass Sie bei dem Treffen mit Al-Scharaa auch um die sogenannte Rückführung von syrischen Staatsbürgern und -bürgerinnen aus Deutschland verhandeln wollen.

Wir von der Gruppe „Mosbach gegen Rechts“ schreiben Ihnen in Sorge um die Gefährdung der Demokratie, Menschen-, Bürger- und Volksgruppenrechte – insbesondere auch der Rechte der Frauen – in den Gebieten, in welche die syrische Armee eindringt, und in ganz Syrien überhaupt.

Auch wenn der syrische Präsident der kurdischen Bevölkerung Syriens per Dekret gewisse Zugeständnisse hinsichtlich der Anerkennung ihrer Sprache und Bildung ankündigte, hat er gleichzeitig mit den Angriffen der syrischen Armee vertiefte Verhandlungen einseitig abgelehnt.

Anlass zur Sorge geben auch:

– das gewaltsame Vorgehen der syrischen Staatsgewalt gegen die Gemeinschaft der Alawiten und die Minderheit der Drusen im letzten Jahr und zahlreiche Menschenrechtsverletzungen

– der ursprünglich islamistische Hintergrund des syrischen Präsidenten Al-Scharaa und von Regierungsmitgliedern aus dem Umfeld der Terrororganisation Al-Qaida

– die nicht demokratisch erfolgte Zusammensetzung des syrischen Parlaments durch Ernennung von ausgewählten Wahlmännern und Abgeordneten unter Ausschluss der kurdischen und drusischen Bevölkerung im Herbst letzten Jahres

– die nicht-inklusive Bezeichnung des syrischen Staates als „Arabische Republik Syrien“ usw.

Zwar wurde nun eine Waffenruhe zwischen der Syrischen Regierung und den Selbstverteidigungskräften der DAANES vereinbart. Die Vereinbarungen sind jedoch nicht das Ergebnis gleichberechtigter, gewaltfreier Verhandlungen.

Auch wenn Al-Scharaa seinen Besuch verschieben sollte, bitten wir Sie als Bundeskanzler und die Bundesregierung unseres demokratischen Staates:

→ Setzen Sie sich politisch und in den Gesprächen mit dem syrischen Präsidenten für ehrliche Friedensverhandlungen und für ein gleichberechtigtes, demokratisches Zusammenleben aller Menschen und Bevölkerungsgruppen in ganz Syrien ein.

→ Machen Sie deutlich, dass Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen nicht toleriert werden. Jede finanzielle und politische Unterstützung des syrischen Regimes muss an klare Bedingungen geknüpft werden, darunter Gewaltverzicht und Menschenrechtsgarantien. Ein Ende aller Angriffe auf die kurdische Zivilbevölkerung, unabhängige internationale Untersuchungen der Menschenrechtsverletzungen und die Förderung eines politischen Prozesses unter Einbeziehung der Demokratischen Selbstverwaltung in Nordostsyrien DAANES sind sofort notwendig.

→ Verzichten Sie auf Maßnahmen und Verhandlungen zur zwangsweise Rückführung syrischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Angesichts des Bürgerkriegs, der Menschenrechtsverletzungen, der prekären politischen und wirtschaftlichen Situation in Syrien sind Abschiebungen unverantwortlich.

Über eine positive Rückmeldung von Ihnen würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

für die Initiative „Mosbach gegen Rechts“

Petra Herter, Obrigheim
und Arno Huth, Mosbach

 

Update: Das 14-Punkte-„Abkommen“, welches der kurdisch dominierten Demokratischen Selbstverwaltung in Nordostsyrien DAANES vom syrischen Regime aufgezwungen wurde (18. Januar 2026) und der Gesellschaftsvertrag der DAANES vom 12. Dezember 2023:

Artikel 1: Es wird ein sofortiger und umfassender Waffenstillstand an allen Fronten und Kontaktlinien zwischen den syrischen Regierungstruppen und den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) erklärt. Parallel dazu ziehen sich alle mit den SDF verbundenen militärischen Formationen östlich des Euphrats zurück, um sich auf eine Umgruppierung vorzubereiten.

Artikel 2: Die Provinzen Deir ez-Zor und Raqqa werden administrativ und militärisch vollständig an die syrische Regierung übergeben. Dies umfasst die Übergabe aller zivilen Einrichtungen und Anlagen, die sofortige Regularisierung des Status des bestehenden Personals, das in den zuständigen Ministerien tätig ist, sowie die Verpflichtung der Regierung, von Repressalien gegen SDF-Mitglieder und zivile Verwaltungsmitarbeiter in diesen beiden Provinzen abzusehen.

Artikel 3: Alle zivilen Einrichtungen in der Provinz Hasaka werden zusammen mit ihren Verwaltungsstrukturen in die syrischen staatlichen Institutionen integriert.

Artikel 4: Alle Grenzübergänge sowie Öl- und Gasfelder werden an die syrische Regierung übertragen. Der Schutz dieser Einrichtungen wird durch reguläre Streitkräfte gewährleistet, um die Rückgabe der staatlichen Ressourcen an den syrischen Staat sicherzustellen.

Artikel 5: Alle mit den SDF verbundenen Militär- und Sicherheitskräfte werden nach Abschluss der erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen einzeln in die Strukturen des syrischen Verteidigungsministeriums und des Innenministeriums integriert. Militärische Ränge, Gehälter und logistische Ansprüche bleiben erhalten, und der besondere Charakter der kurdischen Regionen wird gewahrt.

Artikel 6: Die Führung der SDF verpflichtet sich, keine bewaffneten regierungsfeindlichen Elemente in ihre Reihen aufzunehmen und die im Nordosten Syriens anwesenden regierungsfeindlichen Offiziere zu übergeben.

Artikel 7: Um die politische Teilhabe und lokale Vertretung zu gewährleisten, wird ein Präsidialdekret über die Ernennung eines Kandidaten für das Amt des Gouverneurs von Hasaka erlassen.

Artikel 8: Die Stadt Ayn al-Arab (Kobani) wird entmilitarisiert. Es wird eine lokale Sicherheitskraft aus Einwohnern der Stadt eingerichtet, und die lokale Polizeikraft, die dem syrischen Innenministerium unterstellt ist, wird beibehalten.

Artikel 9: Die Verantwortung für ISIS-Häftlinge und -Lager wird zusammen mit den für die Sicherung dieser Einrichtungen zuständigen Kräften in die syrische Regierung integriert. Die volle rechtliche und administrative Verantwortung wird auf die syrische Regierung übertragen.

Artikel 10: Eine von der SDF-Verwaltung vorgeschlagene Liste hochrangiger Führungskräfte wird akzeptiert. Diese Personen werden in hochrangige militärische, sicherheitspolitische und zivile Positionen innerhalb der zentralen Staatsstruktur berufen, um eine nationale Partnerschaft zu gewährleisten.

Artikel 11: Das Präsidialdekret Nr. 13 von 2026 wird begrüßt. Dieser Erlass sieht die Anerkennung kultureller und sprachlicher Rechte, die Überprüfung der Fälle von Inhaftierten und die Wiederherstellung der in früheren Zeiten erworbenen Eigentumsrechte vor.

Artikel 12: Die SDF verpflichtet sich, alle nicht-syrischen Führer und Mitglieder der PKK (Kurdische Arbeiterpartei) aus dem Gebiet der Arabischen Republik Syrien auszuweisen und die Souveränität und Stabilität der Nachbarländer zu gewährleisten.

Artikel 13: Der syrische Staat verpflichtet sich, den Kampf gegen den IS als wirksamer Partner in der internationalen Koalition fortzusetzen und in diesem Rahmen durch gemeinsame Koordinierung mit den Vereinigten Staaten die regionale Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.

Artikel 14: Es sollen Anstrengungen unternommen werden, um Vereinbarungen zu erzielen, die eine würdige und sichere Rückkehr der Bevölkerung von Afrin und Sheikh Maqsoud in ihre Gebiete ermöglichen.

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Es bleibt zu hoffen, dass es den betroffenen Menschen gelingt, den Ende 2023 verabschiedeten Gesellschaftsvertrag der Demokratischen Selbstverwaltung in Nordostsyrien DAANES (zivil) zu verteidigen https://deutsch.anf-news.com/…/mazlum-abdi-wir-werden… und gleichzeitig eine weitere Eskalation, einen Bürgerkrieg zu vermeiden. Unterstützt sie dabei!

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Präambel des Gesellschaftsvertrags der Demokratischen Selbstverwaltung der Region Nord- und Ostsyrien vom 12.12.2023:

Wir, die Töchter und Söhne Nord- und Ostsyriens – Kurden, Araber, Assyrer, Turkmenen, Armenier, Tscherkessen, Tschetschenen, Muslime, Christen und Jesiden – haben uns zusammengefunden im Bewusstsein und im Glauben an die Verpflichtung, die uns von den Gefallenen auferlegt wurde, als Antwort auf das Bedürfnis unserer Völker nach einem Leben in Würde und als Antwort auf die großen Opfer, die die Syrer gebracht haben. Wir haben uns zusammengefunden, um in Nord- und Ostsyrien ein demokratisches System zu errichten, das die Grundlage bildet für den Aufbau eines zukünftigen Syriens ohne rassistische Tendenzen, Diskriminierung, Ausgrenzung oder Marginalisierung einer Identität.

Gemeinsam haben wir uns Tyrannei, Verrat und Extremismus widersetzt und alle Arten von nationalistischem, religiösem, geschlechtsbezogenem und säkularem Fanatismus abgelehnt. Unser Bekenntnis zum Prinzip der demokratischen Nation stärkte unsere nationale Einheit, gab uns Kraft gegenüber unseren Feinden und wurde zur Hoffnung für unsere Freunde.

Wir, die Völker von Nord- und Ostsyrien, haben gelitten unter den undemokratischen Regimen in Syrien, unter der jahrtausendealten Politik der staatlichen Zentralisierung und des Autoritarismus sowie unter den Praktiken der kapitalistischen Moderne, die die Region beherrschen. Wir waren über viele Jahre hinweg allen Arten von Ungerechtigkeit und Unterdrückung ausgesetzt.

Wir sind entschlossen, ein demokratisches System auf der Grundlage demokratischer Selbstverwaltungen zu errichten, Gerechtigkeit und Gleichheit zwischen allen Völkern und Bevölkerungsteilen zu schaffen, alle kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Identitäten zu bewahren, eine Kultur der Vielfalt und Toleranz zu verwirklichen, jede Art von Gewalt abzulehnen und uns auf das Prinzip der legitimen Verteidigung zu stützen.

Die gesellschaftliche Revolution, die unter der Führung der Frauen in Nord- und Ostsyrien erreicht wurde, öffnete den Weg für eine geistige und soziale Erneuerung, und die Frauen wurden zu einem Grundpfeiler unseres demokratischen Systems. Der Kampf und die Opfer der Jugend bei der Zusammenführung aller Bevölkerungsteile spielten ebenfalls eine historische Rolle bei der Konsolidierung und Stärkung der Verbundenheit der Völker.

Die demokratische Selbstverwaltung entstand durch den Willen der Bevölkerung und beruht auf der ökologisch-demokratischen Gesellschaft, Mitbestimmung, gesellschaftlicher Wirtschaft, sozialer Gerechtigkeit und dem Prinzip des demokratischen Konföderalismus.

Die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien ist ein integraler Bestandteil Syriens. Mit dem von ihr errichteten demokratischen System, den von ihr geschaffenen gemeinsamen Werten und den politischen Positionen, die sie in den vergangenen Jahren zum Ausdruck gebracht hat, hat sie ein starkes Fundament für eine echte Einheit geschaffen und ist damit die Grundlage für den Aufbau der Demokratischen Republik Syrien geworden.

Wir, die Völker Nord- und Ostsyriens, mit all ihren Bestandteilen, haben beschlossen, diesen Gesellschaftsvertrag aus dem Wertesystem und dem demokratischen zivilisatorischen Erbe des Mittleren Ostens und der gesamten Menschheit heraus zu schreiben, damit er zu einer Garantie für Freiheit, Frieden und Einheit unter den Syrern wird.